9958/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Mobilitätsstipendien für Auslandsösterreicher

 

 

Für das Jahr 2015 erstellte die Volksanwaltschaft, wie jedes Jahr, einen umfassenden Bericht über ihre Tätigkeiten im Bundesgebiet. Dabei wurden einzelne Fälle beschrieben, mit welchen sich die Volksanwaltschaft im genannten Jahr konfrontiert sah und diverse Probleme wurden herausgearbeitet, die sich aufgrund dieser Fälle in der Gesetzgebung herausstellten.

 

Durch einen konkreten Fall eines Auslandsösterreichers, welcher in Polen aufgewachsen ist und in Deutschland studieren wollte, wurde die VA auf die derzeitigen Regelungen bei der Vergabe von Mobilitätsstipendien aufmerksam. So wurde dem jungen Mann das Stipendium verwehrt, obwohl er mittlerweile seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat und auch hier seinen Präsenzdienst abgeleistet hat. Die derzeitige Regelung sieht nämlich vor, dass sich der Antragssteller mindestens fünf Jahre in Österreich aufhalten muss.

 

Für die Volksanwaltschaft ist diese Regelung zu restriktiv und sie fordert einen leichteren Zugang zu dem Mobilitätsstipendium für Auslandsösterreicher. Das BMWFW sieht laut dem VA-Bericht allerdings keinen Handlungsbedarf.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Anträge auf Mobilitätsstipendien wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 gestellt?

2.    Wie viele dieser Anträge wurden von Auslandsösterreichern gestellt?

3.    Wie viele dieser Anträge wurden positiv behandelt (gesamt und von Auslandsösterreichern)?

4.    Wie hoch ist das durchschnittliche Mobilitätsstipendium?

5.    Welche Gesamtsummen wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 an Mobilitätsstipendien ausbezahlt?

6.    Wie viele Anträge auf Mobilitätsstipendien wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 abgelehnt, weil der Antragssteller keine 5 Jahre Hauptwohnsitz in Österreich vorweisen konnte?

7.    Aus welchen Gründen befindet das BMWFW, dass die derzeitigen Regelungen ausreichend sind und der Zugang zu Mobilitätsstipendien nicht erleichtert werden soll?

8.    Liegen dem BMWFW Zahlen vor, anhand derer sich nachweisen lässt, wie viele der Bezieher von Mobilitätsstipendien im späteren Leben in Österreich berufstätig wurden?

9.    Wenn ja, wie hoch ist der Anteil jener Stipendienbezieher, die nach dem Studium in Österreich arbeiten (insgesamt und Auslandsösterreicher)?