9970/J XXV. GP

Eingelangt am 12.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Schulbefreiung für Älplerkinder

BEGRÜNDUNG

Bereits letztes Jahr haben wir aufgrund mehrerer Beschwerden eine parlamentarische Anfrage zur Schulbefreiung von 12- bis 14-jährigen Kindern für die Alpbewirtschaftung eingebracht. Über solche Schulbefreiungen bis zu einer Woche entscheiden die Direktoren, über länger dauernde Freistellungen entscheidet der Landesschulrat (früher Bezirksschulrat). Von Seiten des Landesschulrates für Vorarlberg werden solche Freistellungen bis zu einem Ausmaß von drei Wochen gewährt, obwohl das Schulpflichtgesetz solche Freistellungen bis zum einschließlich achten Schuljahr eindeutig nicht erlaubt.

Zum Wohle der Kinder ist die Schulpflicht gesetzlich geregelt:

§9 (4) Die Verwendung von Schülern zu häuslichen, landwirtschaftlichen, gewerblichen oder sonstigen Arbeiten sowie die Mitnahme von Schülern auf die Wanderschaft durch Personen, die eine Wanderbeschäftigung ausüben, ist nicht als Rechtfertigungsgrund für eine Verhinderung anzusehen.

§ 10 (1) Im letzten (neunten) Schuljahr ihrer allgemeinen Schulpflicht können Schüler der Volksschule oder der Polytechnischen Schule auf Ansuchen der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten für einen Zeitraum, der sechs Wochen des Schuljahres nicht übersteigen darf, vom Schulbesuch ganz oder teilweise beurlaubt werden, wenn und soweit ihre Mitarbeit als mithelfende Familienangehörige zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes unumgänglich notwendig ist.

Fast alle Berufsgruppen halten sich daran. Lediglich manche Alpbetreiber sehen in schulpflichtigen Kindern billige Arbeitskräfte, die sie mit einer Verdienstmöglichkeit in ein Quasi-Beschäftigungsverhältnis während der Schulzeit locken.

Wie schon den vergangenen Jahren wollen auch in diesem Sommer viele SchülerInnen in Vorarlberg schon vor Beginn der Sommerferien auf die Alpe gehen. Nur wenige Kinder müssen tatsächlich mit ihren Familien auf die Alpe und bekommen dafür selbstverständlich die Erlaubnis. So manche Familie schickt ihre Kinder allerdings ohne Genehmigung der Schulbehörden auf die Alpe. 

Der ORF-Vorarlberg berichtet:

In Vorarlberg gibt es heuer 50 Älpler, die bis zu drei Wochen freibekommen haben, im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das deutlich mehr. Auch im vergangenen Jahr gingen an die 50 Schüler frühzeitig auf die Alpe, in Tirol hingegen wurde im Vorjahr nur ein Älpler für drei Wochen freigestellt, heißt es beim Landesschulrat. In Vorarlberg kommen dazu noch die Beurlaubungen durch die Direktoren. In der Mittelschule Au im Bregenzerwald zum Beispiel hat der Direktor heuer in 17 Fällen eine Woche freigegeben.

Im Bregenzerwald hat es aufgrund der „Sonderbeurlaubungen“ im vergangenen Jahr Konflikte gegeben, vor allem auch weil Schüler geschwänzt haben, also ohne Genehmigung auf die Alpe sind. Heuer gab es zwar weniger Anfragen für Freistellungen, dennoch waren die Reaktionen bei Ablehnungen intensiver - die Eltern zeigten oft kein Verständnis dafür. An der Mittelschule Bezau fehlen heuer drei Schüler seit mehr als einer Woche. Der Landesschulrat hat ihnen eine Freistellung versagt. Sie werden angezeigt und müssen eine Strafe bezahlen. http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2784171/

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Wie viele Kinder im Pflichtschulalter wurden im Schuljahr 2015/16 für die Mithilfe in landwirtschaftlichen Betrieben bzw. auf einer Alm vom Unterricht befreit. Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln.

 

2)    Wie viele davon besuchten noch nicht das letzte (neunte) Schuljahr? Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln.

 

3)    Wie viele Kinder waren länger als eine Woche vom Unterricht befreit, um in einem landwirtschaftlichen Betrieb bzw. auf einer Alm mitzuhelfen? Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln.

 

4)     Wie viele Kinder waren vom Unterricht befreit, um in einem familienfremden landwirtschaftlichen Betrieb bzw. auf einer familienfremden Alm mitzuhelfen? Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln.

 

5)    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Freistellungen vom Unterricht für die Mithilfe in landwirtschaftlichen Betrieben wieder auf das gesetzliche vorgesehene Maß und ausschließlich für Familienangehörige bäuerlicher BetriebsinhaberInnen zu beschränken?