9989/J XXV. GP

Eingelangt am 18.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Wehrpolitische Vereine

BEGRÜNDUNG

 

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport fördert hunderte private Vereine die den Status „wehrpolitisch relevanter Verein“ tragen. Diese Vereine müssen grundlegende, erkennbare und unterstützende Beiträge für das Österreichische Bundesheer leisten und vom Ressort als solche anerkannt werden. Sie genießen besondere Vorteile wie etwa Freistellungen und Sonderurlaube für Bedienstete des Bundesheeres sowie die Teilnahme an der Truppenver­pflegung, die Benützung militärischer Infrastruktur und die Beistellung von Transport­mitteln. Dies ist eine heikle Praxis im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratiepolitik, Wehrpolitik sowie des Gleichheitsgrundsatzes, des Staatsvertrags (Art. 9) und in manchen Fällen des Kampfes aller Einrichtungen des Staates gegen Neonazismus und Rechtsextremismus. Nur durch größtmögliche Transparenz seitens des Bundesministeriums kann sichergestellt werden, dass in der Öffentlichkeit nicht der Anschein von Günstlingswirtschaft und paramilitärischen Nebenstrukturen im Nahbereich des Bundesheeres entsteht.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Was sind die Mindestvoraussetzungen zur Gewährung dieses Status „wehrpolitisch relevanter Verein“ und was ist die Rechtsgrundlage?

2.    Wann begann und wann endete die in der Anfragebeantwortung 12660/AB zu 12900/J (XXIV.GP) angeführte „Evaluierungen aller wehrpolitisch anerkannten Verein“?


3.    Von wem wurde sie durchgeführt?

4.    Was waren die Ergebnisse der Evaluierung der vom BMLVS als wehrpolitisch relevant erachteten Vereine?

5.    Welche Informationen wurden dabei abseits der Vereinsstatuten im Normalfall herangezogen?

6.    Welche Unterlagen wurden darüber hinaus in besonderen Fällen angefordert?

7.    Was waren die Ergebnisse der Evaluierung der vom BMLVS als wehrpolitisch relevant erachteten Vereine?

8.    Welche Vereine werden derzeit vom BMLVS als wehrpolitisch relevant anerkannt (listenmäßige Aufführung samt Vereinsnamen und ZVR-Nummer)?

9.    Welche Vereine sind seit der Evaluierung nicht mehr als wehrpolitisch relevant anerkannt (Bitte um eine listenmäßige Aufführung samt Vereinsnamen und ZVR-Nummer)?

10. In welchem Ausmaß wurden Sonderurlaube bzw. Dienstfreistellung von Ihrem Ressort in den Jahren 2014 und 2015 jeweils aufgrund von Aktivitäten für wehrpolitisch relevante Vereine gewährt (listenmäßige Aufführung samt Vereinsnamen und ZVR-Nummer)?

11. Welchen monetären Wert hatten diese?

12. Wie oft kam es zur Nutzung von militärischer Infrastruktur bzw. sonstiger Liegenschaften des ÖBH durch wehrpolitische Verein in den Jahren 2014 und 2015 jeweils (listenmäßige Aufführung samt Vereinsnamen und ZVR-Nummer)?

13. Welchen monetären Wert hatten diese?

14. Wie oft wurde in den Jahren 2014 und 2015 jeweils die Bereitstellung von Transportmitteln für wehrpolitische Vereine genehmigt (listenmäßige Aufführung samt Vereinsnamen und ZVR-Nummer)?

15. Welchen monetären Wert hatten diese?

16. Wie viele Inserate wurden vom BMLVS in Zeitschriften und Onlinemedien wehrpolitischer Vereine im Jahr 2014 und 2015 geschalten und was waren die jeweiligen Kosten (listenmäßige Aufführung der Publikationen samt Vereinsnamen und ZVR-Nummer)?

17. Ist jeder „Unterstützungsverein“ bzw. „Förderverein“ eines Bundesheer-Verbands automatisch wehrpolitisch relevant (beispielsweise Verein „Förderer der 3. PzGrenBrig“, ZVR 264753792 für die 3. Panzergrenadierbrigade des ÖBH)?

18. Wie viele solche „Unterstützungsvereine“ bzw. „Fördervereine“ von Bundesheer-Verbänden gibt es (Bitte um eine listenmäßige Aufführung samt Vereinsnamen und ZVR-Nummer)?

19. In welchem Ausmaß wurden Sonderurlaube bzw. Dienstfreistellung in den Jahren 2014 und 2015 für solche Unterstützungs-/Fördervereine jeweils gewährt (listenmäßige Aufführung samt Vereinsnamen und ZVR-Nummer)?

