9946/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend EU-Pakt mit Nato beendet Neutralität von Österreich

 

 

Unter http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/07/08/eu-pakt-mit-nato-beendet-neutralitaet-von-oesterreich-und-schweden/ wurde am 8.7.2016 wie folgt berichtet:

 „EU-Pakt mit Nato beendet Neutralität von Österreich und Schweden

Der neue Pakt der EU mit der Nato bedeutet quasi im Vorübergehen das Ende der Neutralität von Staaten wie Österreich, Schweden und Finnland. Die österreichische Regierung hätte sich gegen den Pakt wehren müssen, weil er die Bundesverfassung ohne Mitwirkung der österreichischen Verfassungsorgane ändert.

Die neue Partnerschaft zwischen der EU und der Nato hat weitreichende Folgen für die Neutralität einiger Mitgliedsstaaten. Denn die Regelungen sind für die Mitgliedsstaaten verpflichtend, wie aus einem internen EU-Papier der Außenbeauftragten Mogherini hervorgeht: „Die Mitgliedstaaten müssen ihre in den Verträgen verankerten Verpflichtungen zur gegenseitigen Unterstützung und Solidarität in konkretes Handeln umsetzen. Die EU wird ihren Beitrag zur kollektiven Sicherheit Europas aufstocken und eng mit ihren Partnern – angefangen bei der NATO – zusammenarbeiten.“

Die neue Partnerschaft steht im Konflikt zu den Verfassungen in einzelnen Staaten. Wenn etwa die österreichische Bundesregierung diesen Passus tatsächlich unterzeichnet, bricht sie damit die österreichische Bundesverfassung. In dieser ist als immer noch geltendes Recht die „immerwährende Neutralität“ festgeschrieben. Die Verfassung sieht vor, dass sie nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Nationalrats geändert werden kann.

Die österreichische Bundesregierung müsste also den Nationalrat darüber abstimmen lassen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Abschaffung der Neutralität ist nach den aktuellen Kräfteverhältnissen in Österreich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen derzeit möglich. Ob eine solche grundlegende Entscheidung allerdings im aufgeheizten Klima der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl politisch opportun ist, ist unklar. Die FPÖ hat sich immer klar für die Beibehaltung der Neutralität ausgesprochen. Nach aktuellen Umfragen würde ein neuer Nationalrat keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr für die Abschaffung haben. Die Aussicht auf einen Quasi-Beitritt Österreichs zur Nato über den Umweg der EU könnte zu einer heftigen politischen Kontroverse führen, die am Ende dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer den Sieg bei der Wahl bescheren könnte (Video am Anfang des Artikels).

Es ist allerdings auch denkbar, dass Verfassungsjuristen dahingehend argumentieren, dass die österreichische Neutralität im Zuge der Mitwirkung an der Außen- und Sicherheitspolitik der EU ohnehin schon obsolet geworden ist. Diese Argumentation würde allerdings die Bundesverfassung zu einem historischen Dokument ohne rechtliche Bindungskraft degradieren.

In anderen Ländern ist die Lage ähnlich. Besonders in Finnland könnte ein faktischer Nato-Beitritt des Landes zur Nato Russland auf den Plan rufen, wodurch sich die geopolitischen Spannungen weiter verschärfen würden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

ANFRAGE

 

  1. Ist Ihnen das Dokument 10715/16 LIMITE „Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union vom 28.6.2016“ bekannt?

 

2.    Wenn ja, seit wann?

 

  1. Wie bewerten Sie das Dokument 10715/16 LIMITE „Eine Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union vom 28.6.2016“?

 

  1. Inwieweit sehen Sie Österreichs Neutralität als gefährdet an?

 

5.    Durch wen war Österreich bei welchen Gesprächen im Vorfeld vertreten?

 

6.    Wie hat sich der Vertreter Österreichs wann wie konkret geäußert und positioniert?

 

7.    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Österreichische Neutralität zu wahren?