9998/J XXV. GP

Eingelangt am 21.07.2016
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ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend „Luftachtziger auf der A1 im Abschnitt Salzburg Nord – Knoten Salzburg“

Auf dem fast zehn Kilometer langem Teilstück der Autobahn A1 zwischen Salzburg Nord und Knoten Salzburg wird in beiden Fahrtrichtungen immer wieder durch Anzeigen der Verkehrsbeeinflussungsanlagen Umwelt (VBA-Umwelt) auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h „Luftachtziger“ hingewiesen.

Betrieben werden diese VBA-Umwelt durch die ASFINAG. Die Emissionen durch Luftschadstoffe werden diesbezüglich für die Geschwindigkeitsbeschränkungen herangezogen. Der Immissionsschutz soll bei kurzfristig drohenden Grenzwertüberschreitungen durch die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Verminderung der Luftschadstoffemissionen des Verkehrs beitragen. Verkauft wurde Tempo 80 den Autofahrern aus Luftschutzgründen, welche dringend notwendig seien.

Der Einsatz dieser Maßnahme auf diesem Teilstück der A1 kann nicht immer nachvollzogen werden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass spätestens seit März 2016 ein Streit um angeblich höhere Unfallzahlen im Zusammenhang mit Tempo 80 auf der Salzburger Stadtautobahn wieder an Brisanz gewinnt.

Grundlage der Streitereien in Salzburg waren die Daten des Verkehrsunfallsachverständigen Gerhard Kronreif. Gemäß diesen Daten habe sich das Unfallrisiko auf dem zehn Kilometer langen Abschnitt zwischen Salzburg Nord und dem Knoten Salzburg durch die Einführung des flexiblen "Luft-80ers" im März 2015 deutlich erhöht. An die 100.000 Fahrzeuge fahren im Durchschnitt täglich auf diesem Autobahnabschnitt. Aus insgesamt mehr als 200 Unfällen filterte Kronreif die in Bezug zu Tempo 80 stehenden Unfälle heraus. Er stellte dabei eine "Gefahrenerhöhung beim Wechseln der Fahrspur" fest, und zwar in etwa eine Verdopplung der Unfälle.

Das Team Stronach fordert seit langem, diese Grenzwertüberschreitungen auf dem höherrangigen Straßennetz und die damit zusammenhängenden Daten auch in Bezug auf die Unfallstatistik für die Verkehrsteilnehmer transparent zu machen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Unfälle wurden auf dem Abschnitt der „Salzburger Stadtautobahn“ (Knoten Salzburg – Ausfahrt Salzburg Nord) seit Inkrafttreten des „Luftachtzigers“ seitens der Bundespolizei aufgenommen und registriert?

 

2.    Können sie eine Verdoppelung der Unfälle in diesem Abschnitt der A1 bestätigen?

 

 

3.    Wie viele Verkehrsunfälle wurden auf dem Abschnitt der „Salzburger Stadtautobahn“ (Knoten Salzburg – Ausfahrt Salzburg Nord) seit 2012 bis zum Eintreffen dieser Anfrage seitens der Bundespolizei aufgenommen und registriert? (Bitte um Aufschlüsselung/Gegenüberstellung von 2014 bis zum Eintreffen dieser Abfrage)

 

4.    Gibt es von Seiten des BMI eine aussagekräftige Verkehrsstatistik/Unfallstatistik, welche konkret diesen Autobahnabschnitt betrifft?

 

5.    Wenn nein, warum nicht und wann kann man diesbezüglich mit konkreten Daten rechnen?

 

6.    Hat es seitens der Salzburger Landesregierung eine Verzögerung/politische Einflussnahme beim Übermitteln von relevanten Verkehrsdaten an den Landtag gegeben?

 

7.    Wenn nein, wie erklären Sie die Einleitung einer Untersuchung durch den Salzburger Polizeidirektor?

 

8.    Wann ist mit einem konkreten Ergebnis dieser Untersuchung zu rechnen? (Sollten diesbezügliche Ergebnisse schon vorliegen, bitten wir diese zu übermitteln)