9812/J XXV. GP

Eingelangt am 06.07.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Nachbesetzung von Planstellen und angebliche zusätzliche Planstellen bei den Finanzbeamten

 

 

Im Jahr 2014 wurden vom damaligen Finanzminister Spindelegger 550 neue Finanzbeamte angekündigt, in Folge kam es aber nur zu – teilweisen - Nachbesetzungen pensionsbedingter Abgänge; viele Posten wurden jedoch gar nicht nachbesetzt.

Hatte die Finanz im Jahr 2000 noch 15.100 Mitarbeiter, so waren es Anfang 2015 nur noch 9.900. Und das, obwohl das Steuerrecht immer komplexer geworden ist. Im März 2015 hat das Finanzministerium angekündigt, zusätzlich zur im Jahr 2014 „zugesagten Nachbesetzung“ pensionsbedingter Abgänge von Finanzbeamten weitere 500 Vollzeitäquivalente zu schaffen.

Der Rechnungshof hat bereits vor längerem darauf hingewiesen, dass beispielsweise Steuerprüfer ihre Lohnkosten gleich in mehrfacher Höhe wieder hereinbringen: Ein Großbetriebsprüfer bringt dem Staat demnach das 14- bis 30-fache seiner Lohnsumme pro Jahr, ein Lohnsteuerprüfer mehr als das Achtfache. Dennoch wurde das Personal der Finanzämter von 2008 bis 2012 von 4.175 auf 3.986 gekürzt, bei den Großbetriebsprüfern beträgt das Minus knapp ein Viertel. Auch die elektronischen Steuererklärungen über Finanzonline bringt bislang nur wenig Entlastung, weil Tausende Erklärungen noch in Papierform eingebracht werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Entspricht es den Tatsachen, dass 2015 tatsächlich JEDE frei gewordene Planstelle nachbesetzt wurde und wenn nein, wie viele wurden aus welchen Gründen nicht nachbesetzt?

2.     Von wie vielen Planstellen im BMF wurden in den Jahren 2013 und 2014 ebensolche nicht nachbesetzt?

3.     Wie viele Pensionsabgänge erfolgten in den Jahren 2013, 2014 und 2015?

4.     Wie viele Pensionsabgänge werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 vom BMF erwartet?

5.     Wie viele Austritte aus der Finanzverwaltung gab es in den Jahren 2013, 2014 und 2015, die nicht mit einer Pensionierung in Zusammenhang stehen?

6.     Wie viele Finanzbedienstete wechselten in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in ein anderes Ressort (z.B. BMLVS, BMWFW)?

7.     Die Zahl der Neuaufnahmen (konkret 1.050) wurde Medienberichten zufolge „vom BKA vorerst bis 2018 genehmigt“. Entspricht dies den Tatsachen und ist diese Vereinbarung bindend für das Bundesministerium für Finanzen?

8.     Wie viele Neuaufnahmen erfolgten seit 01.01.2016?

9.     Auf welche Bereiche der Finanzverwaltung (z.B. Betriebsprüfung, Abgaben-sicherung, Zoll, Steuerfahndung, Finanzpolizei etc.) entfallen die Neuaufnahmen und in welcher Anzahl wurden diese bis dato durchgeführt?

10.  Wie erfolg(t)en die Neuaufnahmen nach Wirtschaftsraum gegliedert? (z.B. 25 Neuaufnahmen für Region Wien, 25 Neuaufnahmen für Region Waldviertel etc.)

11.  In welchen Tranchen erfolgen die Neuaufnahmen bis 2018?

12.  Wie werden die Planstellen der 500 zusätzlichen Neuaufnahmen bewertet (Anzahl und Wertigkeit)?

13.  Eine größere Pensionierungswelle folgt in der Finanzverwaltung 2021 bis 2024; Die Ausbildung etwa zum Steuerprüfer dauert inkl. Praxis und Bestellung auf Zeit etwa 3 Jahre; wie wird diesem Umstand seitens des Bundesministeriums für Finanzen Rechnung getragen?