9955/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Berufungsverfahren des ehemaligen Bundesministers für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer auf eine Gastprofessur für Kulturpolitik ab Herbst 2016 an der Universität für angewandte Kunst Wien

 

 

Wie vor kurzem in einer OTS-Aussendung verbreitet worden ist, wird der ehemalige Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer ab Herbst 2016 an der Universität für angewandte Kunst Wien eine Gastprofessur für Kulturpolitik innehaben.

 

„Der ehemalige Kunst- und Kulturminister Josef Ostermayer wird ab Oktober, im Wintersemester 2016 seine umfangreichen Erfahrungen und seine Expertise im Rahmen einer Gastprofessur für Kulturpolitik den Studierenden näher bringen. Ostermayer erwarb sich als Kunst- und Kulturminister das Vertrauen breiter Kreise der Kunstszene, weil er der Kunst und ihren Vertretern einen wahrnehmbaren Platz im Feld der Politik zuerkannte und durch seinen, auf Interesse, Sachkompetenz und Leidenschaft gegründeten persönlichen Einsatz sicherte. Im Rahmen einer Vorlesungsreihe mit diskursiven Elementen wird er unter anderem die Möglichkeiten und Grenzen sowie die gesellschaftlichen Potenziale und Gefahrenzonen darstellen und zur Diskussion stellen“, heißt es da.
(http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160628_OTS0056/anab-jain-josef-ostermayer-lehren-ab-herbst-an-der-universitaet-fuer-angewandte-kunst-wien, 5. Jul. 2016)

 

Was aus der OTS-Aussendung jedoch nicht ganz klar hervorgeht, sind die Umstände der Bestellung Ostermayers zum Gastprofessor an der Universität für angewandte Kunst Wien.

 

Das Universitätsgesetz (UG) 2002 sieht bezüglich eines abgekürzten Berufungsverfahren folgende Möglichkeiten vor:


 „I.  § 99 UG sieht zwei Arten von abgekürzten Berufungsverfahren vor (Abs 1 und 3). Es handelt sich um zwei gegenüber § 98 UG vereinfachte Verfahren, auf die § 98 gar nicht oder nur teilweise anwendbar ist. Sie dienen unterschiedlichen Zwecken: Abs 1 soll eine höchstens auf fünf Jahre befristete Bestellung von Professoren durch den Rektor rasch und unbürokratisch, dh ohne Stellenwidmung, ohne Berufungskommission und ohne Gutachterbestellung, ermöglichen. Dagegen sieht Abs 3, der durch die UG-Nov 09 eingefügt wurde, eine einmalige Aktion vor, bei der Universitätsdozenten der eigenen Universität in den Professorenstatus übergeleitet werden sollen. Beide Verfahren sind gegenüber § 98 UG vereinfacht, bei beiden Varianten steht aber inhaltlich das Qualifikationsprinzip im Vordergrund.

II.1.  Das Verfahren nach § 99 Abs 1 dient der Durchführung von Berufungen, die aus besonderen Gründen eine rasche Entscheidung des Rektors erfordern und für die das ordentliche Verfahren unzweckmäßig erscheint (zB Rekrutierung eines hervorragenden Wissenschafters, der sich keinem Bewerbungsverfahren unterziehen würde). § 98 UG bleibt aber immerhin teilweise anwendbar (Abs 2, 9 – 13). Im Ergebnis beinhaltet das Verfahren nach § 99 Abs 1 die folgenden Schritte:

 1. Öffentliche Ausschreibung durch das Rektorat im In- und Ausland mit Einschaltung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (§ 99 Abs 1 iVm § 98 Abs 2 UG);

 2. Übermittlung der Bewerberliste an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (§ 42 Abs 6 Z 2 UG);

 3. Vorschlag oder Anhörung der Professoren des Fachbereichs (§ 99 Abs 2);

 4. Information des Betriebsrats und des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, mit welchem Bewerber der Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll, durch den Rektor (§ 42 Abs 7 UG);

 5. Allfällige Rechtsmittelentscheidung durch die Schiedskommission (§ 99 Abs 3 iVm § 98 Abs 9 und 10 UG);

 6. Berufungsverhandlungen durch den Rektor (Abs 1 iVm § 98 Abs 10 und 11 UG);

 7. Abschluss des Arbeitsvertrages (Abs 1 iVm § 98 Abs 11 und 12 UG).“
(Kucsko-Stadlmayer in Mayer, UG2.03 § 99 UG (Stand 1.9.2014, rdb.at), 5. Jul. 2016)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die folgende


Anfrage

 

 

1.    Basierend auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde der ehemalige Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer ab Herbst 2016 an die Universität für angewandte Kunst Wien auf eine Gastprofessur für Kulturpolitik berufen?

2.    Gab es eine öffentliche Ausschreibung?

3.    Falls ja, wie lautet der Ausschreibungstext?

4.    Falls ja, gab es außer dem ehemaligen Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer noch weitere Bewerber für die Gastprofessur für Kulturpolitik?

5.    Falls ja, wie viele?

6.    Falls ja, wie lauten ihre Namen?

7.    Falls ja, von welchen Universitäten?

8.    Falls ja, wie viele davon waren Frauen?

9.    Falls ja, mit welcher wissenschaftlichen Vorqualifikation?

10. Falls ja, mit welcher sonstigen Vorqualifikation?

11. Falls ja, wurde eine Bewerberliste an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen übermittelt?

12. Falls nein, warum nicht?

13. Falls ja, mit welchem Ergebnis?

14. Falls ja, erfolgte ein Vorschlag bzw. eine Anhörung von Professoren des Fachbereichs?

15. Falls nein, warum nicht?

16. Falls ja, mit welchem Ergebnis?

17. Falls ja, erfolgte eine Information des Betriebsrats und des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen?

18. Falls nein, warum nicht?

19. Falls ja, mit welchem Ergebnis?

20. Falls ja, erfolgte eine Rechtsmittelbelehrung durch die Schiedskommission?

21. Falls nein, warum nicht?

22. Falls ja, mit welchem Ergebnis?


23. Zu welchen Konditionen wurde der Arbeitsvertrag abgeschlossen?

24. Existierte eine Professur für Kulturpolitik auch schon vor der Bestellung des ehemaligen Bundesministers für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer ab Herbst 2016 an der Universität für angewandte Kunst Wien?

25. Falls ja, seit wann?

26. Falls ja, welche Lehrveranstaltung(en) wurde(n) an dieser seit Bestehen angeboten?

27. Falls ja, wie viele Hörer belegten diese Lehrveranstaltung(en) pro Semester?

28. Falls ja, für welche Studien ist bzw. sind diese Lehrveranstaltung(en) anrechenbar?

29. Falls nein, warum wurde plötzlich nach dem Ausscheiden des ehemaligen Bundesministers für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer aus seinem Amt ab Herbst 2016 an der Universität für angewandte Kunst Wien eine solche (Gast-)Professur eingerichtet?

30. Welche Lehrveranstaltung(en) wird konkret der ehemalige Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer ab Herbst 2016 an der Universität für angewandte Kunst Wien im Rahmen seiner Gastprofessur für Kulturpolitik anbieten?

31. Für wie viele Hörer ist bzw. sind diese Lehrveranstaltung(en) ausgelegt?

32. Für welche Studien ist bzw. sind diese Lehrveranstaltung(en) anrechenbar?