9990/J XXV. GP

Eingelangt am 19.07.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend One Stop Shop für UnternehmensgründerInnen

BEGRÜNDUNG

 

Die österreichische Bundesregierung sieht in ihrem Arbeitsprogramm 2013-2018 eine Reduktion der Kosten sowie des Zeitaufwands durch die Bürokratie vor. So heißt es beispielsweise in ebenjenem Arbeitsprogramm 2013-2018 auf Seite 9: „Ausbau der Online Gewerbeanmeldung und der One-Stop-Agency in den 90 Gründer Servicestellen der WKO, um die Eintragung von Neugründungen ins Firmenbuch zu beschleunigen (Bürgerkartensignatur statt Beglaubigung; Freigabe der elektronisch übermittelten Eintragung weiter beim Firmenbuchgericht);“

Derzeit liegt Österreich in der Unternehmensgründung abgeschlagen auf dem 106. Platz des Doing Business Reports der Weltbank 2016[1] (Nach Platz 101 im Vorjahr). Der zeitliche Aufwand ist mit 22 Tagen im Vergleich zum OECD-Durchschnitt (High Income Countries) von 8,3 Tagen ausgesprochen groß. Zusätzlich dazu benötigt die Genehmigung von gewöhnlichen Betriebsanlagen vier Monate[2].

Verfahrenskonzentrationen und der Ausbau des One-Stop-Shop-Prinzips können zum Abbau des Hindernislaufs mit unzähligen Ansprechpartnern beitragen. Vereinfachungen in der Unternehmensgründung und Betriebsanlagengenehmigung würden Anreize für ein innovatives Unternehmertum schaffen und positive Impulse am Arbeitsmarkt setzen.

Der Begriff des One-Stop-Shops wird fälschlicherweise mitunter auch bereits für die Abschaffung von mehreren Ansprechpartnern innerhalb einer Behörde verwendet. An dieser Stelle sei klargestellt, dass der One-Stop-Shop für UnternehmerInnen aus Sicht der GründerInnen zu sehen ist. Auch der oben genannte Doing Business Report geht von acht notwendigen Prozessen bei acht unterschiedlichen Institutionen / Behörden zur Unternehmensgründung (GmbH mit MitarbeiterInnen) aus.

Um den abstrakten Begriff des „One Stop Shops“ greifbarer zu machen, seien hier zwei Beispiele für Unternehmensgründungen mit besonders hohem Koordinationsbedarf und bürokratischen Prozessen bei mehreren Behörden aufgeführt:

·        Unternehmensgründung (z.B. GmbH mit MitarbeiterInnen, wie auch vom Doing Business Report angenommen)

·        Unternehmensgründung inklusive Betriebsanlagengenehmigung (wie oben, allerdings für ein Restaurant mit neuer Abluftanlage).

Beides sind keine ungewöhnlichen Situationen für Unternehmensgründungen. Ein „richtiger“ One-Stop-Shop würde den GründerInnen Rechtssicherheit als auch Vereinfachung bieten: Nach dem Motto: „Ein Gründungsvorhaben – ein/e AnsprechpartnerIn für alle Belange“.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie weit ist die Schaffung eines institutionsübergreifenden One-Stop-Shops im Bereich der Unternehmensgründung (ohne Betriebsanlagengenehmigung) fortgeschritten?

2)    Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der aktuellen Situation im Bereich der Unternehmensgründung bis 2018 geplant (ohne Betriebsanlagengenehmigung)?

3)    Wie weit ist die Planung eines institutionsübergreifenden One-Stop-Shops zur gemeinsamen Bearbeitung von Unternehmensgründungen inklusive gegebenenfalls notwendiger Betriebsanlagengenehmigungen fortgeschritten?

4)    Welche Maßnahmen sind zur Errichtung eines institutionsübergreifenden One-Stop-Shops zur gemeinsamen Bearbeitung von Unternehmensgründungen inklusive gegebenenfalls notwendiger Betriebsanlagengenehmigungen bis 2018 geplant?

5)    Welche Vorschläge der Entbürokratisierungsinitiative[3] wurden seit Juli 2015 hinsichtlich des One-Stop-Shops für GründerInnen umgesetzt?

6)    Welche Vorschläge der Entbürokratisierungsinitiative werden bis 2018 hinsichtlich des One-Stop-Shops für GründerInnen umgesetzt?

7)    Welche Vorschläge der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission[4] wurden seit Juli 2015 hinsichtlich des One-Stop-Shops für GründerInnen umgesetzt?

8)    Welche Vorschläge der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission werden bis 2018 hinsichtlich des One-Stop-Shops für GründerInnen umgesetzt?

 



[1] Abgerufen am 4.7.2016 von http://www.doingbusiness.org/data/exploreeconomies/austria/#starting-a-business

[2] Die WKO führt hierzu aus: „Für die Verfahrensdauer sind sowohl der Umfang als auch die Qualität der Projektunterlagen wesentlich.

Geringfügige  Änderungen und/oder  die  Genehmigung  von  Klein-oder  Bagatellanlagen  sollten  in  drei

Monaten,    gewöhnliche    Betriebsanlagen    in    vier    Monaten    erledigbar    sein.“, abgerufen am 4.7.2016 von:   https://www.gruenderservice.at/Content.Node/nachfolgen/Publikationen/Merkblaetter/Betriebsanlagengenehmigung.pdf

[3] http://www.bmwfw.gv.at/Presse/Archiv/Archiv2014/Seiten/Mitterlehner-startet-Entbuerokratisierungsinitiative.aspx

[4] http://cdn.aufgabenreform.at/pdf/abschlussbericht_der_adk.pdf