9923/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft -

Umgehung behördlich verfügter Stilllegungen von Musikanlagen

 

 

Für das Jahr 2015 erstellte die Volksanwaltschaft, wie jedes Jahr, einen umfassenden Bericht über ihre Tätigkeiten im Bundesgebiet.

Dabei wurden einzelne Fälle beschrieben, mit welchen sich die Volksanwaltschaft im genannten Jahr konfrontiert sah und daraus Anregungen an die Bundesministerien im Sinne der Vermeidung diverser Probleme ableitete.

 

Im gegenständlichen Fall geht es um Musikanlagen, welche durch ihre Lautstärke für Nachbarn bereits gesundheitsschädlich sind und daher von der zuständigen Behörde gesperrt wurden. Allerdings seien – so die Volksanwaltschaft - diese Sperren aufgrund technischer Möglichkeiten zu einfach zu umgehen.

Im gegenständlichen Bericht regt nun die Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang Ergänzungen an, damit die Gewerbebehörde rasch und vor allem dauerhaft Gesundheitsgefährdungen abstellen kann.

Eine Stellungnahme des BMWFW zu dieser Anregung geht aus dem VA-Bericht nicht hervor.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Gab es Gespräche zwischen dem BMWFW und der Volksanwaltschaft zu der oben beschriebenen Thematik?

2.    Wie beurteilt das BMWFW diese Problematik?

3.    Sind aus Sicht des BMWFW gesetzliche Ergänzungen oder Änderungen – wie seitens der Volksanwaltschaft angeregt - notwendig, damit die Gewerbebehörde rasch und vor allem dauerhaft Gesundheitsgefährdungen abstellen kann?

4.    Wenn ja, in welcher Form?