9937/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Fehlende Roaming-Bestimmungen auf Schiffs- und Flugreisen

 

 

orf.at vom 10.6.2016:

 

„Kein Roaming-Aus auf Schiffs- und Flugreisen

Obwohl die EU das Ende der Roaminggebühren ab Juni 2017 beschlossen hat, wird es nach so mancher Mittelmeer-Kreuzfahrt wohl auch in Zukunft schockierend hohe Handyrechnungen geben. Auf Schiffen und in Flugzeugen gelten die Regeln der Roamingverordnung nämlich nicht.

Verbindet sich das Smartphone bei einer Kreuzfahrt oder einem Langstreckenflug innerhalb der EU mit dem bordeigenen Mobilfunknetz, gelten die Bestimmungen der Roamingverordnung nicht, denn sie umfasst nur terrestrische öffentliche Mobilfunknetze.

"Der Verbindungsaufbau in Flugzeugen oder Schiffen wird in der Regel nicht über terrestrische öffentliche Mobilfunknetze aufgebaut, sondern zum Beispiel über Satellitennetzwerke", so der Telekomregulierungsbehörde RTR gegenüber help.ORF.at. Somit gelten weder die Roamingverordnung noch die Transparenzvorschriften.

"Es muss weder über die zu erwartenden Kosten per SMS informiert werden, noch gilt die ebenfalls in der Verordnung festgesetzte Kostengrenze von 60 Euro bei Datenroaming", warnt die Arbeiterkammer Niederösterreich gegenüber help.ORF.at. Es seien häufig Preise von fünf Euro für abgehende und ankommende Telefonate und bis zu 20 Euro pro Megabyte (MB) Datenverkehr zu erwarten. Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt genau über die Handykosten an Bord zu informieren.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Sind Ihnen als Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie diese Ausnahmen in der Roamingverordnung bekannt?

2.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden seitens Ihres Ministeriums zur Verhinderung dieser Ausnahmen in der Roamingverordnung ergriffen?


3.    Gab es diesbezüglich Ihrerseits auf EU-Ebene irgendwelche Anregungen?

4.    Welche Maßnahmen werden Sie als Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie setzen, um die Konsumenten bezüglich dieser Ausnahmen der Roamingverordnung zu informieren?

5.    Ab wann kann mit der konkreten Umsetzung dieser Pläne gerechnet werden?

6.    Wie sehen die zukünftigen Pläne Ihrerseits aus, um solche Ausnahmen in der Roamingverordnung zu unterbinden?