9738/J XXV. GP

Eingelangt am 06.07.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Verwaltungsvereinfachung und Entrümpelung im ArbeitnehmerInnenschutz im Sinne der Rechnungshof-Empfehlungen von 2013

 

Im Rechnungshofbericht 2013/8 (III-441 d.B. zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP) wurde der ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich behandelt.

 

Im Rahmen der diesbezüglichen Rechnungshofprüfung vor mehr als drei Jahren wurden auch Organisation und Arbeitsweise des Zentral-Arbeitsinspektorates im Sozialministerium (in seiner Funktion als „Overhead" der Arbeitsinspektorate) nach mehreren Gesichtspunkten untersucht. Als Resultat wurde eine Reihe von Maßnahmen im Bereich des Zentral-Arbeitsinspektorates für erforderlich erachtet.

 

Erst beim neuerlichen Regierungsneustart anlässlich des Kanzlerwechsels vor wenigen Wochen wurde einmal mehr die Entbürokratisierung Österreichs als zentrales Anliegen der Bundesregierung formuliert.

Die Anregungen des Rechnungshofs im angeführten Bericht zielen in die gleiche Richtung und sollten daher rasch aufgegriffen werden.

 

Dem Vernehmen nach wurde auf Grund des Rechnungshofberichtes noch unter Ihrem Vorgänger BM Rudolf Hundstorfer mit Unterstützung einer externen Beraterfirma eine Untersuchung zur Neustrukturierung der Arbeitsinspektion in Österreich eingeleitet. Es darf davon ausgegangen werden, dass der diesbezügliche Projektauftrag insbesondere auch die Umsetzung der vom Rechnungshof empfohlenen organisatorischen Maßnahmen im Bereich des Zentral-Arbeitsinspektorates umfasst.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE

 

Ein wesentlicher systematischer Mangel im Bereich des Zentral-Arbeitsinspektorates war aus der Sicht des Rechnungshofes insbesondere die Anzahl und der Inhalt der Erlässe. Im Bericht wurde der „beachtliche Umfang" der Erlässe bemängelt. Alleine im Zeitraum von 2007 bis 2011 ist die Anzahl der aktiven Erlässe von 786 auf 969, also um rund 23 Prozent angestiegen.

Der Rechnungshof sah sich daher veranlasst vorzugeben, dass im Hinblick auf die Bewältigbarkeit durch die Mitarbeiter eine „Überregelung" im ArbeitnehmerInnenschutzbereich möglichst zu vermeiden wäre. Laut seinerzeitiger Mitteilung des BMASK (im Rechnungshofbericht) wurde mit eine Straffung, Zusammenfassung und Aktualisierung der Erlässe sofort begonnen. Auf Grund des seither verstrichenen Zeitraumes müsste daher mittlerweile eine spürbare Reduzierung der Erlässe erreicht worden sein.

 

1)         Nach welchem Konzept wurde bei der Straffung, Zusammenfassung und Aktualisierung der Erlässe vorgegangen?

2)         Wie viele Erlässe waren 2012 (Stichtag: 31. Dezember) insgesamt in Kraft?

3)         Wie viele Erlässe waren 2013 (Stichtag: 31. Dezember) insgesamt in Kraft?

4)         Wie viele Erlässe waren 2014 (Stichtag: 31. Dezember) insgesamt in Kraft?

5)         Wie viele Erlässe waren 2015 (Stichtag: 31. Dezember) insgesamt in Kraft?

6)         Wie viele Erlässe sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung (Stichtag 31. August 2016) insgesamt in Kraft?

7)         Wie viele Erlässe wurden bisher in Hinblick auf eine Straffung, Zusammenfassung und Aktualisierung durchforstet?

8)         Welche Anzahl an Erlässen soll nach der Durchführung des Programms zur Straffung, Zusammenfassung und Aktualisierung der Erlässe übrig bleiben, d.h. wie viele Erlässe sollen eingespart werden, und wann wird diese Anzahl voraussichtlich erreicht sein?

 

Im Rahmen der Überprüfung hat der Rechnungshof auch festgestellt, dass die Erlässe in der Regel gar keine organisatorischen Vorgaben für eine effiziente Verwaltungsführung der Arbeitsinspektorate enthielten.

Grundsätzlich sollen Erlässe jedoch nur derartige Vorgaben an die Verwaltungsführung nachgeordneter Behörden oder Bediensteter treffen.

 

9)         Wie viele Erlässe zum Stichtag 31. Dezember 2015 enthielten organisatorische Vorgaben für eine effiziente Verwaltungsführung an die Arbeitsinspektorate?

10)      Welche konkreten Angelegenheiten bzw. Themen werden zum Stichtag 31. Dezember 2015 in jenen Erlässen geregelt, die a) gar keine organisatorischen Vorgaben für eine effiziente Verwaltungsführung an die Arbeitsinspektorate, b) nicht nur organisatorischen Vorgaben für eine effiziente Verwaltungsführung an die Arbeitsinspektorate enthalten?

11)      In welcher Weise wurde sichergestellt, dass die als „Erlass" bezeichneten Regelungen, die keine organisatorischen Vorgaben für eine effiziente Verwaltungsführung an die Arbeitsinspektorate enthalten, tatsächlich den zulässigen Rahmen von Erlässen beachten?

 

Eine Überregelung durch Erlässe ist regelmäßig auch ein Hinweis auf nicht eindeutige legistische Vorgaben. Ebenso könnte der sprunghafte Anstieg der Erlässe in den letzten Jahren auch als Hinweis auf eine Verschlechterung des legistischen Niveaus im ArbeitnehmerInnenschutz interpretiert werden.

