9930/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Grundversorgung für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten / EU-Staaten

 

 

In der Anfragebeantwortung des BMI - 5690/AB 1 von 3 vom 07.09.2015 zu 6018/J (XXV.GP) - heißt es wörtlich: "Zum Stichtag 1. Juli 2015 befanden sich 1.561 Personen aus sicheren Herkunftsstaaten in Grundversorgung, davon 138 Personen aus Bosnien und Herzegowina, 673 Personen aus dem Kosovo, 2 Personen aus Kroatien, 273 Personen aus Mazedonien, 9 Personen aus Montenegro, 349 Personen aus Serbien, 107 Personen aus Albanien, 4 Personen aus Bulgarien, 1 Person aus den Niederlanden, 4 Personen aus Österreich und 1 Person aus Rumänien."

Insbesondere die Tatsache, dass auch Personen mit EU-Staatsbürgerschaften und sogar der Staatsbürgerschaft der Republik Österreich in Österreich in der Grundversorgung für Asylwerber geführt werden, wirft Fragen auf.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Personen aus sicheren Herkunftsstaaten (außerhalb der EU) befinden sich zum Stichtag 1. Juli 2016 in der sog. Grundversorgung? Bitte nach Herkunftsstaaten auflisten.

 

2.    Wie viele Personen aus EU-Staaten befinden sich zum Stichtag 1. Juli 2016 in der sog. Grundversorgung? Bitte nach Herkunftsstaaten auflisten.

 

3.    Welche Voraussetzungen müssen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erfüllen, um in den Genuss der Grundversorgung für Asylwerber zu kommen?

 

4.    Welche Voraussetzungen müssen Personen mit EU/EWR-Staatsbürgerschaft erfüllen, um in den Genuss der Grundversorgung für Asylwerber zu kommen?