9711/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC 

Die Verwaltungskosten und damit auch die Verwaltungsquote bei den österreichischen Sozialversicherungsträgern sind immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Insbesondere weil die Verwaltungskosten und -quoten Aufschluss über die Effizienz der Struktur der Sozialversicherungen in Österreich geben. Von Seiten der Mehrheitsparteien wird stets die Effizienz der österreichischen Struktur betont, insbesondere im Vergleich mit Staaten, die andere Sozialversicherungsstrukturen aufweisen als Österreich. Im statistischen Handbuch der österreichischen Sozialversicherung wird die allgemeine Verwaltungs- und Verrechnungsquote mit 2,1% angegeben (bei der Krankenversicherung 2,8%, bei der Pensionsversicherung 1,5% und bei der Unfallversicherung 7,5%). Dadurch wird insbesondere immer wieder versucht, einen Vergleich zu den auf Basis einer Versicherungspflicht agierenden deutschen Krankenkassen zu ziehen, die eine offizielle Verwaltungsquote von 5,1% aufweisen.

Wesentlich für diesen Unterschied zwischen den deutschen und den österreichischen Zahlen ist aber, dass unterschiedliche rechtliche Grundlagen gelten, anhand derer die Verwaltungsquote berechnet wird. Augenscheinlich ermöglicht diese hoheitliche Definition der Quote, ein verfälschtes Bild der tatsächliche Situation und damit Effizienz zu zeichnen. Mehrfach haben unabhängige Gesundheitsökonomen die verfälschte Darstellung der österreichischen Sozialversicherungsverwaltungsquoten aufgezeigt. Wichtige Ausgabenposten, die eindeutig dem Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand zuzuordnen sind, werden nicht in die Quote mit einbezogen. So kommen angesprochene Gesundheitsökonomen durch eine berichtigte Darstellung der Verwaltungsausgaben in der österreichischen Sozialversicherung auf Verwaltungsquoten von bis zu 6,1%.

Kritik an diesen Punkten kommt auch daher, dass die Sozialversicherungsträger durch verschiedene ausgelagerte Gesellschaften Verwaltungskosten gekonnt aus ihren Verwaltungskosten rechnen – alles nur, um sich vor allfälligen Diskussionen über die Effizienz und Effektivität der aufgeblähten Trägerstruktur zu drücken.

Wesentliche bekannte ausgelagerte Gesellschaften sind beispielsweise die IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. – SVC, die beide zu 100% im Eigentum entweder des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger oder mehrerer Sozialversicherungsträger stehen. Ein anderes Beispiel hierfür ist die zwischen Ärztekammer und Hauptverband gerecht aufgeteilte Peering Point BetriebsgmbH. Gerade auch die Tätigkeitsgebiete dieser Gesellschaften und die Auftraggeber_innenschaft geben Aufschluss darüber, inwiefern diese Gesellschaften ausgelagert wurden, um verschiedenste Aufwendungen zu verschleiern.

Sowohl bei der IT-Services der Sozialversicherung GmbH als auch bei der Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC stellt sich die Frage, in welchem Umfang diese Leistungen an verschiedene Sozialversicherungsträger erbringen. Gleichzeitig ist der Umfang der Leistungserbringung auch entscheidend dafür, ob diese Leistungen nicht auch ausgeschrieben werden müssten. Die Ausschreibungspraxis muss in diesem Zusammenhang unter die Lupe genommen werden, denn wenn hier schon Aufträge an ausgelagerte Gesellschaften vergeben werden, dann sollten diese auch entsprechend ausgeschrieben worden sein. Ansonsten erhärtet sich der Verdacht der Kostenverschleierung.

Hinweise auf mögliche Verschleierungsversuche von tatsächlichen Verwaltungskosten ergeben sich beispielsweise aus dem Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1). In der IT-Services der Sozialversicherung GmbH erhielt die Geschäftsführung (2 Vollzeitäquivalente) durchschnittliche Jahresgehälter von EUR 167.300, bei der Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC  erhielt die Geschäftsführung (1,2 Vollzeitäquivalente) durchschnittlich EUR 111.400. Auch die im Bericht ausgewiesenen Beschäftigungsstände können sich sehen lassen: in der IT-Services der Sozialversicherung GmbH wurden insgesamt 345,9 Vollzeitäquivalente beschäftigt mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von EUR 51.500, bei der Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC waren es 103,5 Vollzeitäquivalente mit einem Einkommen von EUR 59.800. Damit sind alleine die Nettoausgaben für die Gehälter dieser Beschäftigten in ihrer Höhe (rund 24 Millionen Euro) vergleichbar mit den Personalkosten ganzer Gebietskrankenkassen (z.B. Vorarlberger oder Burgenländische Gebietskrankenkasse).

Ob es sich tatsächlich um eine Auslagerung von Personal- und damit größtenteils Verwaltungskosten handelt, ist auch davon abhängig, inwiefern diese beiden Gesellschaften nur Aufträge von Sozialversicherungsträgern erhalten. Denn eine besonders umfangreiche Leistungserbringung für verschiedene Sozialversicherungsträger würde nur bestätigen, dass diese Gesellschaften zum Zweck der Ausgabenverschleierungen geschaffen wurden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie hoch waren die Einnahmen und Erträge der IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC? (jährlich seit 2004)

2.    Wie hoch waren die Ausgaben und Aufwände der IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC? (jährlich seit 2004)

3.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben der IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben)

4.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC? (Auflistung jährlich seit 2004, in Vollzeitäquivalenten)

5.    Wie hoch waren die Personalausgaben der IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC? (Auflistung jährlich seit 2004 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben)

6.    Wie hoch sind die Rücklagenbestände der IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC? (Auflistung jährlich seit 2004)

7.    Wie hoch waren die jährlichen Zuflüsse zu Rücklagen der IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC? (Auflistung jährlich seit 2004)

8.    Wie hoch sind die Rückstellungen der IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC? (Auflistung jährlich seit 2004)

9.    Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen der IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC? (z.B. Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)

10. Hatten die IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. - SVC abgesehen von Sozialversicherungsträger (inkl. Hauptverband), dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Gesundheit und einander gegenseitig noch andere Auftraggeber_innen?

11. Wenn ja, welche?

12. Wenn ja, wie hoch waren die jeweiligen Einnahmen und Erträge aus Aufträgen von den Auftraggeber_innen gem. Frage 11? (jährlich seit 2004, einzeln für jeden Auftraggeber_in)

13. Wie hoch waren die Einnahmen und Erträge aus Aufträgen von Sozialversicherungsträger (inkl. Hauptverband), dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Gesundheit und sich gegenseitig? (jährlich seit 2004, einzeln für jeden Sozialversicherungsträger inkl. Hauptverband, dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit)