10034/J XXV. GP

Eingelangt am 02.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Einrichtung einer Militärhochschule - Folgeanfrage zu 9118/J

BEGRÜNDUNG

Während die Anfragen Nr. 9118/J und 9119/J betreffend „Einrichtung einer Militärhochschule“, die ich an Sie und den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gerichtet habe, in wesentlichen Teilen gleichlautend sind, weichen die Anfragebeantwortungen deutlich voneinander ab. 

Die Fragen nach der Anzahl der Studierenden und Absolvent_innen des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“, jeweils für Bachelor und Master, wurden von Ihnen anders als vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport beantwortet.

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gibt an, die ersten Bachelorstudierenden des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“ hätten ihr Studium 2011 abgeschlossen, während Sie angeben, dies sei erst 2012 der Fall gewesen.

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gibt an, 2012 hätten 61 Bachelorstudierende des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“ ihr Studium abgeschlossen, während Sie angeben, es seien 65 gewesen. Für die darauffolgenden Studienjahre beziffert der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport die Zahl der Bachelorabsolvent_innen mit 72 (2013), 55 (2014) und 32 (2015). Ihre Angaben weichen davon wie folgt ab: 61 (2013), 72 (2014) und 86 (2015).

Sie geben an, derzeit seien 72 Bachelorstudierende im Fachhochschul-Studiengang „Militärische Führung“ inskribiert. Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gibt an, es seien 70.

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gibt an, die ersten Masterstudierenden des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“ hätten ihr Studium 2012 abgeschlossen, während Sie angeben, dies sei erst 2013 der Fall gewesen.

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport gibt an, 2013 hätten 28 Masterstudierende des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“ ihr Studium abgeschlossen, während Sie angeben, es seien 27 gewesen. Für die darauffolgenden Studienjahre beziffert der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport die Zahl der Masterabsolvent_innen mit 22 (2014) und 24 (2015). Ihre Angaben weichen davon wie folgt ab: 24 (2014) und 45 (2015).

Ihrer Anfragebeantwortung 8751/AB liegt eine Stellungnahme der Universität Wien bei, aus der hervorgeht, dass es eine Kooperation zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und der Landesverteidigungsakademie des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport gibt und dass die Landesverteidigungsakademie für diese Kooperation bis dato einen Gesamtbetrag von 1.156.458,40 Euro geleistet hat.

Das Curriculum für das PhD-Doktoratsstudium „Interdisciplinary Legal Studies“ ist bis auf die Zulassungsbedingungen und den Schwerpunkt der Dissertation selbst deckungsgleich mit dem regulären rechtswissenschaftlichen Doktoratsstudium.[1] Zulassungsvoraussetzung ist jedenfalls „adäquate Fachkenntnisse im Bereich der Rechtswissenschaften“.[2] Der Bachelorstudiengang „Militärische Führung“ umfasst 9 ECTS-Punkte an Lehrveranstaltungen, die (zumindest irgendwie) einen rechtswissenschaftlichen Inhalt aufweisen[3]. Im Masterstudiengang sind weitere 4 ECTS-Punkte mit rechtswissenschaftlichem Bezug enthalten[4].

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie erklären Sie, dass der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport angibt, die ersten Bachelorstudierenden des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“ hätten ihr Studium 2011 abgeschlossen, während Sie angeben, dies sei erst 2012 der Fall gewesen? Welche Angaben sind nun korrekt?

 

2)    Wie erklären Sie, dass Ihre Angaben hinsichtlich der Zahl der Bachelorabsolvent_innen des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“ von denen des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport abweichen? Welche Angaben sind nun korrekt?

 

3)    Wie erklären Sie, dass Ihre Angaben hinsichtlich der Zahl der Bachelorstudierenden des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“ von denen des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport abweichen? Welche Angaben sind nun korrekt?

4)    Wie erklären Sie, dass der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport angibt, die ersten Masterstudierenden des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“ hätten ihr Studium 2012 abgeschlossen, während Sie angeben, dies sei erst 2013 der Fall gewesen? Welche Angaben sind nun korrekt?

