9993/J XXV. GP

Eingelangt am 20.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Erfüllt die Regierung die sogenannte „Integrationsvereinbarung“ (IV)?

BEGRÜNDUNG

 

Deutsch-Sprachkenntnisse werden seit Jahren gesetzlich als Druckmittel und Ausschlussmöglichkeit eingesetzt. Das reicht bis zur Ausweisungsdrohung bzw. Ausweisung. Die Deutschanforderungen  für Drittstaatsangehörige (Nicht EU-BürgerInnen) werden durch Verschärfung der Gesetze in die Höhe geschraubt, wie zB durch Deutschprüfungspflicht auf A1-Niveau noch vor dem Zuzug, verkürzte Lernzeiten für A2-Deutschprüfungen von 5 Jahren auf 2 Jahre, unbefristetes Aufenthaltsrecht erst nach Bestehen einer B1-Prüfung (Maturaniveau bei einer Fremdsprache). Dabei fragt sich die Bundesregierung seit Jahren nicht, ob diese verpflichtenden Maßnahmen überhaupt zu besseren Deutschkenntnissen führen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viel Geld stellte das Integrationsministerium August 2015 bis Juli 2016 jeweils für Deutschkurse A1, A2 und B1 zur Verfügung? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Kursmodul.

 

2)    Werden vom Integrationsministerium ausschließlich Deutschkurse auf dem A2-Niveau des GERS finanziell unterstützt, oder auch A1 und B1 Kurse?

 

3)    Wie viele Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-BürgerInnen) haben August 2015 bis Juli 2016 die A1 Prüfung Deutsch in ihren Heimatländern absolviert bzw. das A1 Zeugnis für einen Aufenthaltstitel vorgelegt? Bitte auch um Aufschlüsselung nach Jahr und Staatsangehörigkeit.


4)    Wie viele Drittstaatsangehörige haben August 2015 bis Juli 2016 um einen Aufenthaltstitel für Österreich angesucht und wurden aufgrund des Nichtvorliegens der A1-Prüfung abgelehnt bzw. wurde der Aufenthaltstitel aufgrund des Nichtvorliegens der A1-Prüfung nicht erteilt? Bitte um Aufschlüsselung nach den zwei genannten Gründen, nach Jahr und Staatsangehörigkeit.

 

5)    Sollten Sie zu den vorangegangen Fragen keinerlei Daten erheben – wie wollen Sie die Effektivität der Deutschkurspflicht vulgo „Integrationsvereinbarung“ bezüglich des Spracherwerbs überhaupt beurteilen? 

 

6)    Wie  viele  Drittstaatsangehörige  haben  August 2015 bis Juli 2016 das Modul 1 der Deutschkurspflicht vulgo IV besucht, wie viele es erfolgreich absolviert? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Staatsangehörigkeit.

 

7)    Wie  viele  Drittstaatsangehörige  haben  August 2015 bis Juli 2016 Modul 2 der Deutschkurspflicht besucht, wie viele es erfolgreich absolviert? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Staatsangehörigkeit.

 

8)    Wie  viele  Drittstaatsangehörige  haben  in  den  Monaten August 2015 bis Juli 2016 jeweils das Modul 1 oder Modul 2 der IV trotz Besuch des Kurses nicht erfüllt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Staatsangehörigkeit.

 

9)    Wie viele der Drittstaatsangehörigen, die August 2015 bis Juli 2016 die Deutschkurspflicht nicht erfüllt haben, haben dies aufgrund von

a)   Nicht-Teilnahme an Kursen des Moduls 1?

b)   Nichtbestehen der Prüfung zu Modul 1?

c)    Nichtbestehen der Prüfung zu Modul 2 nicht erfüllt?

10) Bei  wie  vielen  Drittstaatsangehörigen, die  Modul 1 jeweils August 2015 bis Juli 2016 nicht  erfüllt  haben,  wurde  sodann  ein aufenthaltsbeendendes Verfahren eingeleitet? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Staatsangehörigkeit.  

a) Wie viele dieser Verfahren mündeten in einer Ausweisung?

b)  In welchen Bundesländern leb(t)en diese Personen? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.

11) Über wie viele Drittstaatsangehörige wurde August 2015 bis Juli 2016 aufgrund der Nichterfüllung der Deutschkurspflicht/IV eine Verwaltungsstrafe gemäß §77 Abs.1 Z.3 NAG verhängt? Bitte um Angabe der Staatsangehörigkeit und Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern.

12) Wie viele Drittstaatsangehörige wurden August 2015 bis Juli 2016 finanziell bei der Bezahlung der Kurskosten für Modul 1 oder Modul 2 vom Ihrem Ministerium unterstützt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Modulen.


13) Wie viel Geld hat das Ihr Ministerium 2015 bzw. im ersten Halbjahr 2016 für Deutschsprachkurse für Drittstaatsangehörige (AsylwerberInnen, anerkannte Flüchtlinge, MigrantInnen etc.) ausgegeben? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Deutschkursmodul und Zielgruppe.

14) Wie viele Drittstaatsangehörige haben August 2015 bis Juli 2016 einen Deutschkurs A1, A2 oder B1 beim „Österreichischen Integrationsfonds“ belegt, wie viele bei welchen anderen Kursträgern? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Prüfungsmodul und Kursträger.

15) Bisher gab es keine externe Evaluation der im Rahmen der Deutschkurspflicht vulgo IV angebotenen Deutschsprachkurse. Werden solche nun, 13 Jahre nach Einführung der Sprachkurspflicht durchgeführt, und falls ja wie und wann?

16) Wer entscheidet über die Möglichkeit eines Aufschubs für die Erfüllung der IV? Wie viele solche Aufschübe wurden seit August 2015 (bis Juli 2016) erteilt?

17) Welche Kursmöglichkeiten sehen Sie für Einwanderungswillige aus jenen Ländern und Regionen vor, in denen es kein Institut iSd. §9 Integrationsvereinbarungs-Verordnung gibt, wie zum Beispiel in Somalia? Wenn es keine solchen Institute in Ländern gibt, was empfehlen Sie Einwanderungswilligen?

18) Wie viele der Deutschprüfungsnachweise von A2 und B1 Deutschkursen im Inland August 2015 bis Juli 2016 abgelehnt, da eine „ÖIF-Zertifizierung“ des die Kurse abhaltenden Sprachinstituts, wie sie nun verlangt wird, nicht vorlag?

19) Wie viele Deutschkursträger haben beim ÖIF bisher um Zertifizierung für die verpflichtenden Deutschkurse angesucht, wie vielen davon wurde die Zertifizierung verweigert bzw. wieder entzogen? Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der Verweigerungen bzw. der Entziehungen.