20. In welchem Ausmaß wurden diesen Infrastruktur/Liegenschaften bzw. Fahrzeuge überlassen (listenmäßige Aufführung samt Vereinsnamen und ZVR-Nummer)?

21. Die Überprüfung/Evaluierung des Vereines „Kameradschaft vom Edelweiß“ (Landesverband, ZVR 951078871 bzw. Ortsverband Leoben ZVR 659967179) ist offenbar zum Ergebnis gekommen, dass dem Verein weiterhin dieses Prädikat zuteilwerden soll. Nicht anders ist es zu erklären, dass der Verein „Kameradschaft vom Edelweiß“ zusammen mit einer Einheit des Österreichischen Bundesheeres eine Gedenkfeier für Gefallene der k.u.k. Armee sowie Gefallene der Wehrmacht abgehalten hat. Der 2.Wachzug des Überwachungsgeschwaders führte von 16.-19.11.2015 in Leoben eine Feldlagerwoche durch, am 18.11.2015 wurde eine Gedenkfeier beim Denkmal für Gefallene der k.u.k. Armee sowie Gefallene der Wehrmacht am Leobener Zentralfriedhof abgehalten. Dabei wurde auch ein Kranz mit den Schleifen „DEN HELDEN ZU EHREN – ÜBERWACHUNGSGESCHWADER“ beim Denkmal abgelegt, daneben zwei Kränze der „Kameradschaft vom Edelweiß“. Der Verein „Kameradschaft vom Edelweiß“ war durch mehrere Personen, darunter eine Fahnenabordnung und eine Fahne des Vereins Teil der Feier (s. Beilage 1-3). Aus welchen Gründen kam die Evaluierung des Vereins „Kameradschaft vom Edelweiß“ zu dieser positiven Einschätzung des Vereins?

22. Welche „grundlegenden, erkennbaren und unterstützenden Beiträge für das Österreichische Bundesheer“ im Sinne der  Anfragebeantwortung 8876/AB (XXIV. GP, Frage 1-2) leistet der Verein „Kameradschaft vom Edelweiß“?

23. Ist das Ausrichten von Gedenkfeiern, die im Übrigen von der Anordnung für die Traditionspflege im Bundesheer (vulgo Traditionserlass) nicht gedeckt sein dürften, der unterstützende Beitrag der „Kameradschaft vom Edelweiß“ für das Österreichische Bundesheer?

24. Ist der Verein „Ulrichsberggemeinschaft UBG (Heimkehrer- und Europa-Gedenkstätte)“ (ZVR 454661194) ein wehrpolitisch relevanter?

25. War er dies jemals?

26. Wenn ja, seit bzw. bis wann?

27. Der Verein „Ulrichsberggemeinschaft“ unterhält am Kärntner
Ulrichsberg einen sog. Ehrenhain mit rund 40 Gedenktafeln: Rund 30
beziehen sich in ehrendem Andenken auf Verbände, Einrichtungen oder
Organisationen des Dritten Reiches, der Wehrmacht oder der NSDAP
(Reichsarbeitsdienst, SS, Waffen-SS, Gebirgsjäger, usw.), einige
beziehen sich auf Einrichtungen der Zweiten Republik (B-Gendarmerie,
Österreichisches Bundesheer, im UN-Einsatz gefallene
Bundesheer-Soldaten) und führen das Hoheitszeichen des Österreichischen
Bundesheeres. Wenn der Verein „Ulrichsberggemeinschaft“ kein
wehrpolitisch relevanter (mehr) ist, warum darf er das Hoheitszeichen
weiterhin verwenden? (Für Bilder vgl. Beilage zu Anfrage 1131/J, XXIII.
GP vom 09.07.2007)

28. Warum wurden die Tafeln des Österreichischen Bundesheeres samt
Hoheitszeichen des Österreichischen Bundesheeres dort nicht längst
abmontiert, wie vor nunmehr fünf Jahren angekündigt (vgl. dazu ua. auch
7830/AB zu 7920/J, XXIV. GP)?


Beilage 1

 Quelle: http://www.kameradschaftedelweiss.at/seiten/ortsverbaende/leoben/berichte/gedenkfeier_wachzg2015/gedenkfeier_feldlagerwoche_leoben/album/slides/001.html

Beilage 2

Quelle: http://www.kameradschaftedelweiss.at/seiten/ortsverbaende/leoben/berichte/gedenkfeier_wachzg2015/gedenkfeier_feldlagerwoche_leoben/album/slides/004.html


Beilage 3

Quelle: http://www.kameradschaftedelweiss.at/seiten/ortsverbaende/leoben/berichte/gedenkfeier_wachzg2015/gedenkfeier_feldlagerwoche_leoben/album/slides/022.html