9960/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer, Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend HETA Asset-Verwertung

 

Am 6.7.2016 wurde im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP das sogenannte „Haftungsgesetz Kärnten“ beschlossen, womit die rechtliche Basis für einen Vergleich mit den HETA-Gläubigern geschaffen wurde. Über die konkreten Eckpunkte der Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern gibt es bis dato keine Informationen und auch detaillierte Berechnungen dieser Lösung wurden seitens des BMF vor der Beschlussfassung im Nationalrat nicht bekanntgegeben.

 

Mehrere Milliarden Euro zur geplanten Rückzahlung der Gläubigerforderungen sollen aus der Asset-Verwertung der HETA-Abwicklung kommen. Das Vermögen der Abbaueinheit wird einem Bericht des Standards (vom April 2016) zufolge auf 9,6 Mrd. Euro geschätzt (vgl. http://derstandard.at/2000034564862/Heta-Glaeubiger-muessen-auf-54-Prozent-verzichten). Welche Richtlinien für den Verkauf der noch vorhandenen Assets der HETA gelten, wie die Verhandlungen zur Verwertung der einzelnen Vermögenswerte ablaufen und wer in diese eingebunden ist, wurde bis jetzt seitens des BMF ebenfalls nicht kommuniziert. 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Werden Sie die Öffentlichkeit über einzelne Verhandlungsschritte- bzw. Ergebnisse zur Verwertung der HETA-Assets informieren?

2.     Wenn ja, inwiefern und wann?

3.     Wenn nein, warum nicht?

4.     Werden Sie zumindest das Parlament - bzw. den Finanzausschuss - regelmäßig über einzelne Verhandlungsschritte- bzw. Ergebnisse zur Verwertung der HETA-Assets informieren?

5.     Wenn ja, wann?

6.     Wenn nein, warum nicht?

7.     Wer ist an den Verhandlungen von Seiten des Bundes zur Asset-Verwertung mit eingebunden?

8.     Wer berät das BMF hinsichtlich der Verhandlungen zur Asset-Verwertung?


9.     Sind Beratungsunternehmen („Lobbyingagenturen“, Anwälte etc.) in die Verhandlungen eingebunden?

10.  Wenn ja, welche?

11.  Wenn nein, warum nicht?

12.  Das Land Kärnten rechnet alleine für die geplante Abwicklung mit den Gläubigern mittlerweile mit mehreren Millionen Euro an Anwalts- bzw. Beraterkosten, wie hoch schätzen Sie diesen Bedarf für den Bund / die HETA hinsichtlich der Verhandlungen mit den Gläubigern bzw. hinsichtlich des Asset-Verkaufes?

13.  Wie hoch war der finanzielle Aufwand für Beraterkosten der HETA in den letzten Jahren (2014, 2015)?

14.   Wer waren / sind die „Top 50“-Berater der HETA in den Jahren 2014, 2015, 2016, und wie viel haben diese jeweils gekostet?

15.  Waren Berater bereits in die Verhandlungen zum Verkauf der Balkan-Töchter (SEE-Netzwerk) bzw. der Italien-Tochter (HBI) der Bank eingebunden?

16.  Wenn ja, welche, und welches Honorar wurde für diese Berater freigegeben?

17.  Sind Berater in die Verhandlungen zu anderen Asset-Verkäufen der  HETA eingebunden?

18.  Wenn ja, in welche und um welche Berater handelte es sich, zu welchem Honorar?

19.  Wie ist die Aufgabenverteilung zur Verwertung der HETA-Assets ausgestaltet?

20.  Welche Aufgaben/Verhandlungsschritte werden seitens der Vertreter des BMF, des Landes Kärntens bzw. durch Berater übernommen?

21.  Wie hoch sind die bis 30. Juni 2016 insgesamt erzielten Erlöse durch Verwertungen vorhandener Vermögenswerte durch die Hypo-Asset?

22.  Wann, von wem und mit welcher Methode wurden die einzelnen Vermögenswerte bewertet?

23.  Wie hoch waren im Vergleich dazu die im Einzelfall erzielten Erlöse?

24.  Gibt es Vorgaben, wie weit unter dem tatsächlichen Schätzwert ein Verkauf durchgeführt werden darf?

25.  Wenn ja, wie stehen diese Vorgaben im Einklang mit §3 Abs. 1  Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit – „Der Abbaueinheit obliegt die Aufgabe, ihre Vermögenswerte mit dem Ziel zu verwalten, eine geordnete, aktive und bestmögliche Verwertung sicherzustellen“?

26.  Wie hoch wird derzeit der zu erzielende Gesamterlös durch die Verwertung aller Vermögenswerte geschätzt?

27.  Wie hoch ist im Vergleich dazu der geschätzte tatsächliche Wert sämtlicher Vermögenswerte?

28.  Wer erhält die erzielten Verkaufserlöse?

29.  Inwieweit gibt es seitens Bayern Ansprüche auf die erzielten Verkaufserlöse?

30.  Ist es Ihrer Meinung nach realistisch, dass durch die Asset-Verwertung ein Betrag von zumindest 9,8 Mrd. Euro erreicht – wenn nicht sogar überschritten – werden kann?

31.  Wenn nein, warum nicht?

32.  Werden die Vereinbarungen zwischen den Gläubigern und dem Land Kärnten Ihrerseits offengelegt?

33.  Wenn ja, wann?

34.  Wenn nein, warum nicht?

35.  Hat Kärnten als Vertragspartner des Bundes begleitende Kontroll- und einsichtsrechte bei der Asset-Verwertung?

36.  Wenn ja, inwiefern?

37.  Wenn nein, warum nicht?