9716/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Zukunft des Wiener Augartens

Der Wiener Augarten in seiner heutigen Form stellt eine Mischform aus einem barocken Gartenteil mit historischem Wert und einem städtisch-öffentlich genutzen Gartenteil zur Naherholung im Grünen dar. Letzterer ist mit Sportplätzen, einem Freibad, Gastronomiebetrieben und kulturellen Aktivitäten wie Konzerten, Sommerkino und Festen ein bedeutender öffentlicher Grünraum für die Wiener Bevölkerung der umliegenden Bezirke und darüber hinaus. Während der barocke Gartenteil teilweise für die Öffentlichkeit versperrt ist und in erster Linie eine historische Sehenswürdigkeit darstellt, ist der städtisch-öffentlich genutzte Gartenteil wie der Wiener Prater flexibel in seinen Nutzungsmöglichkeit für öffentliche Naherholung und Freizeitaktivitäten.

Zwar steht der Augarten wegen seines barocken Gartenteils seit dem Jahr 2000 unter Denkmalschutz, doch wurden aufgrund seiner wesentlicheren Funktion als öffentlicher Gründraum im anderen Gartenteil diverse wichtige Veränderungen vorgenommen, zuletzt 2004 durch neue Spielplätze, eine Liegewiese und die Einrichtung einer neuen Lokalität.

Obwohl sich folglich die beiden Parkteile in ihrer Funktion und Bedeutung gänzlich unterscheiden, unterliegen beide der selben Verwaltungseinheit und im zugänglichen Bereich auch der selben Parkordnung. Der städtisch-öffentlich genutze Teil ist anders als zum Beispiel der Wiener Prater lückenlos mit Mauern und Zäunen umgeben und nur eingeschränkt geöffnet. Damit werden die Nutzungsmöglichkeiten für die Bevölkerung der umliegenden Bezirke und ganz Wiens wesentlich eingeschränkt. Außerdem sind die Verbote von Nutzungmöglichkeiten weitaus restriktiver, als es einem städtisch-öffentlich genutztem Grünraum angemessen ist.

Das Bundesministerium für Land-, Forst-, Umwelt und Wasserwirtschaft ließ im März 2015 verlautbaren:

"In Zusammenhang mit diversen Überlegungen zu funktionellen und baulichen Umstrukturierungen im Bereich der Wiener Porzellanmanufaktur und der Wiener Sängerknaben wird ein gartendenkmalpflegerisches und grünraumpolitisches Konzept für die Funktionen, Nutzungen und Gestaltungen der anliegenden Gartenpartien zu erarbeiten sein."

Die derzeitige Situation des Augartens ist für die städtisch-öffentliche Nutzung als Grünraum nicht befriedigend. Insbesondere aufgrund des starken Bevölkerungswachstums im zweiten Wiener Gemeindebezirk und des direkt angrenzenden 44 Hektar großen Nordwestbahnhof-Gelände, auf dem derzeit ein komplett neues Stadtgebiet mit Wohnraum und Arbeitsplätzen für rund 17.000 Menschen entsteht, sind rasch Maßnahmen für erweiterte Nutzungmöglichkeiten erforderlich.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Bestehen aufrechte Bestandsverträge zur Nutzung der beiden Flaktürme?

2.    Welche Einnahmen konnten in den Jahren 2004-2014 durch diese Bestandsverträge lukriert werden?

3.    Weshalb wurden die geplanten Projekte bisher nicht realisiert?

4.    Sind alle notwendigen Bescheide für das Bauvorhaben erteilt worden?

5.    Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand und weitere Zeitplan?

6.    Welche jährlichen Einnahmen werden bei Vollbetrieb der geplanten Datencenter erwartet?

7.    Wird derzeit eine Neuvergabe oder alternative Nutzungmöglichkeit geprüft?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Sind die Nutzungsrechte für die Aussenfassade ebenfalls Teil der Bestandsverträge?

9.    Wurden in der Planungsphase mögliche öffentliche Nutzungsmöglichkeiten (Aussichtsplattform, Kaffeehaus, etc.) mitberücksichtigt?

10. Weshalb wurden solche öffentlichen Nutzungsmöglichkeiten nicht Teil des Konzepts?

11. Welche Ausstiegsszenarien und außerordentliche Kündigungsgründe sind im Vertrag vorgesehen, wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?

12. Besucher des Augartens werden vor Ort nur rudimentär über die historische Bedeutung der Flaktürme aufgeklärt. Sind Maßnahmen zur Behebung dieses Missstands in Planung?

13. Wurden seit 1990 Gutachten über mögliche Nutzungsmöglichkeiten der Flaktürme erstellt?

a.    Wenn ja, wo sind diese einsehbar?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14. Ist mit den Flaktürmen grundsätzlich aus technischer Sicht eine öffentlich zugängliche Nutzung in einer zielgerichteten Form möglich?

a.    Wenn ja, welche Nutzungsformen sind technisch möglich?

b.    Wenn nein, welche Nutzungsformen können technisch explizit ausgeschlossen werden?