9755/J XXV. GP
Eingelangt am 06.07.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die Verletzung von EU-Beschlüssen im Bereich flussbaulicher Maßnahmen durch Ungarn, Rumänien und Bulgarien
Der am 31. Mai 2016 in der Tageszeitung ‚Der Kurier’ erschienene Artikel mit dem Titel „Donauhafen Linz: Investitionskurs wird fortgesetzt“ offenbart das Potential des Hafens medial.
Im aktuellen Geschäftsjahr zeichnet sich im Containerbereich ein Rekordjahr ab. Hemmend auf das Ergebnis und auf die Donauschifffahrt insgesamt wirken sich allerdings zu geringe Fahrwassertiefen im Hoheitsbereich anderer Donaustaaten aus: Ungarn, Rumänien und Bulgarien verharren hinsichtlich der Umsetzung flussbaulicher Maßnahmen in Untätigkeit – trotz des Bestehens aufrechter EU-Beschlüsse.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
ANFRAGE
1. Wann werden Sie ihre ungarischen, rumänischen und bulgarischen Amtskollegen konsultieren, um flussbauliche Maßnahmen im Bereich der Donau, für die es bereits entsprechende EU-Beschlüsse gibt, einzufordern?
2. Welche Entwicklung attestieren Sie dem Donauschiffsverkehr im Güterbereich in den kommenden fünf Jahren, wenn Ungarn, Rumänien und Bulgarien ihre jeweiligen Verpflichtungen erfüllen?
3. Auf welchen objektivierbaren Parametern und Annahmen beruht diese Schätzung?
4. Welche Entwicklung attestieren Sie dem Donauschiffsverkehr im Güterbereich in den kommenden fünf Jahren, wenn Ungarn, Rumänien und Bulgarien ihre jeweiligen Verpflichtungen nicht erfüllen?
5. Auf welchen objektivierbaren Parametern und Annahmen beruht diese Schätzung?