9962/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an Bundesminister für Justiz

betreffend forensische Akutpsychiatrie in Wien

 

Der KAV plant spätestens Ende 2017 die Schließung der Abteilung für forensische Akutpsychiatrie im Otto-Wagner-Spital in Wien. Ein Ersatzstandort ist nicht vorgesehen. Die Akutpsychiatrie des Otto-Wagner-Spitals ist die einzige derartig spezialisierte Psychiatrie im Wiener Raum. Reguläre psychiatrische Abteilungen und Anstalten können die erforderlichen Leistungen mangels Know-How und Praxis nicht in ausreichender Qualität bereitstellen. Die erforderliche psychiatrische Grundversorgung hängt sohin ausschließlich von dieser einen Stelle ab. Vor diesem Hintergrund scheint die künftige psychiatrische Versorgung von Gefängnisinsassen in Wien schwer gefährdet.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche Schritte setzt das BMJ angesichts der bzw in Reaktion auf die geschilderte Situation?

2.    Wie gedenkt das BMJ künftig die durchgehende Versorgung des Wiener Straf- und Maßnahmenvollzugs mit der erforderlichen forensisch-psychiatrischen Expertise sicherzustellen?

3.    War sich das BMJ des Risikos eines Versorgungsengpasses bewusst und wurde eine entsprechende Absicherung in der Vergangeneheit angestrebt? Was waren die entsprechenden Schritte des BMJ?

4.    Gab es Bestrebungen des BMJ, die Spezialisierung weiterer psychiatrischer Abteilungen neben der forensischen Akutpsychiatrie des Otto-Wagner-Spitals zu forcieren?
4.1. Wenn ja, wie äußerten sich diese?