10036/J XXV. GP

Eingelangt am 02.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bundesrechnungsabschluss 2015

BEGRÜNDUNG

 

Im 3. Band des Rechnungsabschlusses 2015 mit dem Titel „Ergebnisse der § 9 Prüfungen“ beschäftigt sich der Rechnungshof mit Mängeln, Fehlern und Schlampereien der Buchführung sowie der Budgeterstellung 2015. Dieser Bericht umfasst 284 Seiten und zeigt deutlich auf, dass die Ergebnisrechnung und die Vermögensrechnung immer noch ziemlich fehlerhaft sind und dass daher dringender Handlungsbedarf gegeben ist.

Exemplarisch einige gravierende Beispiele:

·                    Der Rechnungshof beauftragte Mängelbehebungen im Ausmaß von 3,9 Mrd. Euro. Mehrere wesentliche Gebarungsfälle wurden nicht korrigiert.

·                    Die zeitliche Zurechnung zur Ergebnisrechnung erfolgte in nahezu jeder Untergliederung nicht korrekt.

·                    In der UG 22 (Pensionsversicherung) erfolgt im Ergebnishaushalt die Erfassung der Endabrechnungen der PV-Träger immer noch nicht periodengerecht. Die Vermögensrechnung der UG 22 ist falsch. Hier geht es um ein paar Hundert Millionen Euro.

·                    Die Ergebnisrechnung der UG 25 (Familie und Jugend) musste um 312,3 Mio. Euro korrigiert werden. Jahresabrechnungen wurden falsch abgerechnet.

·                    In der Ergebnisrechnung der UG 41 (BMVIT) musste eine Korrektur nach oben in Höhe von 963 Mio. Euro durchgeführt werden.

·                    Die Einbuchung von Verbindlichkeiten des Bundes aus der Finanzierung der Wiener U-Bahn wurde bislang vergessen (283 Mio. Euro).

·                    Die sachliche Zuordnung war nicht in allen Untergliederungen korrekt.

·                    Forderungen wurden falsch erfasst.

·                    Verrechnungen und Berechnungsmethoden wurden umgestellt, so dass die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist.

·                    Ressorts waren nicht willens, die neuen Rechnungslegungsvorschriften einzuhalten, und das Finanzministerium sah sich für die Einhaltung der Vorschriften nicht zuständig.

·                    Die Budgetierung für 2015 war in vielen Untergliederungen falsch. Der Grundsatz der Budgetwahrheit (im neuen BHG „getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes“ genannt) wurde vielfach nicht eingehalten. Besonders groß war die Unterbudgetierung in der UG 30 (Bildung und Frauen).

Insgesamt geht aus diesem Bericht klar hervor, dass eine Vielzahl der Forderungen an einen geordneten Rechnungsabschluss nicht erfüllt ist, darunter:

·                    getreue Darstellung

·                    Verlässlichkeit

·                    glaubwürdige Darstellung

·                    Vollständigkeit

·                    Vergleichbarkeit

Umso wichtiger und dringender ist, dass das Finanzministerium die Bemühungen zur Verbesserung der Qualität der Rechnungsführung steigert.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Was unternimmt das Finanzministerium, um das Verständnis für die Ergebnisrechnung und die Vermögensrechnung in den Ressorts, aber auch im Finanzministerium selbst zu heben?

2.    Was unternimmt das Finanzministerium, um die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsverrechnung zu verbessern?

3.    Welche Konsequenzen zieht das Finanzministerium aus dem vorliegenden Rechnungshof-Bericht?

4.    Was ist so schwierig daran, die Endabrechnung der PV-Träger periodengerecht darzustellen?

5.    Woran liegt es, dass Aufwendungen immer noch im falschen Finanzjahr ausgewiesen werden?

6.    Wie konnte es passieren, dass die Verbindlichkeiten des Bundes aus dem U-Bahn-Bau nicht eingebucht wurden?

7.    Wie erklären Sie, dass Salden von Bank- und Kapitalausgleichskonten in Summe nicht ausgeglichen und somit fehlerhaft waren?

8.    Was macht das Finanzministerium, um sicherzustellen, dass in Zukunft Aufwendungen und Erträge periodengerecht erfasst werden?

9.    Was unternimmt das Finanzministerium gegen falsche Budgetierungen, wie sie bei der Erstellung des BFG 2015 erfolgt sind?

10. Warum akzeptiert das Finanzministerium falsche Budgetierungen?

11. Worauf ist der Anstieg der liquiden Mittel in der UG 15 (Finanzverwaltung) in Höhe von 489,6 Mio. Euro zurückzuführen?

12. Was hat sich in der UG 45 (Bundesvermögen) bei der Methode der Berechnung von Rückstellungen für Haftungen geändert?

13. Warum war diese Änderung notwendig?

14. Warum wurde der Ausgleichbeitrag an den Freistaat Bayern gemäß Generalvergleich (1,2 Mrd. Euro) nicht in der Ergebnisrechnung erfasst, zumal vom Finanzministerium wiederholt unterstrichen wurde, dass der Rückfluss von Bayern an die Republik Österreich nicht bezifferbar ist?

15. Warum wurden die Rückzahlungen des Reservefonds für Familienbeihilfen als nicht ergebniswirksam verbucht, obwohl die Einzahlungen als Transfers verbucht wurden?

16. Was wurde in der UG 14 (Militärische Angelegenheiten und Sport) bei der Verrechnung der Vorräte umgestellt (+ 283,4 Mio. Euro Erträge)?

17. Warum war diese Umstellung notwendig?

18. Warum wird die Nettovermögensveränderungsrechnung gem. § 62 BHV 2013 nicht durchgeführt?

19. Wie hoch ist die Veränderung des Nettovermögens in den Jahren 2014 und 2015, wenn das Schema gem. § 62 BHV 2013 angewendet wird? (Bitte um genaue Ableitung gemäß der Überleitungstabelle, die im Kommentar von Manfred Lödl et al zum BHG 2013 auf Seite 770 dargestellt ist.)

20. Gibt es im Finanzministerium einen Plan, der die nötigen Schritte zur Verbesserung der Qualität der Ergebnisrechnung und der Vermögensrechnung festlegt?

21. Wenn ja, was beinhaltet dieser Plan?

22. Wenn nein, warum gibt es keinen solchen Plan?

23. Bis wann werden die 51 Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt?

24. Was tut das Finanzministerium, um die Umsetzung dieser Empfehlungen sicherzustellen?