9945/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend sexueller Übergriff an einem Buben durch Asylwerber

 

In der Presse Online erschien am 07.07.2016 folgender Artikel:

„Vertuschungsversuch?

Ein 23-Jähriger soll in einer Asylwerberunterkunft im obersteirischen Bezirk Liezen einen sechsjährigen Buben sexuell missbraucht haben. Die Tat wurde angeblich verübt, während die Mutter des Kleinen einkaufen war und der Iraner auf das Kind aufpassen sollte. Die Frau erfuhr von dem Übergriff und alarmierte die Heimleiterin - doch die soll von einer Anzeige abgeraten haben!

Der Vorfall soll sich bereits am 7. Juni zugetragen haben, hieß es seitens des Landeskriminalamts Steiermark. Die Irakerin hatte das Kind dem 23-jährigen Iraner anvertraut. Er soll die Situation ausgenutzt und sich am Kind vergangen haben.

Der Heimleiterin wird nun vorgeworfen, nicht die Behörden eingeschaltet, sondern gegenüber der Mutter behauptet zu haben, dass ihr im Falle einer Anzeige die Abnahme des Kindes drohe. Erst nach Intervention anderer Bewohner wurde der Fall Tage später bei der Polizei angezeigt.

Laut "Kleiner Zeitung" bestreiten sowohl die Heimleiterin als auch der 23-jährige Verdächtige die Vorwürfe. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, weitere Details sind noch nicht bekannt.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Nach welchen Tatbeständen ermittelt die Exekutive?

2.    Wurden Ermittlungen gegen die zuständige Leiterin dieser Einrichtung eingeleitet?

3.    Wenn ja zu 2, wegen welcher Delikte?

4.    Wenn nein zu 2, warum nicht?

5.    Wurde die Leiterin in Haft genommen?

6.    Wenn ja zu 5, wann und wie lange?

7.    Wenn nein zu 5, warum nicht?

8.    Wurden Ermittlungen gegen den Täter eingeleitet?

9.    Wenn ja zu 8, wegen welcher Delikte?

10. Wenn nein zu 8, warum nicht?

11. Wurde der Täter in Haft genommen?

12. Wenn ja zu 11, wann und wie lange?

13. Wenn nein zu 11, warum nicht?

14. Wurde der Täter nach dem Übergriff in eine andere Einrichtung einquartiert?

15. Wenn ja zu 14, in welche Einrichtung?

16. Was wurde als Grund für diese Versetzung des Täters angegeben?

17. In welcher Einrichtung griff die Polizei den Täter auf?

18. Welcher Nationalität gehört der Täter an?

19. Werden Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Täter eingeleitet?

20. Wenn ja zu 19, wann?

21. Wenn nein zu 19, warum nicht?

22. Hat der Täter sein Recht auf Asyl verwirkt, da er sexuell Straffällig gegenüber eines Kindes wurde?

23. Wird das Innenministerium Maßnahmen setzten um solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden?

24. Wenn ja zu 23, welche?

25. Wenn ja zu 23, wann werden diese umgesetzt?

26. Wenn nein zu 23, warum nicht?