9956/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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ANFRAGE

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen.

betreffend Gratis-Zahnspangen und Zuschüsse für Zahnfehlstellungen.

 

Gemäß dem Motto „Wir wollen nicht, dass man am Gebiss des Kindes das Einkommen der Eltern ablesen kann“ wurde seitens der rot-schwarzen Bundesregierung am 1. Juli 2015 die sogenannte „Gratis-Zahnspange“ für Kinder und Jugendliche eingeführt. Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes Kind den Anspruch hat, beim Zahnarzt seiner Wahl eine kostenlose Zahnspange zu erhalten. Im Gegenteil. Die Voraussetzungen kann man durchaus als streng betrachten.

 

So müssen die Zähne des Kindes eine schwerwiegende Fehlstellung der Stufen IOTN 4 oder 5 aufweisen, die durch einen Vertrags-Kieferorthopäden festgestellt wird. Experten wie der Vizepräsident der Wiener Zahnärztekammer, Claudius Ratschew, betrachten bereits die Stufe 3 als „genauso medizinisch behandlungsbedürftig“ und als „keineswegs nur ein ästhetisches Problem“.

 

Zahnfehlstellungen der Stufen 1 bis 3 können durch eine herausnehmbare oder eine festsitzende Zahnspange korrigiert werden. Die Behandlung muss wie bisher von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden.

 

Die Wiener Zahnärztekammer ist es auch, die ein Jahr nach der Einführung das System der Gratis-Zahnspange heftig kritisiert. Zahlreiche Berichte in den Medien zeugen davon: http://wien.orf.at/news/stories/2782046/

 

So erhalte laut Ratschew in Wien nur „eine ganz winzige Minderheit“ die Gratis-Zahnspange. Darüber hinaus werden nur 2-3 Prozent der Anträge auf abnehmbare Zahnspangen bewilligt, der Rest erhalte überhaupt keinen finanziellen Zuschuss. Vor Einführung der Gratiszahnspange hätten hingegen alle Kinder, die eine Zahnspange brauchten, auch einen Zuschuss bekommen.  Ähnliche Vorwürfe werden in diesem Bericht vom 31.10. 2015 erhoben (http://kurier.at/politik/inland/gratis-zahnspange-entpuppt-sich-als-wahlkampf-schmaeh/161.319.472).

 

Laut dem Wiener Zahnarzt Thomas Horejs würden „Anträge, die nicht den Stufen 4 oder 5 entsprächen, von der Wiener, der niederösterreichischen und der steirischen GKK sowie von der SVA der Bauern und der Beamtenversicherung großflächig abgelehnt, während im Burgenland weiterhin bewilligt werde.“

 

Vermutet werden hier vor allem finanzielle Aspekte. Während der Bund die Gratis-Zahnspange mit 80 Millionen Euro jährlich unterstützt, müssen die Kosten für die anderen Zahnspangen von den Kassen selbst getragen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Patienten erhielten seit dem 1. Juli 2015 eine „Gratis-Zahnspange“ ? (Aufgliederung nach den einzelnen Krankenkassen und nach den Stufen 4-5)

2.     Wie hoch waren seit dem 1. Juli 2015 die Kosten für die Gratis-Zahnspange ?  (Aufgliederung nach den einzelnen Krankenkassen und nach den Stufen 4-5)

3.     Wie viele Patienten erhielten seit dem 1. Juli 2015 einen Zuschuss für Zahnfehlstellungen der Stufen 1-3 seitens der Krankenkassen ?  (Aufgliederung nach den einzelnen Krankenkassen, nach den einzelnen Stufen und nach den Varianten der Zahnspangen, also herausnehmbar oder festsitzend)

4.     Wie hoch waren diese Zuschüsse? (Aufgliederung nach den einzelnen Krankenkassen, nach den einzelnen Stufen und nach den Varianten der Zahnspangen)

5.     Wie viele Anträge auf Zuschüsse für Zahnspangen der Stufen 1-3 wurden seit Juli 2015 abgelehnt ? (Aufgliederung nach den einzelnen Krankenkassen, nach den einzelnen Stufen und nach den Varianten der Zahnspangen)

6.     Wie hoch ist der einzelne Zuschuss der Krankenkassen bei festsitzenden Zahnspangen für Zahnfehlstellungen der Stufen 1-3?

7.     Wie hoch ist der einzelne Zuschuss der Krankenkassen bei abnehmbaren Zahnspangen für Zahnfehlstellungen der Stufen 1-3?

8.     Gewähren alle Krankenkasse einheitliche Zuschüsse?

9.     Wenn nein, worin bestehen die Unterschiede (Höhe, Anspruchsvoraussetzungen,...)?

10.  Haben die Patienten einen Rechtsanspruch auf diese Zuschüsse, bzw. wie lautet die Rechtsgrundlage dieser Zuschüsse?

11.  Wie viele Patienten bekamen Zuschüsse für Zahnspangen seitens der Krankenkassen zwischen 1. Jänner und 30. 6. 2015?  (Aufgliederung nach den einzelnen Krankenkassen und nach den einzelnen Stufen 1-5)

12.  Wie hoch waren diese Zuschüsse? (Aufgliederung nach den einzelnen Krankenkassen und nach den einzelnen Stufen 1-5)

13.  Wie viele Patienten bekamen Zuschüsse für Zahnspangen seitens der Krankenkassen im Jahr 2014?  (Aufgliederung nach den einzelnen Krankenkassen und nach den einzelnen Stufen 1-5).

14.  Wie hoch waren diese Zuschüsse? (Aufgliederung nach den einzelnen Krankenkassen und nach den einzelnen Stufen 1-5)