9886/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs 1 StGB (2015 und 2016)

BEGRÜNDUNG

 

Folgeanfrage zur Anfrage 12517/J aus XXIV. GP sowie 2219/J aus XXV. GP.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Personen waren am 1. Juli 2015 und 1.Juli 2016 jeweils gemäß § 21 Abs 1 StGB untergebracht?

2.    Wie teilt sich die Zahl der zum Stichtag 1.7.2016 gemäß § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten auf die der Unterbringung zu Grunde liegenden strafbaren Handlungen (Gliederung nach Abschnitten des Strafgesetzbuches) auf?

3.    Wie teilt sich die Zahl der zum Stichtag 1.7.2016 gemäß § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten auf die Justizanstalten Göllersdorf und Asten und die Sonderkrankenanstalt Wien-Josefstadt auf?

4.    Wie viele gemäß § 21 Abs 1 StGB untergebrachte Personen waren zum Stichtag 1.7.2016 in psychiatrischen Kliniken untergebracht?

5.    Wie hoch war der Auslastungsgrad der Justizanstalten Göllersdorf und Asten zum Stichtag 1.7.2016?

6.    Wann wird es einen Ministerialentwurf zum Maßnahmenvollzugsgesetz geben?


7.    Wie werden die Eckpunkte dieses Entwurfs lauten?

8.    Wie lange dauerte die durchschnittliche Anhaltung von nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten zum Stichtag 1.7.2016?

9.    Wie viele bedingte Entlassungen von nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten gab es in den Jahren 2014 und 2015?

10. Halten Sie die Versorgung mit Betreuungseinrichtungen für die Zeit nach der Entlassung von nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten für ausreichend?