9963/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Objektschutz durch das Bundesheer

 

Am 3. Juni 2016 haben Sie sich gemeinsam mit dem Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil geeinigt, das Bundesheer im Rahmen eines Assistenzeinsatzes im Objektschutz heranzuziehen. Nach derzeitigem Stand geht es um 40 bis 50 Objekte, hauptsächlich um Botschaften, die in der Regel rund um die Uhr bewacht werden müssen. Dadurch sollen Exekutivbedienstete für fremden- und kriminalpolizeiliche Aufgaben zur Bewältigung der Migrationslage freigespielt werden. Für die Polizei sollen zwischen 250.000 bis 280.000 Einsatzstunden frei verfügbar werden.

Rechtlich wird dies mit dem Ministerratsbeschluss vom 14. September 2015 begründet, der bis zu 2.200 Soldaten für eine sicherheitspolizeiliche Assistenz vorsieht, um einen kontrollierten und geordneten Ablauf der Flüchtlingsbewegungen sicherzustellen.

Derzeit ist aus unserer Sicht keine höhere Belastung durch die Migrationslage im Vergleich zu 2015 erkennbar. Sie haben selbst am 23. April in einer Presseaussendung festgestellt: „Heuer nehmen wir 1.500 neue Polizistinnen und Polizisten auf, 750 davon für den unmittelbaren Grenzeinsatz mit einer sechsmonatigen Grundausbildung“. In einer OTS vom 7. Oktober 2015 hat das Innenministerium angekündigt, dass 200 Polizisten und Polizistinnen mit 1. Jänner 2016 ihre sechsmonatige Ausbildung beginnen. Diese stehen daher ab 1. Juli 2016 voll für den Einsatz an der Grenze zur Verfügung.

Das Bundesheer ist die strategische Handlungsreserve der Republik. Diese ist im Sinne der Verfassung nur dann heranzuziehen, wenn die zur Verfügung stehenden Kräfte - in diesem Fall die Polizei - ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Eine Assistenzleistung des Bundesheeres ist daher nur in begründeten und zeitlich beschränkten Umfang vorgesehen.

Der Einsatz und die missbräuchliche Verwendung des Bundesheeres zeigte sich am Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung an der burgenländischen Grenze. Dieser wurde nach dem Fall des Eisernen Vorhanges am 4. September 1990 per Ministerrats-Beschluss ursprünglich für nur zehn Wochen eingerichtet. Tatsächlich endete dieser am 15. Dezember 2011, 21 Jahre nach Beginn des Einsatzes.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wer ist für die Überwachung der Botschaften in Österreich zuständig?

2.    Wie viele Objekte werden derzeit von der Polizei bewacht?

a.    Wie wird dieser Schutz sichergestellt?

b.    Wie viele Objekte werden 24/7 bewacht?

c.    Wie viele Polizistinnen und Polizisten werden insgesamt für den Objektschutz eingesetzt?

d.    Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind zum Schutz von Botschaften eingesetzt?

3.    Wieviele Überstunden sind seit Beginn 2015 für die Bewachung von Botschaften angefallen (aufgeschlüsselt nach Kalendermonat)?

4.    Welche und wie viele Objekte werden durch das Bundesheer zukünftig bewacht?

5.    Nach welchen Kriterien wird beurteilt, welche Objekte durch die Polizei und welche durch das Bundesheer bewacht werden sollen?

6.    Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben Sie beim BMLVS zur Assistenzleistung angefordert?

a.    Nach welchen Kriterien wurde diese Anzahl beurteilt?

b.    Für welchen Zeitraum haben sie diese Assistenzleistung angefordert?

c.    Welche Paramenter müssen erfüllt werden, um diesen Assistenzeinsatz abzuschließen?

7.    Welche Grundanforderungen müssen die eingesetzen Sodatinnen und Soldaten erfüllen?

8.    Hat das Innenministerium auch konkret die Militärpolizei angefordert?

a.    Wenn ja: Für welche spezifische Aufgaben ist die Militärpolizei vorgesehen?

b.    Wenn nein: Woher stammt aus den Medien das Gerücht bezüglich der Militärpolizei?

9.    Welche Bewaffnung ist für das Bundesheer vorgesehen?

10. Für die Polizei sollen 250.000 bis 280.000 Einsatzstunden frei werden. Wie begründet sich diese Kalkulation?

11. Welche Kosten pro Monat wird sich das Innenministerium durch diese Assistenzleistung ersparen?

12. Wer wird welche Kosten übernehmen?

13. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Heranziehung des Bundesheeres für den Objektschutz im Inneren?

14. Der Ministerratsbeschluss vom 14. September 2015 sieht die sicherheitspolizeiliche Assistenz des Bundesheeres vor, um einen kontrollierten und geordneten Ablauf der Flüchtlingsbewegungen sicherzustellen. Welche Auswirkungen hat die Flüchtlingsbewegung auf die Sicherheit der zu bewachende Objekte?

15. Wie wird der Objektschutz im Inneren mit dem Ministerratsbeschluss vom 14. September 2015 begründet?

16. Hat es in Vergangenheit direkte Übergriffe von Flüchtlingen auf Botschaften gegeben?

17. Sind in Zukunft Übergriffe von Flüchtlingen auf Botschaften zu erwarten?

18. Welche indirekten Auswirkungen auf die Sicherheitslage der Botschaften ergeben sich aus der Flüchtlingskrise?

19. Haben ausländische Vertretungen einen zusätzlichen Schutz beantragt?

20. Welche anderen Polizeiaufgaben für das Bundesheer sind zukünftig geplant?

21. Ist geplant, Einheiten des Bundesheeres für CRC-Einsätze im Inneren heranzuziehen?

a.    Wenn ja: Gibt es dazu bereits Planungen?

b.    Wenn nein: Warum werden keine CRC-Einheiten des Bundesheeres im Inneren eingesetzt?

c.    Welche Aufgaben sind für das Bundesheer bei Großdemonstrationen vorgesehen?

22. Welche zusätzliche Ausbildung ist für die Soldatinnen und Soldaten des Bundesheeres vorgesehen?

a.    Welchen Themen werden behandelt?

b.    Welcher Stundenansatz ist vorgesehen?

c.    Welche Schießausbildung ist vorgesehen?

23. Über welche Befugnisse werden die Soldatinnen und Soldaten verfügen?

a.    Gibt es unterschiedliche Befugnisse zu den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten?

b.    Wenn ja: warum?

24. Welche Waffen und Ausrüstungsgegenstände werden dem Bundesheer für diesen Einsatz zur Verfügung gestellt?

25. Wie lange wird aus jetziger Sicht das Bundesheer Assistenz im Objektschutz leisten?