10037/J XXV. GP

Eingelangt am 03.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerberatungskosten als Sonderausgaben

BEGRÜNDUNG

 

Im Rahmen der Steuererklärung können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§18 Abs 1 Z 6 EStG bzw. § 8 Abs 4 Z 1 KStG).

Das Bundesministerium für Finanzen stellt keine gesonderte Auswertung zur Verfügung, in welcher Höhe Steuerberatungskosten für welche Steuern (Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer) geltend gemacht werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Die Fragen 1a) bis inkl. 1j) beziehen sich auf die Körperschaftsteuer. Bitte für die Jahre 2006, 2009 und 2011 jeweils getrennt beantworten:

a.    Wie hoch sind die geltend gemachten Steuerberatungskosten bei der Körperschaftsteuer insgesamt, d.h. für die Formulare K1, K2 und K3?

b.    In wie vielen Veranlagungsfällen (inkl. Nullfälle) wurden Steuerberatungskosten bei der Körperschaftsteuer geltend gemacht? (Nullfälle bitte separat ausweisen)

c.    Wie viele Veranlagungsfälle bei der Körperschaftsteuer (inkl. Nullfälle) gab es insgesamt?

d.    Wie hoch sind die durchschnittlich geltend gemachten Steuerberatungskosten bei der Körperschaftsteuer?

e.    Wie hoch sind die geltend gemachten Steuerberatungskosten bei der Körperschaftsteuer im Median?

f.      Wie hoch sind jeweils die geltend gemachten Steuerberatungskosten bei der Körperschaftsteuer in Stufen des zu versteuernden Einkommens? (Bitte um getrennte Angabe in folgenden Stufen: Nullfälle; bis unter 8.000 Euro; 8.000 bis unter 20.000 Euro; 20.000 bis unter 40.000 Euro; 40.000 bis unter 200.000 Euro; 200.000 Euro bis unter 500.000 Euro; 500.000 Euro bis unter 1.000.000 Euro; 1.000.000 Euro bis unter 2.500.000; 2.500.000 bis unter 10.000.000; 10.000.000 und mehr)

g.    In wie vielen Veranlagungsfällen wurden Steuerberatungskosten bei der Körperschaftsteuer in den jeweiligen Stufen des zu versteuernden Einkommens geltend gemacht? (Bitte um getrennte Angabe in folgenden Stufen: Nullfälle; bis unter 8.000 Euro; 8.000 bis unter 20.000 Euro; 20.000 bis unter 40.000 Euro; 40.000 bis unter 200.000 Euro; 200.000 Euro bis unter 500.000 Euro; 500.000 Euro bis unter 1.000.000 Euro; 1.000.000 Euro bis unter 2.500.000; 2.500.000 bis unter 10.000.000; 10.000.000 und mehr)

h.    Wie viele Veranlagungsfälle gab es bei der Körperschaftsteuer in den jeweiligen Stufen des zu versteuernden Einkommens insgesamt? (Bitte um getrennte Angabe in folgenden Stufen: Nullfälle; bis unter 8.000 Euro; 8.000 bis unter 20.000 Euro; 20.000 bis unter 40.000 Euro; 40.000 bis unter 200.000 Euro; 200.000 Euro bis unter 500.000 Euro; 500.000 Euro bis unter 1.000.000 Euro; 1.000.000 Euro und mehr)

i.      Wie hoch sind die geltend gemachten Steuerberatungskosten bei der Körperschaftsteuer nach Rechtsformen? (Bitte um getrennte Angabe nach folgenden Rechtsformen: Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmensgruppen, Sonstige)

j.      In wie vielen Veranlagungsfällen wurden Steuerberatungskosten bei der Körperschaftsteuer nach Rechtsformen aufgeschlüsselt geltend gemacht? (Bitte um getrennte Angabe nach folgenden Rechtsformen: Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmensgruppen, Sonstige)

 

2)    Die Fragen 2a) bis inkl. 2h) beziehen sich auf die Lohnsteuer. Bitte um getrennte Antwort für die Jahre 2006, 2009, 2011 und 2013, jeweils für Männer und Frauen insgesamt sowie für Männer und Frauen getrennt:

a.    Wie hoch sind die geltend gemachten Steuerberatungskosten insgesamt?

b.    Wie viele Steuerpflichtige haben Steuerberatungskosten geltend gemacht?

c.    Wie viele Steuerpflichtige gab es insgesamt?

d.    Wie hoch sind die durchschnittlich geltend gemachten Steuerberatungskosten?

e.    Wie hoch ist der Median der geltend gemachten Steuerberatungskosten?

