9715/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend EDV-Kosten der Sozialversicherungsträger

Die Verwaltungskosten und damit auch die Verwaltungsquote bei den österreichischen Sozialversicherungsträgern sind immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen; dies insbesondere, weil die Verwaltungskosten und -quoten Aufschluss über die Effizienz der Struktur der Sozialversicherungen in Österreich geben. Von Seiten der Mehrheitsparteien wird stets die Effizienz der österreichischen Struktur betont, insbesondere im Vergleich mit Staaten, die andere Sozialversicherungsstrukturen aufweisen als Österreich. Im statistischen Handbuch der österreichischen Sozialversicherung wird die allgemeine Verwaltungs- und Verrechnungsquote mit 2,1% angegeben (bei der Krankenversicherung 2,8%, bei der Pensionsversicherung 1,5% und bei der Unfallversicherung 7,5%). Auf diese Weise wird immer wieder versucht, einen Vergleich zu den auf Basis einer Versicherungspflicht agierenden deutschen Krankenkassen zu ziehen, die eine offizielle Verwaltungsquote von 5,1% aufweisen.

Wesentlich für den errechneten Unterschied zwischen den deutschen und den österreichischen Zahlen ist aber, dass unterschiedliche rechtliche Grundlagen gelten, anhand derer die Verwaltungsquote berechnet wird. Augenscheinlich ermöglicht diese hoheitliche Definition der Quote, ein verfälschtes Bild der tatsächliche Situation und damit Effizienz zu zeichnen. Mehrfach haben unabhängige Gesundheitsökonomen die verfälschte Darstellung der österreichischen Sozialversicherungsverwaltungsquoten aufgezeigt. Wichtige Ausgabenposten, die eindeutig dem Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand zuzuordnen sind, werden nicht in die Quote mit einbezogen. So kommen angesprochene Gesundheitsökonomen durch eine berichtigte Darstellung der Verwaltungsausgaben in der österreichischen Sozialversicherung auf Verwaltungsquoten von bis zu 6,1%.

Kritik zu diesen Punkten kommt auch daher, dass die Sozialversicherungsträger durch verschiedene ausgelagerte Gesellschaften Verwaltungskosten gekonnt aus ihren Verwaltungskosten rechnen – alles nur, um sich vor allfälligen Diskussionen über die Effizienz und Effektivität der aufgeblähten Trägerstruktur zu drücken.

Wesentliche bekannte ausgelagerte Gesellschaften sind beispielsweise die IT-Services der Sozialversicherung GmbH und Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. – SVC, die beide zu 100% im Eigentum entweder des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger oder mehrerer Sozialversicherungsträger stehen. Ein anderes Beispiel hierfür ist die zwischen Ärztekammer und Hauptverband gerecht aufgeteilte Peering Point BetriebsgmbH. Gerade auch die Tätigkeitsgebiete dieser Gesellschaften und die Auftraggeber_innenschaft geben Aufschluss darüber, inwiefern diese Gesellschaften ausgelagert wurden, um verschiedenste Aufwendungen zu verschleiern.

Diese genannten Gesellschaften haben vor allem verschiedenste Aufgaben im EDV- und IT-Bereich der Sozialversicherungsträger übernommen. Kosten für EDV und IT konnten damit ausgelagert werden, gleichzeitig gibt es innerhalb der Sozialversicherungsträger natürlich noch immer EDV-Kostenstellen (siehe dazu z.B. § 88 I. Z 8 Weisung für die Rechnungslegung und Rechnungsführung beiden Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband), da natürlich nicht alle EDV- und IT-Kosten ausgelagert werden konnten. Fraglich ist in diesem Zusammenhang wie sich die EDV-Kosten durch die Auslagerung einiger ihrer Aufgaben entwickelt haben.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die jährlichen Aufwendungen in den einzelnen SV-Trägern, die der Kostenstelle EDV zuzuordnen sind? (jährlich seit 2004, insgesamt und einzeln für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt, sowie die Pensionsversicherungszweige der SVA, SVB und VAEB)

2.    Sind in diesen Aufwendungen auch Zahlungen an die IT-Services der Sozialversicherung GmbH oder die Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. -SVC enthalten?

3.    Wenn ja, wie hoch waren jährlich die Aufwendungen die für Leistungen an die IT-Services der Sozialversicherung GmbH oder die Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. -SVC geleistet wurden? (jährlich seit 2004, insgesamt und einzeln für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt, sowie die Pensionsversicherungszweige der SVA, SVB und VAEB)

4.    Wenn nein, sind Aufwendungen bzw. Zahlungen an die IT-Services der Sozialversicherung GmbH oder die Sozialversicherungs-ChipkartenBetriebs- und Errichtungsges.m.b.H. -SVC anderen Kostenstellen zugeordnet?

5.    Wenn ja, welchen Kostenstellen sind diese Aufwendungen bzw. Zahlungen in welcher Höhe zugeordnet? (jährlich seit 2004, insgesamt und einzeln für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt, sowie die Pensionsversicherungszweige der SVA, SVB und VAEB)

6.    Wenn ja, weshalb sind diese nicht der Kostenstelle EDV zugeordnet?

7.    Wie hoch waren die jährlichen Aufwendungen der Kostenstelle EDV für Personalkosten? (jährlich seit 2004, insgesamt und einzeln für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt, sowie die Pensionsversicherungszweige der SVA, SVB und VAEB)

8.    Wie hoch war der Personalstand in Vollzeitäquivalenten im Jahresdurchschnitt innerhalb der Sozialversicherungsträger die der Kostenstelle EDV zuzuordnen waren? (jährlich seit 2004, insgesamt und einzeln für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt, sowie die Pensionsversicherungszweige der SVA, SVB und VAEB)


9.    Gibt es auch Ausgaben für EDV- und IT-Personal dass nicht der Kostenstelle EDV zugordnet ist?

10. Wenn ja, wie hoch waren die jährlichen Aufwendungen für dieses Personal? (jährlich seit 2004, insgesamt und einzeln für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt, sowie die Pensionsversicherungszweige der SVA, SVB und VAEB)

11. Wenn ja, wie hoch war der Personalstand in Vollzeitäquivalenten im Jahresdurchschnitt innerhalb der Sozialversicherungsträger für dieses Personal? (jährlich seit 2004, insgesamt und einzeln für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt, sowie die Pensionsversicherungszweige der SVA, SVB und VAEB)