9747/J XXV. GP

Eingelangt am 06.07.2016
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend erneut massive HCB-Grenzwertüberschreitung im Kärntner Görtschitztal

 

 

Am 26. November 2014 wurde bekannt, dass im Kärntner Görtschitztal in Milch und Tierfutter giftiges Hexachlorbenzol (HCB) gefunden wurde. Tags darauf wurde verlautbart, dass das Gift von den dort ansässigen Wietersdorfer und Peggauer Zementwerken stammte, wo belastete Blaukalke der Donau Chemie AG verbrannt werden. Später wurde herausgefunden, dass der Blaukalk mit zu geringer Temperatur verbrannt worden ist.

In den folgenden Wochen und Monaten wurden Warnungen vor dem Konsum von Lebensmittel aus dem Görtschitztal ausgesprochen, Asbest-Ablagerungen gefunden und weitere Mängel bei der Entsorgung von Schadstoffen aufgedeckt.

Besonders erschreckend in diesem Zusammenhang war neben den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden für das Görtschitztal auch die mangelhafte und katastrophale Informationspolitik der Verantwortlichen innerhalb der Landesregierung. Wie neueste Medienberichte zeigen, hat sich die Verschleierungstaktik der Kärntner Landesregierung nicht geändert:

 

 

 

Abbildung 1: Artikel vom 13.06.2016, abrufbar unter: http://kaernten.orf.at/news/stories/2779968/

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen bekannt, dass im Görtschitztal nach wie vor eine hohe HCB-Belastung im Umkreis der Wietersdorfer Zementwerke vorzufinden ist?

2.    Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen werden Sie ergreifen?

3.    Welche Belastungswerte liegen Ihnen vor?

4.    Wie ist es erklärlich, dass die Messwerte des Landes (0,54 Mikrogramm Hexachlorbenzol) derart von anderen Messergebnissen (2,7 Mikrogramm) abweichen?

5.    Welche Messwerte entsprechen den tatsächlichen Bedingungen?

6.    Gibt es Normvorschriften für die Durchführung solcher Messungen?

7.    Wenn ja welche und wie sind diese ausgestaltet?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wurden bei den Messungen seitens des Landes etwaige Normvorschriften oder sonstige „Messregelungen“ eingehalten?

10. Wenn ja, welche?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wie wird die betroffene Bevölkerung über die weiteren Entwicklungen informiert werden?

13. Sind Sie grundsätzlich mit der Informationsweitergabe an die Bevölkerung betraut?

14. Wenn ja, inwiefern?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Haben Sie bereits die angekündigte Klage gegen die Republik Österreich erhalten bzw. wurden Sie von der Existenz einer solchen in Kenntnis gesetzt?

17. Wenn ja, wie lautet ihr Inhalt?

18. Wie stellt sich der Informationsaustausch zwischen Ihnen bzw. Ihrem Ministerium und den Verantwortlichen der Kärntner Landesregierung dar?

19. Wurden bereits Untersuchungen durchgeführt, die zeigen, inwiefern die gemessenen Belastungen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung haben?

20. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Werden Ihrerseits Maßnahmen ergriffen, um die Bevölkerung im Görtschitztal zu unterstützen?

23. Wenn ja, welche?

24. Wenn nein, warum nicht?

25. Ist eine entsprechende finanzielle Entschädigung für die Betroffenen Teil eines (allfälligen) Maßnahmenpakets?

26. Wenn ja, wie hoch wird diese ausfallen?

27. Wenn nein, warum nicht?

28. In wessen Verantwortungsbereich auf Landes- bzw. Bundesebene liegt die Einleitung (allfällig) notwendiger Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen des Görtschitztals?