9926/J XXV. GP
Eingelangt am 11.07.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schimanek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Verlängerung befristeter Führerscheine – Umsetzung 459/UEA
In der 81. Sitzung des Nationalrates am 18. Juni 2016 wurde einstimmig der unselbständige Entschließungsantrag 459/UEA betreffend Verlängerung befristeter Führerscheine beschlossen.
Mit diesem Entschließungsantrag wurde der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ersucht, gemeinsam mit den in der Vollziehung tätigen Gebietskörperschaften und Experten zu prüfen, ob eine gesetzliche Analogie zur § 57a-Pickerl Überprüfung bei der Verlängerung befristeter Führerscheine in Sachen Toleranzraum geschaffen werden kann, damit sich jede Verlängerung nach dem Datum der 1. Befristung richtet, und allenfalls eine diesbezügliche Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
ANFRAGE
1. Wann wurde die im Entschließungsantrag geforderte Prüfung, inwieweit eine gesetzliche Analogie zur § 57a-Pickerl Überprüfung bei der Verlängerung befristeter Führerscheine in Sachen Toleranzraum geschaffen werden kann, durchgeführt und zu welchem Ergebnis ist man dabei gekommen?
2. Sofern es bislang keine Prüfung in dieser Sache gegeben hat, wieso hat man darauf verzichtet, obwohl der Nationalrat bereits vor über einem Jahr einen entsprechenden einstimmigen Beschluss gefasst hat?
3. Wann und in welcher Form werden Sie diesen einstimmigen Beschluss des Nationalrates umsetzen?