f.      Wie hoch sind die geltend gemachten Steuerberatungskosten in den jeweiligen Stufen der jährlichen Bruttobezüge? (Bitte um getrennte Angabe in folgenden Stufen: 0 bis unter 12.000 Euro; 12.000 bis unter 20.000 Euro; 20.000 bis unter 30.000 Euro; 30.000 bis unter 50.000 Euro; 50.000 bis unter 70.000 Euro; 70.000 bis unter 100.000 Euro; 100.000 bis unter 150.000 Euro; 150.000 bis unter 200.000 Euro; 200.000 Euro und mehr)

g.    Wie viele Steuerpflichtige in den jeweiligen Stufen der jährlichen Bruttobezüge haben Steuerberatungskosten geltend gemacht? (Bitte um getrennte Angabe in folgenden Stufen: 0 bis unter 12.000 Euro; 12.000 bis unter 20.000 Euro; 20.000 bis unter 30.000 Euro; 30.000 bis unter 50.000 Euro; 50.000 bis unter 70.000 Euro; 70.000 bis unter 100.000 Euro; 100.000 bis unter 150.000 Euro; 150.000 bis unter 200.000 Euro; 200.000 Euro und mehr)

h.    Wie viele Steuerpflichtige gab es in den jeweiligen Stufen der jährlichen Bruttobezüge? (Bitte um getrennte Angabe in folgenden Stufen: 0 bis unter 12.000 Euro; 12.000 bis unter 20.000 Euro; 20.000 bis unter 30.000 Euro; 30.000 bis unter 50.000 Euro; 50.000 bis unter 70.000 Euro; 70.000 bis unter 100.000 Euro; 100.000 bis unter 150.000 Euro; 150.000 bis unter 200.000 Euro; 200.000 Euro und mehr)

3)    Die Fragen 3a) bis inkl. 3h) beziehen sich auf die Einkommensteuer. Bitte um getrennte Antwort für die Jahre 2006, 2009, 2011 und 2013, jeweils für Männer und Frauen insgesamt sowie für Männer und Frauen getrennt:

a.    Wie hoch sind die geltend gemachten Steuerberatungskosten insgesamt?

b.    Wie viele Steuerpflichtige  haben Steuerberatungskosten geltend gemacht?

c.    Wie viele Steuerpflichtige gab es insgesamt?

d.    Wie hoch sind die durchschnittlich geltend gemachten Steuerberatungskosten

e.    Wie hoch ist der Median der geltend gemachten Steuerberatungskosten?

f.      Wie hoch sind die geltend gemachten Steuerberatungskosten in den jeweiligen Stufen des zu versteuernden Einkommens? (Bitte um getrennte Angabe in folgenden Stufen: bis unter 11.000 Euro; 11.000 bis unter 20.000 Euro; 20.000 bis unter 30.000 Euro; 30.000 bis unter 50.000 Euro; 50.000 bis unter 70.000 Euro; 70.000 bis unter 100.000 Euro; 100.000 bis unter 150.000 Euro; 150.000 bis unter 200.000 Euro; 200.000 bis unter 300.000 Euro; 300.000 bis unter 500.000 Euro; 500.000 bis unter 700.000 Euro; 700.000 bis unter 1.000.000 Euro; 1.000.000 und mehr)

g.    Wie viele Steuerpflichtige in den jeweiligen Stufen des zu versteuernden Einkommens haben Steuerberatungskosten geltend gemacht? (Bitte um getrennte Angabe in folgenden Stufen: bis unter 11.000 Euro; 11.000 bis unter 20.000 Euro; 20.000 bis unter 30.000 Euro; 30.000 bis unter 50.000 Euro; 50.000 bis unter 70.000 Euro; 70.000 bis unter 100.000 Euro; 100.000 bis unter 150.000 Euro; 150.000 bis unter 200.000 Euro; 200.000 bis unter 300.000 Euro; 300.000 bis unter 500.000 Euro; 500.000 bis unter 700.000 Euro; 700.000 bis unter 1.000.000 Euro; 1.000.000 und mehr)

h.    Wie viele Steuerpflichtige gab es in den jeweiligen Stufen des zu versteuernden Einkommens? (Bitte um getrennte Angabe in folgenden Stufen: bis unter 11.000 Euro; 11.000 bis unter 20.000 Euro; 20.000 bis unter 30.000 Euro; 30.000 bis unter 50.000 Euro; 50.000 bis unter 70.000 Euro; 70.000 bis unter 100.000 Euro; 100.000 bis unter 150.000 Euro; 150.000 bis unter 200.000 Euro; 200.000 bis unter 300.000 Euro; 300.000 bis unter 500.000 Euro; 500.000 bis unter 700.000 Euro; 700.000 bis unter 1.000.000 Euro; 1.000.000 und mehr)