9885/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs 2 StGB (2015 und 2016)

BEGRÜNDUNG

 

Folgeanfrage zur Anfrage 12516/J aus XXIV. GP sowie 2218/J aus XXV. GP.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Personen waren am 1. Juli 2015 und 1.Juli 2016 jeweils gemäß § 21 Abs 2 StGB untergebracht?

2.    Wie teilt sich die Zahl der derzeit (Stichtag 1.7.2016) gemäß § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten auf die der Unterbringung zu Grunde liegenden strafbaren Handlungen (Gliederung nach Abschnitten des Strafgesetzbuchs) auf?

3.    Wie teilt sich die Zahl der derzeit (Stichtag 1.7.2016) gemäß § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten auf die Justizanstalten Wien-Mittersteig (bzw Außenstelle Wien-Floridsdorf), Stein, Garsten und Graz-Karlau sowie auf die sonstigen Justizanstalten und gerichtlichen Gefangenenhäuser auf?

4.    Wie viele Frauen sind derzeit (Stichtag 1.7.2016) gemäß § 21 Abs 2 StGB in der Justizanstalt Schwarzau und wie viele Jugendliche sind derzeit gemäß § 21 Abs 2 StGB in der Justizanstalt Gerasdorf untergebracht?

5.    Wie viele Haftplätze sind jeweils in den Abteilungen für den Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 2 StGB in der JA Garsten, der JA Stein und der JA Karlau eingerichtet?


6.    Wie viele Untergebrachte nach § 21 Abs 2 StGB waren zum Stichtag 1.7.2016 in welchen Justizanstalten aus welchen Gründen in Abteilungen des Normalvollzugs angehalten?

7.    Wie lange dauert die Anhaltung – gegliedert nach Justizanstalten und Abschnitten des StGB – von nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten zum Stichtag 1.7.2016 durchschnittlich über die verhängte Strafe hinaus (Angabe Durchschnitt und Median)?

8.    Welche Personen (anonymisiert: Person A, Person B, Person C…) waren jeweils in den Justizanstalten Wien-Mittersteig, Außenstelle Wien Floridsdorf, Garsten, Stein, Graz-Karlau, Schwarzau, Gerasdorf und in sonstigen Justizanstalten und gerichtlichen Gefangenenhäuser jeweils wie lange über ihre Verurteilung hinaus zum Stichtag 1.7.2016 angehalten (Angabe der Strafhöhe und der Dauer des bisherigen Anhaltung im Maßnahmenvollzug)?

9.    Wie viele bedingte Entlassungen von nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten gab es in den Jahren 2014 und 2015?