9740/J XXV. GP

Eingelangt am 06.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Finanzierung von Integrationsmaßnahmen und zusätzliche Ressourcen für neu hinzugekommene SchülerInnen

BEGRÜNDUNG

 

Im Laufe des Schuljahres 2015/16 mussten mehrere Tausend Flüchtlinge neu als SchülerInnen integriert werden. Dadurch mussten zusätzliche Mittel sowohl für spezifische Fördermaßnahmen (allen voran Sprachförderung) als auch für den Regelunterricht (auf Grund von erhöhten SchülerInnenzahlen) eingesetzt werden. Das Finanzministerium hat dazu Sondermittel bereitgestellt. Für das Jahr 2016 wurden aus dem „Integrationstopf“ 24 Mio. € für Sprachförderkurse und Sprachstartklassen sowie den Einsatz mobiler interkultureller Teams bereitgestellt. Zusätzlich erhält das Bundesministerium für Bildung und Frauen 40 Mio. € ebenfalls für 2016 für „weitere Integrationsmaßnahmen“, wie aus der Anfragebeantwortung 8752/AB durch Finanzminister Schelling hervorgeht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Für welche Maßnahmen wurden die für das Jahr 2016 aus dem Integrationstopf bereitgestellten Mittel in Höhe von 24 Mio. € verwendet? Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme und die Höhe der verwendeten Mittel.

a.    Planen Sie die oben angeführten Maßnahmen auch im Jahr 2017 weiterzuführen? Wenn ja, sind die notwendigen Mittel dafür gesichert? Wenn nein, warum nicht?

2)    Für die Sprachförderung außerordentlicher SchülerInnen standen zuletzt 24,75 Mio. € (= 442 Planstellen) pro Jahr zur Verfügung. Im Zuge der Verlängerung der Maßnahme um weiter drei Schuljahre (bis inkl. 2018/19) wurde die Sprachförderung auch auf SchülerInnen der BMHS, AHS-Oberstufen und Berufsschulen ausgeweitet. Wie viel Geld steht für die Sprachförderung außerordentlicher SchülerInnen im Jahr 2017 insgesamt zur Verfügung? Bitte aufgeschlüsselt für Pflichtschulen, BMHS, AHS-Oberstufen und Berufsschulen. Bitte auch die veranschlagten Planstellen angeben.

3)    Laut Auskunft des Bundesministers für Finanzen (Anfragebeantwortung 8752/AB) hat das Bundesministerium für Bildung und Frauen im Jahr 2016 für „weitere Integrationsmaßnahmen“ 40 Mio. € erhalten. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden damit finanziert? Bitte um Aufschlüsselung nach konkreten Maßnahmen und den dafür eingesetzten Mitteln.

a.    Werden die oben angeführten Maßnahmen über das Jahr 2016 hinaus weitergeführt? Wenn ja welche und in welchem Ausmaß? Wenn nein, warum nicht?