9824/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Tuberkulose, MRSA und andere Infektionskrankheiten in Justizanstalten

 

Immer wieder kommt es zu Vorfällen rund um Infektionskrankheiten in Justizanstalten.

 

Der gefährliche, antibiotikaresistente Erreger MRSA führt zu Infektionen, die vor allem in Krankenhäusern erlitten werden. „Die Verbreitung der MRSA-Infektion stellt ein gesamtheitliches Problem dar und wird insbesondere durch Zeit-, Personal- und Platzmangel in Krankenhäusern begünstigt“, warnen etwa Experten.

 

Dieser Zeit-, Personal- und Platzmangel herrscht zumindest zum Teil auch in den österreichischen Justizanstalten. MRSA ist eine bakterielle Infektion und gegen die Mehrzahl von Antibiotika resistent. Bei ungünstigem Krankheitsverlauf kann die Infektion auch zum Tod führen.

 

Eine weitere Problematik in den Justizanstalten stellt auch die bakterielle Infektionskrankheit Tuberkulose (TBC) dar. Die häufigsten Übertragungen finden durch Einatmen des Erregers statt.

 

Es kommt immer wieder vor, dass die Bediensteten in Justizanstalten nicht darüber informiert werden, dass Häftlinge an Infektionskrankheiten leiden. Häufig führt das dazu, dass der gesamte Zeitraum - vom Zeitpunkt der Einlieferung des Häftlings bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Infektion - hinsichtlich des Kontaktverlaufs des erkrankten Häftlings mit anderen Personen nachvollzogen werden muss, um potentiell Angesteckte ausfindig zu machen und entsprechend untersuchen zu können. Insbesondere müssen sich die Bediensteten einer Untersuchung unterziehen, um herauszufinden, ob sie sich selbst infiziert haben.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Bei wie vielen der in den österreichischen Justizanstalten inhaftierten Häftlinge wurde seit 01.01.2013 eine Infektion mit dem MRSA-Keim festgestellt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung auf Justizanstalt, Jahr und Staatsbürgerschaft des Häftlings)

2.    Wie viele der in den österreichischen Justizanstalten beschäftigten Justizbediensteten waren seit dem 01.01.2013 mit dem MRSA-Keim infiziert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt und Jahr)

3.    Gibt es eine geregelte Vorgehensweise für den Fall, dass bei einem Häftling der MRSA-Keim festgestellt wird?

3.1. Wenn ja, welche und wo ist diese geregelt? (Bitte um Beilage der Regelung im Anhang der Anfragebeantwortung)

3.2. Wenn nein, warum nicht?

4.    Müssen Bedienstete, die mit einem infizierten Häftling in Kontakt gelangen könnten über die Infektion informiert werden?

4.1. Wenn ja, auf welche Art und Weise?

4.2. Wenn ja, können Sie garantieren, dass immer alle Bediensteten informiert werden und worauf stützen Sie dies?

4.3. Wenn nein, warum nicht und wie begründen Sie die aufgrund der Übertragungsmöglichkeiten gegebene Gefahr für die Bediensteten und deren Familienangehörige?

5.    Wie viele Häftlinge wurden zur Behandlung einer Ansteckung mit dem MRSA-Keim in ein externes Spital oä. ausgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Justizanstalt und Ziel der Ausführung)

6.    Wurden die externen Spitäler, etc. immer vorab über die Infektion des Häftlings informiert?

7.    Können Sie garantieren, dass es durch infizierte Häftlinge zu keinerlei Kontaminierungen von Fahrzeugen, Abteilungen oder anderen Einrichtungen gekommen ist und welche Präventionsmaßnahmen haben Sie ergriffen?

8.    Sind generell Informations- bzw. Meldepflichten rund um den MRSA-Keim vorgeschrieben?

8.1. Wenn ja, in welchen Fällen und wo sind diese geregelt? (Bitte um Beilage im Anhang der Anfragebeantwortung)

8.2. Wenn ja, seit wann gibt es diese Regelung?

8.3. Wenn nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie die sich daraus ergebenden teilweise lebensgefährlichen Nachteile für Bedienstete und deren Angehörige?

9.    Bei wie vielen der in den österreichischen Justizanstalten inhaftierten Häftlinge wurde seit 01.01.2013 eine Infektion mit Tuberkulose festgestellt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Jahr, Justizanstalt und Staatsbürgerschaft der Häftlinge)

10. Wie viele Häftlinge mussten seit dem 01.01.2013 aufgrund eines möglichen Kontaktes mit einem mit TBC infizierten Häftling untersucht bzw. entsprechend kontrolliert werden? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Außenstelle und Jahr)

11. Wie viele der in den österreichischen Justizanstalten beschäftigten Justizbediensteten waren seit dem 01.01.2013 mit TBC infiziert? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Außenstelle und Jahr)

12. Werden Häftlinge bei ihrer Einlieferung in die Justizanstalten medizinisch untersucht, um das allfällige Vorhandensein einer offenen TBC festzustellen?

12.1.   Wenn ja, auf welche Art und Weise?

12.2.   Wenn ja, wie lange dauert es, bis TBC bei einem Häftling ausgeschlossen bzw. festgestellt werden kann?

12.3.   Wenn nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie die sich daraus ergebenden teilweise lebensgefährlichen Nachteile für Bedienstete und deren Angehörige?

