9925/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Umsetzung des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes

 

Durch die Novelle des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes sollen künftig Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte das Privileg erhalten, ohne den Nachweis eines Berufs- oder Bildungsabschlusses in den Genuss einer staatlich anerkannten Qualifikation zu kommen. Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte wird der Zugang zu einem Anerkennungsverfahren ohne Dokumente möglich sein. Über die Verfahren zur Ermittlung der Qualifikation heißt es im Gesetzestext wörtlich: "Geeignet erscheinende Verfahren können etwa praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Arbeitsproben sowie Gutachten von Sachverständigen sein. Die Auswahl des Verfahrens […] liegt im Ermessen der zuständigen Behörde."

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage:

 

1. Welche konkreten Anforderungen stellt das "Nationale Informationszentrum für akademische Anerkennung" bei der Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse, die nicht durch entsprechende Dokumente belegbar sind?

 

2. Welche nicht durch Dokumente belegbaren Bildungsabschlüsse können aus der Sicht des BMWFW mit Hilfe von "Stichprobentests" anerkannt, bzw. nostrifiziert werden?

 

3. Mit wie vielen Bewertungsverfahren dieser Art rechnet das BMWFW in den kommenden 24 Monaten?

 

4. Wie hoch wird der voraussichtliche Personalaufwand für die erwarteten Bewertungsverfahren sein?

 

5. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass ein Niveau- und Qualitätsverlust unter dem der Ruf der österreichischen Ausbildung im Ausland leidet, wie in der Begutachtung der Rechtsanwaltskammer befürchtet, nicht eintritt?