9736/J XXV. GP

Eingelangt am 05.07.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Vermögensbestände der Arbeiterkammer

Vermögensbestände und Rücklagen, insbesondere der Umgang mit diesen, stellen ein berechtigtes öffentliches Interesse dar: Es handelt sich bei der Arbeiterkammerumlage um Zwangsabgaben, die zweckentsprechend für entsprechende Leistungen verwendet werden müssten. Eine Zweckentfremdung einerseits oder eine Anhäufung von Vermögensbeständen und Rücklagen ohne konkrete Ziele andererseits entspricht jedenfalls nicht dem Interesse der Zwangsmitglieder der Kammern für Arbeiter und Angestellte.

Gerade die Anfragebeantwortung 8522/AB (XXV. GP) zur Anfrage 8870/J (XXV. GP) des Abgeordneten Schellhorn brachte interessante Details zu den Vermögensbeständen der Wirtschaftskammer zum Vorschein:

"Abgefragt wurden von Schellhorn die Aktiva aller Wirtschaftskammern des Landes: Und die verfügen nicht nur über ein Anlagevermögen von 864 Millionen, obendrein kommen noch Bankguthaben von 228 Millionen Euro dazu. Das sei aber nicht alles, meint Schellhorn: An Rücklagen hat die Interessenvertretung 670 Millionen Euro gebunkert. Würde man alle Positionen zusammenrechnen, wären das stolze 1,76 Milliarden. Diese Betrachtung wird von der Wirtschaftskammer allerdings energisch zurückgewiesen. Ihr stellvertretender Generalsekretär Herwig Höllinger versichert, dass die Rücklagen zur Gänze aus den genannten Summen des Anlagevermögens und der Bankguthaben stammen." - (derstandard.at/2000038488409/Wirtschaftskammern-leben-wie-die-Made-im-Speck)

Vor diesem Hintergrund scheint es für die Zwangsbeiträge zahlenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großem Interesse, in welchem Umfang die verschiedenen Kammern für Arbeiter und Angestellte Vermögen angehäuft haben und wie sich diese entwickelt haben. Wesentlich für die Vermeidung eines zweckwidrigen Vermögensaufbaus sind nicht nur Vorgaben für den Zweck der Vermögenverwendung selbst, sondern auch in Bezug auf das Vermögensmanagement. Ohne umfassende Vorgaben scheint die Aufsichtspflicht des Ministerium nicht sinnvoll wahrnehmbar.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

1.    Wie hoch waren die gesamten Reinvermögenswerte in den Jahren 2005-2015 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

2.    Wie hoch waren die gesamten Finanzvermögenswerte in den Jahren 2005-2014 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

3.    Wie hoch waren die Vermögenswerte von Wertpapieren in den Jahren 2005-2014 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

4.    Werden die Vermögenswerte von Wertpapieren gem. Frage 3 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

5.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

6.    Wie hoch waren die offenen Darlehen in den Jahren 2005-2014 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

7.    Werden die offenen Darlehnen gem. Frage 6 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

8.    Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

9.    Wie hoch waren die Bestände der Geldeinlagen in den Jahren 2005-2014 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

10. Werden die Bestände der Geldeinlagen gem. Frage 9 bereits bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

11. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

12. Wie hoch waren die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz in den Jahren 2005-2014 der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (Aufgeschlüsselt jährlich, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

13. Werden die Vermögenswerte von Haus- und Grundbesitz gem. Frage 12 bei den Rein- bzw. Finanzvermögenswerten bzgl. Frage 1 und 2 mit einbezogen?

14. Wenn ja, wo und in welcher Höhe?

15. Welche Ziele werden mit der Anhäufung von Vermögen von den Kammern für Arbeiter und Angestellte verfolgt?

16. Gibt es Vorgaben von Seiten des Ministeriums oder von anderen Aufsichtsbehörden, die das Vermögensmanagement der Kammern für Arbeiter und Angestellte regelt?

17. Wenn ja, wie sehen diese Vorgaben konkret aus?

18. Wenn nein, weshalb nicht?

19. Wenn nein, wie kann die Aufsichtspflicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz umfassend wahrgenommen werden?

20. Gibt es Obergrenzen für Vermögensbestände der Kammern für Arbeiter und Angestellte?

21. Wenn ja, wie sehen dies aus?

22. Wenn nein, weshalb nicht?