9825/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2016
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ANFRAGE

                                                     

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein  

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Verstoß gegen die Altfahrzeugeverordung in Wien-Margareten

 

Die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen(Altfahrzeugeverordnung) regelt unter anderem im § 5 Abs 1 Z 5 die Lagerung und Behandlung von Altfahrzeugen.

Dazu wird in der Anlage 1 zur Altfahrzeugeverordung folgendes ausgeführt:

2.

Standorte für die Lagerung von Altfahrzeugen vor ihrer Behandlung

2.1.

Altfahrzeuge dürfen nur in geeigneten Bereichen mit undurchlässiger Oberfläche, Auffangeinrichtungen und Abscheidern für auslaufende Flüssigkeiten und fettlösende Reinigungsmittel gelagert werden.

2.2.

Bei Lagerung im Freien ist das auf der Lagerfläche anfallende Niederschlagswasser über einen Abscheider entsprechend den geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen zu reinigen.

 

In Wien Margareten-Bereich Hofgasse/Schlossgasse befindet sich seit einigen Jahren ein unbebautes Grundstück. Eigentlich sollte dort nach dem Abbruch einer Autowerkstätte  ein Bauprojekt verwirklicht werden. Es kam aber bisher nicht dazu, sodass der gesamte Bereich „verbuscht“ ist. Dazu kommt, dass es immer wieder Ablagerungen von Müll und Unrat gibt. Seit einigen Monaten steht nun auch ein PKW ohne amtlichem Kennzeichen auf dem Grundstück, und wird langsam vom Buschwerk überwachsen. Offensichtlich handelt es sich um ein Altfahrzeug, das dort „zwischen- oder endgelagert werden soll“. Daher besteht der begründete Verdacht, dass es hier zu einem Verstoß gegen die Altfahrzeugeverordung bzw. auch das Abfallwirtschaftsgesetz(§§ 15ff AWG) handelt. Dabei ist etwa das mutmaßlich im Altfahrzeug noch vorhandene Altöl nicht nur umwelt- sondern auch gesundheitsgefährdend, wie etwa das Branchenmagazin Auto&Wirtschaft schreibt: „Altöl ist gesundheitsschädlich, teilweise entzündlich und stark wassergefährdend.

Obwohl die Umwelt- und Abfallsituation auf diesem Grundstück in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen in der Bezirksvertretung von Wien-Margareten war, setzte die Bezirksvorsteherin Mag. Susanne Schaefer-Wiery(SPÖ) keinerlei Aktivitäten, hier ein Einschreiten durch die zuständigen Umweltbehörden zu veranlassen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist den Gesundheitsbehörden dieser Fall bekannt?

2.    Wurden die Gesundheitsbehörden insbesondere von der Bezirksvorstehung Wien-Margareten über diesen Fall informiert?

3.    Wenn  ja, wann?

4.    Welche Gesundheitsgefährdungen können durch eine unsachgemäße Lagerung eines Altfahrzeuges für Personen entstehen?

5.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um dieses Altfahrzeug dort zu entfernen und damit die Gesundheitsgefährdung zu beseitigen?

6.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um festzustellen, ob es bereits zu einer Gesundheitsgefährdung,  insbesondere durch Altöl und andere Substanzen gekommen ist?

7.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Gesundheitsgefährdung, insbesondere durch Altöl und andere Substanzen zu sanieren?

8.    Wurde der (ehemalige) Fahrzeughalter bereits ausfindig gemacht?

9.    Handelt es sich dabei um den Grundstückseigentümer bzw. einem Verfügungsberechtigten über das Grundstück oder einen Dritten?

10. Wurde ein entsprechendes Verwaltungsstrafverfahren gegen den (ehemaligen)Fahrzeughalter bzw. den Grundstückseigentümer eingeleitet?