 

5)    Wie erklären Sie, dass Ihre Angaben hinsichtlich der Zahl der Masterabsolvent_innen des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“ von denen des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport abweichen? Welche Angaben sind nun korrekt?

 

6)    Wie erklären Sie, dass Ihre Angaben hinsichtlich der Zahl der Masterstudierenden des Fachhochschul-Studiengangs „Militärische Führung“ von denen des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport abweichen? Welche Angaben sind nun korrekt?

 

7)    Was ist die rechtliche Basis für die Kooperation der Universität Wien mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport?

 

8)    Gibt es einen Vertrag oder eine sonstige (schriftliche) Vereinbarung, welche die Kooperation der Universität Wien mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport regelt? Bitte um Beilage entsprechender Dokumente.

a.    Wenn nein, warum nicht?

 

9)    Wofür genau wurden die vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport an die Universität Wien geleisteten Mittel in der Höhe von 863.000 Euro (Angaben des BMLVS) bzw. 1.156.458,40 Euro (Angaben der Universität Wien) eingesetzt?

 

10)  Wurde mit den Mitteln eine Professur geschaffen?

a.     Wenn ja, welche konkret? Bitte um Nennung des Titels der Professur und der berufenen Person.

b.    Wenn ja, wie war das Berufungsverfahren gestaltet?

c.    Wenn ja, gab es bei der Berufung ein Mitspracherecht des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport während des Berufungsverfahrens (z.B. bei der Formulierung der Ausschreibung) und/oder bei der Auswahl des/der siegreichen Kandidat_in?

d.    Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basierte diese Mitsprache?

e.    Wenn ja, wie ist diese Mitsprache mit der Autonomie der Universität vereinbar?

f.      Wenn nein, wurden damit andere Personalstellen geschaffen oder neu besetzt? Bitte um Nennung des jeweiligen Titels der neu geschaffenen/neu besetzten Stellen und der eingestellten Personen.

 

11)  Wurden mit den Mitteln Infrastrukturmaßnahmen finanziert?

a.     Wenn ja, welche konkret?

 

12) Wie viele Studierende haben seit Einrichtung des PhD-Programms „Interdisciplinary Legal Studies“ dieses Studium begonnen?

a.    Wie viele Studierende davon sind/waren Absolvent_innen des Masterstudiums „Militärische Führung“?

 

13) Wie viele Studierende waren im Sommersemester 2016 im PhD-Programm „Interdisciplinary Legal Studies“ inskribiert?

a.    Wie viele davon sind Absolvent_innen des Masterstudiums „Militärische Führung“?

 

14)  Wie viele Personen haben das PhD-Programm „Interdisciplinary Legal Studies“ seit dessen Einrichtung erfolgreich abgeschlossen?

a.    Wie viele dieser Dissertant_innen waren Absolvent_innen des Masterstudiums „Militärische Führung“?

 

15)  Wie viele Studierende haben das PhD-Programm „Interdisciplinary Legal Studies“ seit dessen Einrichtung abgebrochen?

a.    Wie viele davon waren Absolvent_innen des Masterstudiums „Militärische Führung“?

 

16)  Wo sind die Dissertationen der Absolvent_innen einsehbar? Bitte um Auflistung nach Autor_in und Titel der Dissertation.

 

17)  Inwiefern reichen 13 ECTS-Punkte an Lehrveranstaltungen mit rechtswissenschaftlichen Inhalten aus, um die Zugangsvoraussetzung „adäquate Fachkenntnisse im Bereich der Rechtswissenschaften“ zu erfüllen?

 



[1] http://studentpoint.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/studentpoint_2011/Curricula/DR/Studienplan_
DoktoratPhDRechtswissenschaften_konsolidierte_Fassung.pdf

[2] Ebd.

[3] http://www.miles.ac.at/download/_Sonstige/BaStg/Akkreditierungsantrag_FH_BaStg_2011.pdf

[4] http://campus.milak.at/medien/WebEdition_extern/download/pdf/Akkreditierungsantrag_FH_MaStg.pdf