9834/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Schließung der Reißeck- und Kreuzeckbahn

 

 

Über die Reißeck- bzw. Kreuzeckbahnen im Kärntner Mölltal (Gemeinde Reißeck-Kolbnitz/Mühldorf) wurde in den letzten Wochen und Monaten vermehrt in den Medien berichtet, da die Zeichen auf eine Schließung der Reißeck- und Kreuzeck-Standseilbahn hindeuten.

 

Die Reißeck- und Kreuzeckbahnen (so genannte Schrägaufzüge) sind Werksbahnen der Verbund AG im Mölltal, deren Konzessionen auf Fremdenverkehrsnutzung er-weitert wurden. Da mittlerweile teilweise Straßen die Kraftwerksanlagen erschließen, sind die Bahnen laut Verbund AG nicht mehr unbedingt erforderlich.

Touristisch stellen die Reißeck- wie auch die Kreuzeckbahn jedoch eine wichtige Lebensader für den Fremdenverkehr im Mölltal dar (Gästerekord 2015). Die Kreuzeckbahn wird derzeit von der ansässigen Gemeinde (Reißeck-Kolbnitz) – als Pächter - touristisch betrieben.

Im Vertrauen auf diese seit Jahrzehnten bestehenden, touristisch genutzten Bahnen sind sowohl von privaten Investoren als auch von der öffentlichen Hand verschiedenste und vor allem nicht unwesentliche Investitionen getätigt worden.

 

Nachdem sich der Verbund Konzern mittlerweile offensichtlich dazu entschlossen hat, sich aus der touristischen Nutzung vom Reißeck/Kreuzeck zurückziehen zu wollen, beabsichtigt man, die Bahnen stillzulegen und den Fremdenverkehr einzustellen.

Dadurch ist die Zukunft dieser beliebten Ausflugsziele äußerst ungewiss, zumal die Reißeck-Höhenbahn bereits eingestellt wurde.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Wann enden die Konzessionen der Reißeck- bzw. der Kreuzeckbahn jeweils?

2.     Wer ist Inhaber dieser Konzessionen?

3.     Welche Rechte und Pflichten sind dem Inhaber dieser Konzessionen auferlegt?

4.     Ist es möglich, diese Konzessionen (Genehmigungsbescheide) als Anhang zur folgenden Anfragebeantwortung beizufügen?

5.     Wenn nein, warum nicht?

6.     Wenn ja, bitten wir um entsprechende Übermittlung.

7.     Welche Regelungen ermöglichen es dem Konzessionsinhaber, den Betrieb der beiden Standseilbahnen möglicherweise jeweils zu Konzessionsende einzustellen?

8.     Welche Regelungen ermöglichen es dem Konzessionsinhaber, den Betrieb der beiden Standseilbahnen möglicherweise jeweils vor Konzessionsende einzustellen?

9.     Unter welchen Voraussetzungen kann der Betrieb der Reißeck- wie auch der Kreuzeck-Bahnen dauerhaft eingestellt werden?

10.  Befürworten Sie Ihrerseits eine Einstellung der Reißeck- bzw. Kreuzeckbahn?

11.  Wenn ja, warum und inwiefern?

12.  Wenn nein, warum nicht und werden Sie Maßnahmen treffen, um eine Einstellung zu verhindern?

13.  Sollte es ein Begehren des Konzessionsinhabers auf vorzeitige Einstellung der Bahn vor Konzessionsende geben, werden private Betroffene wie

- Alpenverein und Naturfreunde etc.,

- die Standortgemeinden Mühldorf und Reißeck ,

- Servitutsberechtigte etc.

in dieses Verfahren eingebunden bzw. haben Betroffene Parteienstellung im Verfahren?

14.  Wenn ja, inwiefern?

15.  Wenn nein, warum nicht?

16.  Wurde seitens des Konzessionsinhabers eine Einstellung der Reißeck- bzw. Kreuzeckbahn beantragt?

17.  Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?

18.  Wenn ja, wie weit ist das Verfahren fortgeschritten?

19.  Wenn ja, werden die oben genannten Betroffenen zur Parteienstellung eingeladen?

20.  Wenn nein (bezogen auf vorherige Frage Nr. 19), warum nicht?

21.  Haben die - im Vertrauen auf den Bestand der Bahnen - privaten und öffentlichen Investoren bei Genehmigung zur Einstellung der Bahn einen Anspruch auf eine entsprechende Investitionsentschädigung?

22.  Wenn ja, in welcher Form bzw. Höhe?

23.  Wenn nein, warum nicht?

24.  Welche Lösung würden Sie Ihrerseits empfehlen, um die weitere touristische Nutzung der Reißeck- und Kreuzeckbahn zu gewährleisten?