9845/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen betreffend an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution 26/9 beschlossen, eine  zeitlich nicht begrenzte intergouvernementale Arbeitsgruppe mit dem Ziel zu etablieren, ein international verbindliches Rahmenwerk auszuarbeiten, das transnationale und andere Unternehmen global zum Einhalten der Menschenrechte rechtlich verpflichtet.

Das erste Treffen der Arbeitsgruppe fand von 6. bis 10. Juli 2015 statt. Dabei sollten vor allem Überlegung angestellt werden, welchen Inhalt, welchen Fokus und welche Form das zu erarbeitende Instrument haben sollte. Österreich nahm an diesem ersten Treffen der Arbeitsgruppe teil.

Im Rahmen des Panel 1 wurde die Frage der Implementierung der United Nations Guiding Principles (UNGP) diskutiert, in dessen Rahmen auch die EU ihren Willen erneut bekundete, Maßnahmen zu fördern, die Menschenrechtsverletzungen durch europäische Unternehmen verhindern. (vgl. 35. Sitzung des Menschenrechtsrats, 1. Sitzung der intergouvernementalen Working Group, Report IV. A. 39) Österreich hat bis dato keinen Nationalen Aktionsplan zur Implementierung der UNGPs.

Das zweite Treffen der Arbeitsgruppe wird von 24. bis 28. Oktober 2016 stattfinden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage:

1)    Wird Österreich an dem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe teilnehmen?

2)     Falls Österreich am zweiten Treffen der Arbeitsgruppe teilnehmen wird, auf welchem Vertretungsniveau?

3)     Falls Österreich am zweiten Treffen der Arbeitsgruppe teilnehmen wird, ist eine inhaltlich aktive Teilnahme während der gesamten Sitzungsdauer geplant?

4)     Falls Österreich nicht teilnehmen wird, warum nicht?

5)    Welche inhaltlichen Vorbereitungen trifft Ihr Ressort für die etwaige Teilnahme an der Arbeitsgruppe?

6)    Welche inhaltlichen Positionen wird Österreich vertreten?

7)    Strebt Österreich eine Ausweitung des Anwendungsbereiches dahingehend an, als dass alle Unternehmen und nicht nur transnationale Unternehmen von der zu erarbeitenden Regulierung betroffen sein werden?

8)     Teilt Österreich die Auffassung der EU im Panel 1 der ersten Session der Working Group, dass es Maßnahmen bedarf, um den Menschenrechtsschutz bei Auslandsaktivitäten von europäischen Unternehmen zu verbessern?

9)     Ist auch heutiger Sicht absehbar, ob es beim kommenden zweiten Treffen eine gemeinsame EU-Position geben wird?

10)  Bringt sich Österreich vorab in eine etwaige EU Position ein?

a)     Wenn ja, mit welchen Anliegen?

b)     Wenn nein, warum nicht?

11)  Durch welche anderen, zusätzlichen Maßnahmen wird Österreich das Ziel, die Einhaltung von Menschenrechten für Unternehmen verbindlich und einklagbar zu gestalten, unterstützen?

12)  In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. Juni 2016 zu Wirtschaft und Menschenrechte betont der Rat, dass EU-Mitgliedstaaten eine Vorreiterrolle im Erarbeiten Nationaler Aktionspläne zur Umsetzung der UN- Leitlinien zu Wirtschaft und Menschenrechte eingenommen haben und ruft zu weiterem Engagement auf. Ist aus aktueller Sicht  vorgesehen, in Österreich einen Prozess zur Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplanes United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights (NAP UNGPs) zu starten?

13)  Aus den Anfragebeantwortungen 6559/AB vom 15.12.2015 Ihres Ressorts und 6560/AB des BMASK vom 04.12.2015 geht hervor, dass die UNGP teilweise im zu erarbeitenden NAP Menschenrechte der Bundesregierung umgesetzt werden sollen.

a)     Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

b)     Wie ist der Stand der Umsetzung?

c)     Wann soll der NAP Menschenrechte veröffentlicht werden?