9843/J XXV. GP
Eingelangt am 07.07.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler
betreffend Bezügegesetz BK
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgende
1) Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7. 2016) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
2) Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7..2016) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
3) Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.7..2016) diesen Ruhebezug?
4) Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?
5) Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge in Ihrem Bereich
a) im Jahr 2013
b) im Jahr 2014
c) im Jahr 2015 und
d) wie hoch war die Zahl der BezieherInnen jeweils in diesen Jahren?
6) Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge in Ihrem Bereich
a) im Jahr 2013
b) im Jahr 2014
c) im Jahr 2015 und
d) wie hoch war die Zahl der BezieherInnen jeweils in diesen Jahren?
7) Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG)
a) im Jahr 2013
b) im Jahr 2014
c) im Jahr 2015 für Ihren Bereich?
8) Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44 n BezG)
a) im Jahr 2013
b) im Jahr 2014
c) im Jahr 2015 ?
9) Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß § 14(2) BezG geleistet haben,
a) im Jahr 2013
b) im Jahr 2014
c) im Jahr 2015?
10) Wie viele Personen konnten
a) im Jahr 2013
b) im Jahr 2014
c) im Jahr 2015
einen Anspruch auf Fortzahlung nach § 14 (2) BezG geltend machen?
11) Wie viele Personen konnten
a) im Jahr 2013
b) im Jahr 2014
c) im Jahr 2015
sonst noch nach § 14 (3 ff.) einen Anspruch auf Fortzahlung geltend machen?
12) Wie viele Ruhe – bzw. Versorgungsbezüge aus Ihrem Bereich lagen zum Stichtag 1.7.2016 über dem Brutto von 4.000 Euro (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?