9792/J XXV. GP

Eingelangt am 06.07.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres betreffend Drogentests

salzburg.orf.at berichtete am 20.6.2016:

"Im Drogenrausch auf Westautobahn unterwegs

Montagfrüh hielten Polizisten eine 28-jährige PKW-Lenkerin an, die im Drogenrausch in Schlangenlinien auf der A1 Westautobahn gefahren ist. Ihr wurde der Führerschein abgenommen.

Anrufer meldeten der Polizei, dass auf der Westautobahn eine Lenkerin in Schlangenlinien fährt. Die Beamten hielten die Frau bei der Ausfahrt Salzburg-Messe an. Ein bei ihr durchgeführter Alkotest ergab, dass die 28-Jährige nicht betrunken war. Sie wies aber Symptome einer Beeinträchtigung durch Drogen aus und wurde einem Arzt vorgeführt. Er stellte bei ihr eine Beeinträchtigung fest.

Keine Erinnerung an Kollission mit Leitschiene

Am Fahrzeug konnten die Beamten einen Sachschaden entdecken, den die Lenkerin nicht erklären konnte. Die Erhebungen dazu ergaben, dass die Frau bei Thalgau gegen die Leitschiene gefahren ist. Die Beamten nahmen ihr den Führerschein ab. Die 28-Jährige wird angezeigt."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.    Wie oft wurden seit 2011 Verkehrsteilnehmer auf Beeinträchtigungen durch Drogen getestet? (aufgegliedert nach Bundesländern und Jahren)

2.    Wie oft davon positiv? (aufgegliedert nach Bundesländern und Jahren)

3.    Welche Möglichkeiten eine Beeinträchtigung durch Drogen festzustellen, hat unsere Exekutive?

4.    Wie wird unsere Exekutive diesbezüglich ausgebildet?

5.    Was soll sich hinsichtlich der Möglichkeiten zur Testung und der Zahl der Testungen auf Drogenkonsum ändern?