10009/J XXV. GP

Eingelangt am 26.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Studie Kinderkostenanalyse

BEGRÜNDUNG

 

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 befindet sich auf S.47 im Kapitel Frauen das Vorhaben eine aktuelle „Kinderkostenanalyse“ erstellen zu wollen und darauf aufbauend eine Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen durchführen zu wollen.

Eine Aktualisierung der Kinderkosten ist dringend notwendig. Denn die Berechnung des Regelbedarfs (=Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung, sowie zur Freizeitgestaltung und Urlaub hat) geht auf Werte einer 1970 veröffentlichten Statistik des Statistischen Zentralamts über die Haushaltsausgaben für Kinder zurück und wird jährlich vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien lediglich an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die damaligen Erhebungen basieren auf einer durchschnittlichen Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Der zugrunde liegende Warenkorb hat sich nicht zuletzt aufgrund des technologischen Fortschritts über die fast 50 Jahre massiv verändert.

Am 29.4.2014 sagte die damalige Frauenministerin Heinisch-Hosek im Rahmen der Nationalratssitzung, dass die Beauftragung dieser Studie bereits im Gange sei.

„Wir sind daher gerade dabei, eine Kinderkostenanalyse in Auftrag zu geben, um zu schauen, ob die Regelungen für den Kindesunterhalt noch zeitgemäß sind oder ob wir da auch nachschärfen müssen. Das gehen wir auch an. Wir packen alle Themen an.“ (Bildungs- und Frauenministerin Heinisch-Hosek:29.4.2014, NR-Sitzung)

Seitdem war öffentlich nichts mehr davon zu hören.

Im Rahmen einer Fragestunde im Nationalrat am 7.7.2016 konfrontierten die Grünen  Familienministerin Karmasin mit der Frage, ob eventuell das Familienministerium mit der Erstellung einer aktuellen Kinderkostenanalyse betraut sei.

In ihrer Beantwortung verwies Ministerin Karmasin einerseits auf die vielen Ressorts, die durch eine Kinderkostenanalyse berührt wären und andererseits auf die hohen Kosten dieser Studie. Ihrer Antwort war weiters zu entnehmen, dass bereits ein Austausch zwischen den Ressorts über die unterschiedlichen methodischen Herangehensweisen einer Kinderkostenanalyse stattgefunden hat und seitens des BMFJ überlegt wird, die Kinderkostenanalyse im Rahmen der Mikrozensuserhebung der Statistik Austria im Jahr 2019 durchführen zu lassen. Dazu gebe es jedoch noch keine ressortübergreifende Einigkeit.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welches Ministerium ist federführend mit der Umsetzung bzw. Beauftragung der Kinderkostenanalyse betraut?

2.    Welche Ministerien waren bislang in Beratungen über die Erstellung einer Kinderkostenanalyse eingebunden?

3.    Gibt es dazu eine gesonderte interministerielle Arbeitsgruppe?

4.    Welche konkreten Schritte haben Sie als Familienministerin betreffend Kinderkostenanalyse bereits unternommen? Welche weiteren Schritte sind Ihrerseits geplant?

5.    Haben Sie bereits Anbote für die Erstellung der Kinderkostenanalyse eingeholt? Wenn ja, bei welchen Institutionen?

6.    Wie viel wird die Erstellung der Studie Ihrer Einschätzung nach kosten?

7.    In welcher Höhe sind Mittel für die Erstellung der Kinderkostenanalyse im Budget vorgesehen?

8.    Wann rechnen Sie mit einer Realisierung der Kinderkostenanalyse?