9808/J XXV. GP
Eingelangt am 06.07.2016
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ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
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Anfrage
der Abgeordneten Lipitsch
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die angekündigte Novelle des Personenstandsgesetzes im Zusammenhang mit
der Entschließung 43/E zu den „Sternenkindern“
Mit der Entschließung 43/E des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 wurde die
Bundesregierung zur Erarbeitung einer Gesetzesinitiative und Zuleitung derselben als Regierungsvorlage an den Nationalrat ersucht. Damit sollte der rechtliche Rahmen geschaffen werden, dass auf Wunsch der Eltern fehlgeborene Kinder auch im österreichischen Recht
beurkundet werden können.
Der diesbezüglich mittlerweile im Bundesministerium für Inneres erarbeitete Gesetzestext
harrt jedoch seiner parlamentarischen Einbringung. Jedes Monat, in welchem diese äußerst einfach zu formulierende Novelle nicht beschlossen wird, bringt vielen Eltern neben dem
Leid, das sie erfahren mussten, nun auch noch das Problem, sich von ihrem Kind nicht zeitgemäß verabschieden zu können und damit unter Umständen eine unnötige seelische Belastung, die manche ihr Leben lang nicht mehr verarbeiten können.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten nach Ablauf eines durchaus großzügig
bemessenen Zeitraums an den zuständigen Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wurde mittlerweile, nach fast zwei Jahren, ein diesbezüglicher Gesetzestext
endgefertigt?
a. Wenn ja, wann wird er dem Parlament als Regierungsvorlage zugeleitet?
b. Wenn nein, weshalb wurde der einstimmigen Entschließung vom 22. Oktober
2014 noch immer nicht entsprochen?
2. Sofern er gemeinsam mit einer Novelle des Personenstandsgesetzes dem Parlament
zugeleitet werden soll:
a. Wann ist diese Novelle zu erwarten?
b. Welche weiteren Gesetzesänderungen wird diese Novelle beinhalten und weshalb beansprucht deren Verarbeitung einen dermaßen langen Zeitraum?
c. Wurden diese weiteren Gesetzesänderungen bereits in den zuständigen
parlamentarischen Ausschüssen, beispielsweise im Zuge einer Aussprache mit Ihnen oder Ihrer Vorgängerin, erörtert?