9839/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erwin Spindelberger

und GenossInnen an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Insolvenzverfahren - Zahlungsausfälle Finanz- und

Sozialversicherungsträger - Wirtschaftsdelikte 2015“

Die Anfrage „Insolvenzen - Zahlungsausfälle Finanz und Sozialversicherungsträger - Wirtschaftsdelikte“ (4948/J) wurde zuletzt am 07.07.2015 beantwortet (4782/AB); um aktuelle Daten zu erhalten, richten die Unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Konkursanträge wurden im Jahr 2015 in Österreich gestellt (bitte um Aufschlüsselung auf Landesgerichte)?

2.    Wie viele Insolvenzverfahren wurden im Jahr 2015 in Österreich eröffnet (bitte um Aufschlüsselung auf Landesgerichte)?

3.    Wie viele Konkursanträge wurden 2015 von der Finanz- bzw. den Gebietskrankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern gestellt (bitte um Aufschlüsselung auf Finanz und Sozialversicherungsträger)?

4.    Wie viele Insolvenzverfahren wurden 2015 nach einem Antrag der Finanz bzw. Gebietskrankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern eröffnet (bitte um Aufschlüsselung auf Landesgerichte)?

5.    In wie vielen Fällen wurden 2015 die Konkursakten von InsolvenzrichterInnen nach der Konkurseröffnung an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung (z.B. hinsichtlich Kridadelikte) weitergeleitet (bitte um Aufschlüsselung auf Landesgerichte)?

6.    In wie vielen Fällen kam es 2015 dadurch zu strafrechtlichen Ermittlungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft (bitte um Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften)?

7.    Zu welchem Ergebnis führten diese strafrechtlichen Ermittlungen und in wie vielen Fällen wurde 2015 durch die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben (bitte um Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften)? In wie vielen Fälle kam es zu strafrechtlichen Verurteilungen? Weswegen kam es zu diesen Verurteilungen (bitte um Aufschlüsselung auf Gerichte)?

8.    In wie vielen Fällen wurden diese Konkursakten 2015 den Insolvenzrichterinnen ohne Prüfung d.h. unbearbeitet (z.B. mit dem Vermerk „zur Kenntnis genommen“) retourniert (bitte um Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. Landesgerichte)?

9.    Wie viele Konkursanträge wurden 2015 abgewiesen (bitte um Aufschlüsselung auf Landesgerichte)?

10. In wie vielen abgewiesenen Fällen wurden 2015 die Konkursakten von den InsolvenzrichterInnen nach der Konkurseröffnung an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung (z.B. hinsichtlich Kridadelikte) weitergeleitet (bitte um Aufschlüsselung auf Landesgerichte)?

11. In wie vielen Fällen kam es 2015 dadurch zu strafrechtlichen Ermittlungen durch die zuständige Staatsanwaltschaft (bitte um Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften)?

12. Zu welchem Ergebnis führten diese strafrechtlichen Ermittlungen und in wie vielen Fällen wurde 2015 eine Anklage erhoben (bitte um Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften)?

13. In wie vielen Fälle kam es 2015 zu strafrechtlichen Verurteilungen?

Weswegen kam es zu diesen Verurteilungen (bitte um Aufschlüsselung auf Gerichte und Strafen)?

14. In wie vielen Fällen kam es 2015 zu keiner Strafverfolgung? Führt das Unterbleiben einer Strafverfolgung nicht dazu, dass u.a. der Gläubigerzugriff auf die Organe der Gesellschaft erschwert bzw. dass u.a. der Gläubigerzugriff auf allfällig noch vorhandenes Vermögen erschwert wird bzw. dass - neben privaten Gläubigern - gerade Finanzämter und Sozialversicherungsträger (wie beispielsweise die GKK's) hohe Zahlungsausfälle im Kauf nehmen müssen?

15. Wie lange dauerte es 2015 durchschnittlich vom Konkursantrag bis zur Konkurseröffnung bzw. bis zur Abweisung (bitte um Aufschlüsselung auf Landesgerichte)?

16. Welche Nachteile ergeben sich für die Gläubiger aus Ressortsicht durch die lange Dauer bis es zu einer gerichtlichen Entscheidung (d.i. Eröffnung oder Abweisung) kommt?

17. Ist es richtig, dass durch die Betriebsweiterführung von gescheiterten Unternehmen (d.h. nach der Konkurseröffnung) weitere Rückstände bei den Finanzämtern und den Sozialversicherungsträger auflaufen? Wie hoch werden seitens des Ressorts die dadurch entstandenen Verluste für die Finanz- und die Sozialversicherungsträger 2015 geschätzt?

18. Gibt es seitens des Ressorts einen Erlass hinsichtlich der Zusammenarbeit (Aktenlauf) von Gericht und Staatsanwaltschaft sowie zur Bearbeitung von Konkursakten durch die zuständige Staatsanwaltschaft)? Wenn ja, wie lautet dieser?