 

12)      Wurde überprüft, welche Maßnahmen erforderlich sind, um durch eine Anhebung der Qualität und Klarheit der Legistik den Interpretationsbedarf durch Erlässe zu reduzieren?

13)      Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Qualität und Klarheit der Legistik zu verbessern und damit den Bedarf nach Erlässen zu reduzieren?

 

Über den Bericht des Rechnungshofes hinaus sollen weiters auch Erlässe vorliegen, die nur im Einzelfall für einzelne Arbeitgeber (z.B. Handelsketten, Baufirmen) erlassen wurden. So soll beispielsweise die Zustimmung zu bestimmten Kassenarbeitsplätzen bestimmter Handelsketten bzw. zu den dort zulässigen „unternehmensspezifischen“ Ausnahmen von bestimmten Vorgaben den Arbeitsinspektoraten immer wieder im Erlassweg vorgegeben werden.

 

14)      Wie viele Erlässe gibt es derzeit, die nur für einzelne Arbeitgeber (z.B. Handelsketten, Baufirmen) erlassen wurden?

15)      Sind Erlässe für nur einzelne Arbeitgeber (z.B. Handelsketten, Baufirmen) nach rechtsstaatlichen Grundsätzen sinnvoll bzw. zulässig?

16)      Wie wird eine Gleichbehandlung der Arbeitgeber im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes sichergestellt, wenn Erlässe nur für einzelne Arbeitgeber (z.B. Handelsketten, Baufirmen) erlassen wurden?

 

Im Rechnungshofbericht wird auch der beträchtliche Overhead des Zentral-Arbeitsinspektorates im BMASK kritisch betrachtet. Sowohl die geringen Leitungsspannen im Zentral-Arbeitsinspektorat als auch der hohe Overhead von 44% (!) wurden besonders hervorgehoben. Ausdrücklich wurde seitens des Rechnungshofs festgehalten, dass „die Personalpolitik zu Gunsten des Zentral-Arbeitsinspektorates zu einer zusätzlichen Schwächung der Kernleistung Kontrolle der Arbeitsinspektorate beitrug". In diesem Zusammenhang ist natürlich auch die zusätzliche Belastung der Arbeitsinspektorate durch eine Vielzahl von Erlässen zu hinterfragen. Jedenfalls muss ausgeschlossen sein, dass ein möglicherweise zu groß dimensionierter Overhead mit geringer Leitungsspanne die operativ tätigen Organe der Arbeitsinspektorate mit nicht bewältigbarer Bürokratie erdrückt.

 

 

17)      Welche Maßnahmen wurden seit dem Rechnungshofbericht gesetzt, um die geringen Leitungsspannen im Zentral-Arbeitsinspektorat als auch den hohen Overhead von 44 % zu korrigieren?

18)      Welche Korrekturen wurden hinsichtlich der vom Rechnungshof kritisierten „Personalpolitik zu Gunsten des Zentral-Arbeitsinspektorates" seit dem Rechnungshofbericht vorgenommen?

19)      Kann ein Zusammenhang zwischen einerseits dem beträchtlichen Overhead des Zentral-Arbeitsinspektorates und andererseits dem sprunghaften Anstieg der Erlässe in den letzten Jahren verlässlich ausgeschlossen werden?

 

Dem Vernehmen nach wurde auf Grund des Rechnungshofberichtes noch unter Bundesminister Rudolf Hundstorfer mit Unterstützung einer externen Berater-Firma eine Untersuchung zur Neustrukturierung der Arbeitsinspektion in Österreich eingeleitet. Eine Neustrukturierung muss prinzipiell immer beim Overhead ansetzen, umsomehr wenn Ausgangspunkt und Anlass der entsprechenden Aktivitäten eine für diese Ebene kritisch ausgegangene Rechnungshof-Prüfung ist.

Es darf daher davon ausgegangen werden, dass der diesbezügliche Projektauftrag insbesondere die Umsetzung der vom Rechnungshof empfohlenen organisatorischen Maßnahmen im Bereich des Zentral-Arbeitsinspektorates umfasst.

 

20)      Welche Kosten erwachsen dem Steuerzahler durch die Auftragsvergabe an die externe Firma?

21)      Nach welchen Kriterien wurde die externe Firma ausgewählt? Wurde eine Ausschreibung durchgeführt?

22)      In welcher Weise wird im Projektauftrag die Korrektur der bisherigen „Personalpolitik zu Gunsten des Zentral-Arbeitsinspektorates" behandelt? Welche Verbesserungsmaßnahmen werden bzw. wurden zu dieser Frage konkret untersucht?

23)      In welcher Weise werden im Projektauftrag die geringen Leitungsspannen im Zentral-Arbeitsinspektorat und der hohe Overhead von 44 % behandelt? Welche Verbesserungsmaßnahmen werden bzw. wurden zu dieser Frage konkret untersucht?

24)      In welcher Weise wird im Projektauftrag die vom Rechnungshof befürchtete „Überregelung" im Arbeitnehmerschutzbereich behandelt? Welche Verbesserungsmaßnahmen werden bzw. wurden konkret untersucht, um eine „Überregelung" zu vermeiden?

25)      In welcher Weise wird im Projektauftrag die vom Rechnungshof als viel zu hoch bewertete Anzahl von Erlässen untersucht? Welche Verbesserungsmaßnahmen werden bzw. wurden zu dieser Frage konkret untersucht?

26)      In welcher Weise werden bzw. wurden im Projektauftrag Verbesserungspotentiale im Bereich der Legistik untersucht, um den Interpretationsbedarf durch Erlässe zu reduzieren?