10011/J XXV. GP

Eingelangt am 27.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend Entbürokratisierung und Entlastung von UnternehmerInnen

BEGRÜNDUNG

 

Immer wieder wird die Überbürokratisierung der österreichischen Verwaltung kritisiert, sie stellt nämlich in vielen Bereichen eine Hürde für ein modernes, innovatives Land der Gründer dar. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Ein-Personen-Unternehmen leiden unter dem komplizierten Behördendschungel und den unzähligen Ansprechstellen: Ihnen fehlen die Zeit und Ressourcen, um diesen Hindernislauf zu bewältigen.

Österreichs Wettbewerbsfähigkeit leidet darunter, dies schlägt sich auch zunehmend in den Arbeitslosenzahlen nieder. Die Vereinfachung von Gesetzen und Verordnungen, sowie die Abschaffung von nicht mehr zeitgemäßen Hürden sind notwendig, um Wachstumsimpulse zu schaffen. Wichtig sind die Modernisierung des Steuersystems und die Entrümpelung der Gewerbeordnung.

Das Regierungsprogramm aus dem Dezember 2013 beinhaltet unter dem Punkt „Entbürokratisierung und Entlastung“ sinnvolle Maßnahmen. Zusätzlich dazu, wurde im Mai 2014 eine Aufgabenreform- und Deregulierungskommission geschaffen, welche in fünf Berichten Vorschläge präsentiert hat. Per Juni 2015 wurde ein 327-seitiger Abschlussbericht mit mehr als 250 Seiten zur Entbürokratisierung und Verwaltungsreform[1] vorgelegt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE

 

1)    Welche Vorschläge der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission wurden seit deren Bildung berücksichtigt und in konkreten Maßnahmen umgesetzt?

2)    Welche Vorschläge der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission werden bis 2018 umgesetzt (Bitte nehmen Sie Bezug auf die Gliederung des Abschlussberichts der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission[2])?

3)    Welche Maßnahmen wurden seit Juli 2015 zum Ausbau von E-Government umgesetzt?

4)    Wann und in welcher Form wird eine verpflichtende Prüfung bei der Erlassung neuer Verordnungen bezüglich einer Befristung umgesetzt?

5)    Wann und in welcher Form sind Regelungen zur verpflichtenden Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit älterer Gesetze bei Entwurf neuerer Gesetze geplant? (landläufig „one in, one out“ Regelung genannt, so z.B. in Deutschland[3])

6)    Wird ein regelmäßiger Bericht (z.B. halbjährlich) über die Umsetzung von Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen publiziert? Wird dieser online zugänglich sein?

 



[1] http://cdn.aufgabenreform.at/pdf/abschlussbericht_der_adk.pdf

[2] http://cdn.aufgabenreform.at/pdf/abschlussbericht_der_adk.pdf

[3] https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/Buerokratieabbau/Anlagen/15-03-25-one-in-one-out.pdf?__blob=publicationFile&v=3