9949/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Abänderung des Textes der Bundeshymne

 

Am 22. Oktober 1946 wurde auf Initiative des damaligen Unterrichtsministers Dr. Felix Hurdes vom Ministerrat der österreichischen Bundesregierung, die Melodie des Wolfgang Amadeus Mozart zugeschriebenen „Brüder, reicht die Hand zum Bunde“ zur künftigen Volkshymne zu erklären. Über diesen Beschluss des Ministerrats wurde in der Wiener Zeitung am 23. Oktober 1946 Ausgabe 247 ausführlich berichtet. Am 09. März 1947 wurde in der Wiener Zeitung der endgültige Text unter dem Titel „die neue Bundeshymne“ veröffentlicht. Dieser wurde von der Dichterin Paula von Preradovic verfasst und lautete folgendermaßen:

 

Land der Berge, Land am Strome,

Land der Äcker, Land der Dome,

Land der Hämmer, zukunftsreich.

Heimat bist du großer Söhne,

Volk, begnadet für das Schöne,

Vielgerühmtes Österreich.

 

Heiß umfehdet, wild umstritten,

Liegst dem Erdteil du inmitten,

Einem starken Herzen gleich.

Hast seit frühen Ahnentagen,

Hoher Sendung Last getragen,

Vielgeprüftes Österreich.

 

Mutig in die neuen Zeiten,

Frei und gläubig sieh uns schreiten,

Arbeitsfroh und hoffnungsreich.

Einig laß in Brüderchören,

Vaterland, Dir Treue schwören,

Vielgeliebtes Österreich.

 

In den letzten Jahren ließen immer wieder Frauenrechtlerinnen damit aufhorchen, dass sie den Text in eine geschlechtsneutrale Form umändern wollen. Vor allem störten sie sich an der Zeile: „Heimat bist du großer Söhne“.

 

Am 18. November wurde von den Abgeordneten Schittenhelm, Wurm, Schwentner, Gerstl, Wittmann, Musiol ein Initiativantrag mit folgendem Text eingebracht:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

§1. Die Bundeshymne der Republik Österreich besteht aus drei Strophen des Gedichts „Land der Berge“ und der Melodie des sogenannten Bundesliedes, beides in der Form der einen Bestanteil dieses Gesetzes bildenden Anlage.

 

§2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler  folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.  Wie genau hat die Bundesregierung dieses Gesetz vollzogen, bzw. Wie wird sie es vollziehen?

2.  Gibt es zu diesem Gesetzesbeschluss eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung?

3.  Wann genau wurde dieses Gesetz kundgemacht?