10000/J XXV. GP

Eingelangt am 22.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Kinderzulagen für Mitarbeiter_innen der Sozialversicherungsträger

 

Wie im Bericht des Rechnungshofes (Bund 2015/3) hervorgeht, gibt es innerhalb der Österreichischen Nationalbank einige Sozialleistungen, die Arbeitnehmer_innen der Nationalbank zur Verfügung stehen. Solche Sozialleistungen sind auch in anderen Bereichen üblich und kollektivvertraglich oder über Betriebsvereinbarungen geregelt. Die Frage bei solchen gewährten Sozialleistungen ist immer, ob diese auch in einem gerechtfertigten Maße angeboten werden, oder ob diese über ihre Zwecke hinaus gehen.

Insbesondere bei den Sozialversicherungsträgern stellt sich diese Frage verstärkt. Denn was die Sozialversicherungsträger als Arbeitgeber wesentlich von anderen Arbeitgeber_innen unterscheidet, ist, dass sie kein Unternehmen sind, dass in einem Wettbewerb mit anderen Unternehmungen steht und dementsprechend wesentlich geringere finanzielle Restriktionen für die Bereitstellung solcher Sozialleistungen vorhanden sind. Zusätzlich führt die Besetzung von Vorstandsposten innerhalb der Sozialversicherungsträger durch Interessensvertretungen von Arbeitgeber_innen- und Arbeitnehmer_innen-Seite dazu, dass in manchen Sozialversicherungsträgern Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen oder Dienstordnungen die Arbeitgeberseite durch Vorständen aus der Arbeitnehmer_innenvertretung, geführt werden. Auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen dann Arbeitnehmer_innenvertreter. Dies stellt eine Asymmetrie in der ansonsten üblichen Verhandlungskonstellation zwischen Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen dar, was die Gefahr überzogenen Gewährung von Sozialleistungen birgt.

Eine Anfrage zu den Sozialleistungen der Sozialversicherungsträger (5719/J XXV.GP) wurde aufgrund des Umfangs nicht beantwortet (siehe dazu 5540/AB XXV.GP). Aus diesem Grund soll in dieser Anfrage nur ein Teilaspekt von Sozialleistungen der Sozialversicherungsträger an die eigenen Mitarbeiter_innen betrachtet werden, nämlich Kinderzulagen die laut den Dienstordnungen in unterschiedlichem Umfang den Mitarbeiter_innen der Sozialversicherungsträger zustehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Laut Dienstordnungen werden in verschiedenem Ausmaß Kinderzulagen gewährt, wie hoch waren die Ausgaben für solche Zulagen jährlich seit 2004? (aufgeschlüsselt für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt und die Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB))

2.    Wie hoch war die Zulagen pro Kind pro Monat jährlich seit 2004? (aufgeschlüsselt für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt und die Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB) falls die Zulagen unterschiedlich hoch waren)

3.    Für wie viele Kinder wurde eine Kinderzulage jährlich seit 2004 gewährt? (aufgeschlüsselt für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, die Pensionsversicherungsanstalt und die Pensionsversicherungszweige anderer Sozialversicherungsträger (VAEB, SVA, SVB))

4.    Werden diese Kinderzulagen als Verwaltungskosten verrechnet?

5.    Wenn nein, wie werden diese stattdessen verrechnet?

6.    Welchen Kontoklassen gem. § 22 der Weisung für die Rechnungslegung und Rechnungsführung bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband werden diese Kinderzulagen zugeordnet?

7.    In welcher Höhe werden Kinderzulagen den Kontoklassen gem. Frage 6 zugeordnet?

8.    Gab es zur Gewährung von Kinderzulagen Bedarfsprüfungen, um die soziale Treffsicherheit zu gewährleisten?

9.    Wenn ja, wie sahen diese Bedarfsprüfungen aus?

10. Wenn nein, weshalb nicht?