9775/J XXV. GP

Eingelangt am 06.07.2016
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Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Rückerstattung bei Wahlärzten

Steiermark.orf.at veröffentlichte am 29.6.2016 folgenden Artikel:

"STGKK: Geringe Rückerstattung bei Wahlärzten

Laut Gesetz bekommen Patienten, die einen Wahlarzt aufsuchen, 80 Prozent des Kassenarzttarifs zurückerstattet. In der Steiermark ist das laut Ärzte- und Arbeiterkammer nicht so. Eine Initiative soll das jetzt ändern.

Immer mehr Steirer weichen aufgrund langer Wartezeiten bei Kassenärzten auf Wahlärzte aus. Bis in die 90er-Jahre bekam man von der GKK dafür auch 80 Prozent des Kassentarifs zurück. Doch danach wurde laut Ärztekammer (ÄK) ein Limit eingezogen. Jetzt gilt die Rückerstattung von 80 Prozent nur mehr für einen

limitierten Anteil an Patienten.

Rückerstattungstarife extrem niedrig

Ist dieses Limit erreicht, zahlt die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (STGKK) deutlich weniger, kritisiert ÄK-Präsident Herwig Lindner: „Teilweise ist es so, dass jene Patienten, die zu Wahlärzten gehen, ihre Rechnung nicht mehr einreichen bei der STGKK, weil die Rückerstattungstarife so minimal sind, dass das Porto schon fast mehr kostet. Da bekommen Patienten oft nicht einmal 30 Prozent von dem zurück, was eigentlich vorgesehen ist. “

Steirer bekommen weniger zurück

Ärztekammer und Arbeiterkammer (AK) zeigen in diesem Zusammenhang

Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern auf: Ein Wiener oder Niederösterreicher, der in der Steiermark zum Wahlarzt geht, bekomme von seiner Kasse sehr wohl 80 Prozent zurück. Steirer, Burgenländer und Tiroler jedoch nicht, kritisieren ÄK und AK.

Mit der Initiative „Gerechtigkeit für Patienten“ wird jetzt ein Ende dieser

Ungerechtigkeit gefordert, sagt AK-Vizepräsident Franz Gosch: „Wir wollen hier gemeinsam Druck machen, damit die STGKK jene Tarife rückerstattet, die auch die WGKK zu zahlen bereit ist. “ Unterschrieben werden kann die Initiative in allen Arztpraxen. Eine Klage wegen dieser Ungerechtigkeit bei den Rückerstattungskosten

hat die ÄK übrigens vor einigen Jahren verloren."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie hoch ist die prozentuelle Rückerstattung von Wahlarztrechnungen der verschiedenen Gebietskrankenkassen? (aufgegliedert nach Jahren seit 2006

und Gebietskrankenkassen)

2.    Was sind die Gründe für die unterschiedlichen Prozentsätze?

3.    Was unternehmen Sie dagegen?