9720/J XXV. GP

Eingelangt am 30.06.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Nationaler Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt

BEGRÜNDUNG

 

Österreich hat 2011 die Istanbul-Konvention („Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) unterzeichnet. Im November 2013 wurde die Konvention ratifiziert, im August 2014 ist sie in Kraft getreten. Daraufhin legte sich die Bundesregierung selbst den „Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt“ auf, der insgesamt 67 Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz auflistet, die in den Jahren 2014 bis 2016 umgesetzt werden sollen.

Informationen darüber, auf welchem Stand die Umsetzung des NAPs ist, gibt es bisher nicht. Ein entsprechender Bericht über die umgesetzten Maßnahmen ist laut NAP erst für 2017 vorgesehen. Gleichzeitig wird Österreich im September 2016 als erstes Unterzeichner-Land von der GREVIO-Kommission des Europarats bezüglich der Umsetzung der Istanbul-Konvention geprüft.

Derzeit ist also unklar, auf welchem Stand die Umsetzung des NAPs und damit die Verbesserung des Gewaltschutzes in Österreich steht.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche der 67 Maßnahmen wurden bis zum Juli 2016 umgesetzt?

2)    Eine NAP-Maßnahme lautet „Aufbau und Fortführung einer Datensammlung“. Welche neuen Datensätze wurden seit 2014 in die ministerielle Datensammlung aufgenommen?


3)    Wie ist der Stand der Novellierung der Kriminalstatistik?

4)    Das Beziehungsverhältnis zwischen  Täter und Opfer bei allen Strafdelikten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt – Morde, Körperverletzung, Stalking, Gefährliche Drohung – wird bis dato nicht erfasst. Warum nicht?

5)    Zum Maßnahmenkatalog „Aus/Fortbildung für Berufsgruppen“: Auf welchem Stand ist die Implementierung der verpflichtenden Aus- und Fortbildung in der Prozessbegleitung, bei den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen, der Besuchsbegleitung und des schulischen Unterstützungssystems?

6)    In welchen der erwähnten Berufsgruppen wurde ein verpflichtender Lehrinhalt bzw. eine verpflichtende Fortbildung bezüglich häusliche Gewalt implementiert?

7)    Wer ist für die Implementierung verantwortlich?

8)    Nach der Regierungsumbildung im Mai 2016 wanderten die Frauenagenden in das Gesundheitsministerium. Wer ist seit diesem Wechsel für die Koordination des NAP zuständig?

9)    Nachdem im NAP keine quantitativen und qualitativen Ziele definiert wurden: anhand welcher Kriterien wird der NAP 2017 evaluiert?

10) Das Frauenministerium verfügt über ein Budget von knapp 10 Millionen Euro, das entspricht lediglich  0,04 Prozent des gesamten Bundesbudgets. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen leisten seit Jahrzehnten wichtige gesellschaftliche Gewaltpräventionsarbeit, aber es gibt keine finanzielle und gesetzlich festgelegte Absicherung der Frauenhilfseinrichtungen. Ihre finanzielle Situation ist prekär.

Im Rahmen der Istanbulkonvention hat sich Österreich dazu verpflichtet „angemessene finanzielle und personelle Mittel“ für die Frauenhilfseinrichtungen bereitzustellen. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der gesetzlichen und finanziellen Lage sind hier geplant?