9976/J XXV. GP
Eingelangt am 14.07.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die finanzielle Unterstützung von pflegenden Angehörigen für Ersatzpflege
Die Pflege von Angehörigen ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, die oft mit großen psychischen und physischen Belastungen verbunden ist. Deshalb ist es wichtig, dass so viele pflegende Angehörige wie möglich eine Auszeit von der Pflege nehmen können.
Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können gem. § 21a des Bundespflegegeldgesetzes beim Bundessozialamt einen Antrag auf eine Zuwendung zur Finanzierung einer professionellen oder privaten Ersatzpflege stellen, wenn sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen vorübergehend an der Erbringung der Pflege verhindert sind. Für pflegende Kinder ergeben sich Verhinderungsgründe wie ein Schulskikurs, eine Projektwoche oder ein Berufsschulbesuch.
Die Inanspruchnahme dieser finanziellen Unterstützung für die Ersatzpflegezeit ist in den letzten Jahren laufend gestiegen. Gemessen an der großen Zahl der Angehörigen, die tagtäglich Pflegearbeit leisten, ist sie jedoch nach wie vor gering. Im Jahr 2014 wurden 11.269 Anträge auf Zuwendung zu den Kosten für Ersatzpflege gestellt, in 9.200 Fällen wurde eine Zuwendung bewilligt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden im Jahr 2015 sowie im
Jahr 2016 bislang gestellt? Die Anzahl der Anträge bitte nach
Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.
2. Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden im Jahr 2015 sowie im
Jahr 2016 bislang positiv entschieden? Die Anzahl der Anträge bitte nach
Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.
3. Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016 bislang negativ entschieden? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.
4. Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines
Antrags auf Ersatzpflege?
5. In wie vielen Fällen wurde die Ersatzpflege 2015 sowie 2016 bisher
abgelehnt, weil die Kosten für die Ersatzpflege vom Konto der
pflegebedürftigen Person beglichen wurden?
6. Wie lange dauerte die Bearbeitung der Anträge auf Ersatzpflege im
Jahr 2015 sowie 2016 im Durchschnitt?
7. Wie hoch war das Durchschnittseinkommen der AntragstellerInnen auf
Ersatzpflege im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016?
8. Wie hoch waren die Zuwendungen für die Ersatzpflege jeweils in den
Jahren 2015 sowie im Jahr 2016 bislang und wie hoch waren die Zuwendungen
durchschnittlich pro Fall?
9. Welches Durchschnittsalter hatten die AntragstellerInnen auf Ersatzpflege im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016?
10. Wie viele pflegende Kinder (zw. 5-18 Lj.), nahmen die Möglichkeit der Ersatzpflege im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016 in Anspruch (bitte getrennt nach Geschlecht angeben)?
11. Welches Durchschnittsalter haben pflegende Kinder, die Ersatzpflege beantragen?
12. Wie hoch ist
der Frauenanteil unter den AntragstellerInnen auf Ersatzpflege im Jahr 2015
sowie im Jahr 2016?
13. Wie verteilte sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege nach Bundesländern im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016?
14. Wie erklären Sie sich die enormen regionalen Unterschiede in der
Inanspruchnahme von Ersatzpflege?
15. Wie verteilte sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege in den Jahren 2015 und 2016 nach dem Verwandtschaftsverhältnis zur pflegebedürftigen Person?
16. Wie viele Prozent der AntragstellerInnen betreuten im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016 eine Person mit einer demenziellen Erkrankung?
17. Für welchen Zeitraum wurde die Ersatzpflege im Durchschnitt im Jahr 2015
sowie im Jahr 2016 beantragt?
18. Ist eine Valorisierung bzw. Erhöhung der finanziellen Unterstützung für eine Ersatzpflege vorgesehen? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?
19. Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche bzw. von
mindestens 4 Tagen bei demenziell erkrankten Personen bzw. minderjährigen
Pflegebedürftigen. Ist eine Senkung der mindestens zu beanspruchenden Ersatz-Pflegetage vorgesehen?
20. Förderbar ist Ersatzpflege für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr. Ist hier eine Ausdehnung der maximalen Dauer geplant?
21. In wie viel Prozent der Fälle wurde im Jahr 2015 sowie im Jahr 2016
professionelle Ersatzpflege und in wie viel Prozent private Ersatzpflege in
Anspruch genommen?
22. Wie viel Prozent der AntragstellerInnen stellten im Jahr 2015 sowie im Jahr
2016 einen Antrag auf Ersatzpflege wegen Krankheit, wie viel Prozent wegen
Urlaub und wie viel Prozent wegen sonstiger wichtiger Gründe?
23. Welche Maßnahmen
der Öffentlichkeitsarbeit ergreifen Sie, um über die Möglichkeit
der Inanspruchnahme eines Zuschusses zur Ersatzpflege zu informieren?