13. Wie ist die generelle Vorgehensweise, wenn bei einem Häftling offene TBC festgestellt wird?

14. Wo ist diese generelle Vorgehensweise lt. Frage 13 geregelt? (Bitte um Beilage der Regelung im Anhang der Anfragebeantwortung)

15. Gibt es spezielle Informations- und Meldepflichten an die Bediensteten von Justizanstalten hinsichtlich der Erkrankung an offener TBC?

15.1.   Wenn ja, welche und wo sind diese geregelt? (Bitte um Beilage im Anhang der Anfragebeantwortung)

15.2.   Wenn nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie die sich daraus ergebenden teilweise lebensgefährlichen Nachteile für Bedienstete und deren Angehörige?

16. Können Sie garantieren, dass alle Vorschriften bzw. Regelungen (lt. Fragen 13-15) eingehalten werden und wie wird dies kontrolliert?

17. Sind Folgeschäden aufgrund einer TBC-Erkrankung bei infizierten Justizbediensteten bekannt?

17.1.   Wenn ja, welche? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Fälle)

17.2.   Wenn ja, sind die Schäden durch Übertragung durch einen Häftling aufgetreten und falls ja, wie wurden die einzelnen Justizbediensteten entschädigt?

18. Gibt es im Zusammenhang mit der Überstellung eines Häftlings in eine andere Justizanstalt generelle Melde- oder Informationspflichten, falls dieser an TBC oder ähnlichen Krankheiten leidet?

18.1.   Wenn ja, welche und wo sind diese geregelt? (Bitte um Beilage im Anhang der Anfragebeantwortung)

18.2.   Wenn nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie das Bestehenlassen eines offensichtlich vermeidbaren Risikos?

19. Gibt es generelle Melde- oder Informationspflichten von an TBC oder an ähnlichen Krankheiten leidenden Häftlingen im Zusammenhang mit Ausführungen des Häftlings zu Gericht oder in Krankenanstalten?

19.1.   Wenn ja, welche und wo sind diese geregelt? (Bitte um Beilage im Anhang der Anfragebeantwortung)

19.2.   Wenn nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie das Bestehenlassen eines offensichtlich vermeidbaren Risikos?

20. Wie häufig werden Häftlinge untersucht, um eine allfällige Infektion mit Infektionskrankheiten wie etwa TBC oder MRSA festzustellen?

21. Ist eine regelmäßige Untersuchung bzw. Kontrolle vorgeschrieben?

21.1.   Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen?

21.2.   Wenn ja, kann garantiert werden, dass diese Untersuchungen auch eingehalten werden?

21.3.   Wenn nein, warum nicht?

22. Wird an Häftlingen, die in anstaltseigenen Lebensmittelbetrieben (etwa Küche, Kantine, Bäckerei, etc.) beschäftigt sind, eine regelmäßige Kontrolluntersuchung durchgeführt?

22.1.   Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen?

22.2.   Wenn ja, kann garantiert werden, dass diese Überprüfungen auch eingehalten werden?

22.3.   Wenn nein, warum nicht?

23. Auf welche Art und Weise werden die Untersuchungen der Häftlinge durchgeführt?

24. Wird die Krankheitsgeschichte eines Häftlings in einem ihm zugeordnetem Akt dokumentiert?

24.1.   Wenn ja, in welchem und wo wird dieser verwahrt?

24.2.   Wenn nein, warum nicht?

25. Müssen sich alle Bediensteten regelmäßigen Untersuchungen bezüglich des allfälligen Vorhandenseins von Krankheiten unterziehen?

25.1.   Wenn ja, in welchen Abständen?

25.2.   Wenn nein, warum nicht?

26. Müssen sich Bedienstete, die in laufendem Kontakt (etwa auf diversen Krankenabteilungen) mit Infizierten stehen, regelmäßigen Untersuchungen unterziehen?

26.1.   Wenn ja, in welchen Abständen?

26.2.   Wenn nein, warum nicht?

27. Wann wurde die Problematik rund um gefährliche Infektionskrankheiten letztmalig evaluiert, durch wen und mit welchem Ergebnis?

28. Welche justizinternen Isolations- bzw. Quarantäneräumlichkeiten stehen der Justiz für infizierte Häftlinge zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Ort, Anstalt, Abteilung und Anzahl der Räumlichkeiten)

29. Welche externen Isolations- bzw. Quarantäneräumlichkeiten stehen der Justiz für infizierte Häftlinge zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Ort, Anstalt, Abteilung und Anzahl der Räumlichkeiten)

30. Wie hoch ist die Auslastung der Isolationsräumlichkeiten lt. Frage 28 und 29? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach den Kriterien der Fragen 28 und 29)

31. Aus welchen Gründen befinden sich die Häftlinge in den Isolations- bzw. Quarantäneräumlichkeiten?  

32. Welche Beschwerden bzw. Meldungen hinsichtlich ansteckender Krankheiten sind Ihnen seit 01.01.2013 bekannt und von wem wurde die Beschwerde angeregt bzw. die Meldung eingebracht? (Bitte um genaue Aufschlüsselung aller Beschwerden bzw. Meldungen nach Grund, Jahr, Justizanstalt und Folgen)