9717/J XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

                              

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend einseitiges Vorgehen gegen studentische Korporationen und Duldung von Gewalt an der TU Wien

 

Am Mittwoch, dem 22. Juni 2016, gegen 12 Uhr, kam es im Innenhof der Technischen Universität Wien zu einem skandalösen Vorfall. Einige Studenten unterschiedlicher Couleur-Verbindungen machten sich zum traditionellen wöchentlichen „Burschenschafter-Bummel“ auf. Als sie im Innenhof der TU ankamen, wurden sie auch schon von aggressiven, gegen die Korporierten hetzenden Linksextremisten empfangen, wie Augenzeugen glaubhaft berichten. Statt gegen die provozierenden Antifa-Extremisten einzuschreiten, gingen die eintreffenden Sicherheitsleute sofort auf die friedlichen farbentragenden Studenten zu und gaben diesen zu verstehen, dass sie hier nicht geduldet seien.

 

Dass einige Studenten daraufhin ihre Studentenausweise vorzeigten, um sowohl ihre Identität als auch ihre Aufenthaltsberechtigung auf dem Uni-Gelände nachzuweisen, interessierte den herbeigerufenen Sicherheitschef der TU offensichtlich nicht. Dieser sorgte vielmehr dafür, dass die TU-Studenten, die zur Gruppe der Verbindungen gehörten, des Platzes verwiesen wurden. Dabei berief sich der Sicherheitschef auf eine Weisung des Rektorats. Die Linksextremisten hingegen, mittlerweile sogar mit einem Transparent ausgestattet, blieben weiterhin von der Wegweisung verschont.

 

Recherchen ergaben aber, dass Die TU-Hausordnung keine Studentenverbindungen auf ihrem Boden verbietet, im Gegenteil. In § 1 Abs 1 heißt es:

 

„Der Zutritt zu den öffentlich zugänglichen Bereichen der Universitätsliegenschaften ist jeder Person während der gesamten Öffnungszeit zu den Bedingungen der gegenständlichen Hausordnung gestattet. Die Aufsicht darüber obliegt generell dem Sicherheitsdienst und den jeweiligen Organisationseinheiten.“

 

Darüber hinaus wird in der TU-Hausordnung ausdrücklich betont, dass immer auf Verhältnismäßigkeit Wert zu legen sei.

 

Da die Mitglieder der verschiedenen Studentenverbindungen offenbar nicht gegen die Hausordnung verstießen, ist die geschilderte Diskriminierung von korporierten Studenten völlig inakzeptabel. Zumal Augenzeugen sogar davon berichteten, dass die Sicherheitsleute ihr Einschreiten mit dem Aussehen und Auftreten der Korporierten gerechtfertigt hätten.


Sollte sich herausstellen, dass das einseitige Vorgehen der TU-Sicherheitskräfte von den offiziellen Gremien der Technischen Universität gedeckt oder gar gutgeheißen wurde/wird, läge ein demokratiepolitischer Skandal vor. Denn gerade die Universitäten sollten traditionsgemäß Orte von Meinungsfreiheit und Toleranz sein, und was darunter zu verstehen sei, darf nicht dem Definitionsmonopol gewaltbereiter linker Kräfte überlassen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.        Wie beurteilen Sie den geschilderten Vorfall an der TU Wien in politischer und in rechtlicher Hinsicht?

2.        Werden Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht dafür sorgen, dass die Versammlungsfreiheit auf universitärem Boden weiterhin gewahrt bleibt und Verstöße gegen sie objektiv und vorurteilsfrei geahndet werden?

3.        Wenn ja, werden Sie – ganz in diesem Sinne – auch dafür sorgen, dass die seit vielen Jahrzehnten auf universitärem Boden etablierten und stets für Meinungsfreiheit und Toleranz eintretenden studentischen Korporationen weiterhin ihren traditionellen „Burschenschafter-Bummel“ durchführen können, ohne dabei von gewaltbereiten linken Kräften gestört zu werden?

4.        Werden Sie im konkret geschilderten Fall eine Aufklärung durch die zuständigen universitären Gremien der TU verlangen?

5.        Wenn nein, warum nicht?

6.        Existiert tatsächlich die vom Sicherheitschef der TU ins Treffen geführte Weisung des Rektorats, farbentragenden Verbindungsstudenten den Aufenthalt auf universitärem Gelände zu untersagen?

7.        Wenn ja, wie wird diese diskriminierende Vorgangsweise begründet?

8.        Wenn nein, warum wurde seitens der TU-Sicherheitskräfte mit zweierlei Maß gemessen, sprich: warum wurden die farbentragenden Studenten des Platzes verwiesen, während die linken Agitatoren von der Wegweisung verschont blieben?

9.        Ist es richtig, dass die TU-Sicherheitskräfte ihr Einschreiten auch mit dem Aussehen und Auftreten der Korporationsstudenten zu rechtfertigen versuchten?

10. Wenn ja, was störte sie konkret am Verhalten der Korporationsstudenten bzw. welches Vergehen warfen sie ihnen vor?

11. Was werden Sie im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht unternehmen, um ein einseitiges Vorgehen der universitären Sicherheitskräfte künftig zu verhindern?

12. Gibt es allgemeine Bestimmungen, die das Zutrittsrecht für Studierende an Universitäten regeln, und wenn ja, welche?

13. Wenn nein, werden Sie klare Zutrittsbestimmungen einfordern, die eine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung oder politischen Gesinnung von Studierenden ausschließen?

14. Werden Sie generell darauf hinwirken, dass der Geist von Meinungsfreiheit und Toleranz an den Universitäten wieder einen höheren Stellenwert bekommt und die einseitig linksideologische Bewertung von Gesinnungen ein Ende findet?

15. Wenn ja, durch welche Initiativen?

16. Wenn nein, wollen Sie tatenlos zusehen, wie vermehrt intolerante und gewaltbereite linke Kräfte Jahrzehnte alte studentische Traditionen an den Universitäten zerstören und so mittelfristig Meinungs- und Versammlungsfreiheit aushöhlen?