10042/J XXV. GP

Eingelangt am 05.08.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ressourcen für Betriebsprüfungen

BEGRÜNDUNG

 

Ein Rechnungshof-Bericht aus dem Jahr 2014 beschäftigt sich mit dem Risikomanagement in der Finanzverwaltung[1]. Unter anderem wird in diesem Bericht das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Großbetriebsprüfung angeführt: „In den Jahren 2008 bis 2012 war der Nutzen der Finanzbediensteten — gemessen nach den festgesetzten Mehrergebnissen — im Durchschnitt zwölfmal so hoch wie deren Kosten; im Jahr 2011 betrug das Kosten–Nutzen–Verhältnis bei den Bediensteten der Großbetriebsprüfung sogar rund das 34–Fache. [...] Der  RH verdeutlichte mit seinen Berechnungen, dass die Finanzbediensteten mit ihren Kontrollen ausnahmslos weit höhere Mehrergebnisse erzielten im Vergleich zu den von ihnen verursachten Kosten, und zwar unabhängig davon, ob sie im Innen– oder im Außendienst tätig waren.“ Außerdem weist der Rechnungshof in seinem Bericht auf die Reduktion des Personalstands hin: „Zwischen 2008 und 2012 zeigte sich eine Reduktion der Betriebsprüfer–VBÄ um rd. 131. Die Gesamtressourcen der vom RH näher untersuchten Arbeitsbereiche der Finanzämter (Allgemeinveranlagung, Betriebsveranlagung/–prüfung) und der Großbetriebsprüfung reduzierten sich sogar um rd. 190 VBÄ. Dem standen immer komplexer und umfangreicher werdende sowie schwieriger zu vollziehende Rechtsmaterien gegenüber.

Ein Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2005 stellt fest: „Den höchsten Anteil am Mehrergebnis der Finanzämter hatten Betriebsprüfungen bei den Kleinbetrieben mit steigender Tendenz. […] Angesichts der hohen durchschnittlichen Mehrergebnisse je Prüfungsfall bei den Kleinstbetrieben empfahl der RH, ihren Anteil an den geprüften Unternehmen zu erhöhen.[2] 

Gemäß dem Strategiebericht 2016 bis 2019 werden dem Bundesministerium für Finanzen zur Stärkung der Finanzverwaltung, insbesondere im Bereich der Betrugsbekämpfung 500 Planstellen (davon 50 Mobilitätsmanagement) zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie verteilen sich die im Strategiebericht 2016 bis 2019 angeführten 500 zusätzlichen Planstellen auf die Organe der Finanzverwaltung (Zoll, Betriebsprüfung, Finanzpolizei, etc.)?

2)    Wie viele zusätzliche Planstellen wurden seit 1.1.2016 im Bereich der Betrugsbekämpfung geschaffen?

3)    Wie viele zusätzliche Planstellen werden im Jahr 2016 insgesamt geschaffen werden?

4)    Wie hat sich der Personalstand der Finanzpolizei in den Jahren 2011 bis inklusive 2015 sowie im 1. Halbjahr 2016 entwickelt? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr.)

5)    Ist es richtig, dass eine Reorganisation der Finanzpolizei erfolgen soll, die sie (wieder) den einzelnen Finanzämtern unterordnet?

a.    Wenn ja, was versprechen Sie sich von dieser Reform?

6)    Wie hat sich der Personalstand der Betriebsprüfung in den Jahren 2011 bis inklusive 2015 sowie im 1. Halbjahr 2016 entwickelt? (Bitte um separate Darstellung der jeweiligen Jahre und der Großbetriebsprüfung.)

7)    Wie hat sich der Personalstand der Zollverwaltung in den Jahren 2011 bis inklusive 2015 sowie im 1. Halbjahr 2016 entwickelt? (Bitte um getrennte Angabe pro Jahr.)

8)    Wie hoch war der Personalstand des Bundesfinanzgerichts im Jahr 2015, und wie war die Entwicklung im 1. Halbjahr 2016?

9)    Wie viele von den 100 angekündigten SteuerprüferInnen[3] haben Sie zur Stärkung der Betrugsbekämpfung bisher aus dem Ruhestand zurückgeholt?

10) Lässt sich die Aussage aus dem Bericht des Rechnungshofs (2005/07) in Bezug auf die Kleinbetriebe noch aufrechterhalten oder ist es nicht vielmehr so, dass die höchsten Mehrergebnisse je Prüfungsfall im Rahmen der Großbetriebsprüfung erzielt werden?

11) Wie definiert die Finanzverwaltung einen „Kleinbetrieb“ im Vergleich zu Mittel-, Groß- und Größtbetrieben?

12) Wie verteilt sich die Anzahl aller Betriebe auf diese Größenklassen?

13) Wie verteilen sich die Mehrergebnisse durch Betriebsprüfungen in den Finanzjahren 2003, 2008, 2013 und 2014 auf diese Größenklassen?

14) Welche Prüfwahrscheinlichkeit herrscht für die einzelnen Größenklassen in den Finanzjahren 2003, 2008, 2013 und 2014 vor (Anzahl Prüfungen zu Anzahl Unternehmen in der jeweiligen Größenklasse für das jeweilige Jahr)?

15) In welchen Jahresintervallen wird ein Klein-, Mittel- und Großbetrieb geprüft (Darstellung für die Finanzjahre 2003, 2008, 2013 und 2014)?



[1] http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2014/berichte/teilberichte/bund/Bund_2014_14/Bund_2014_14_5.pdf (zugegriffen am 2.8.2016)

[2] http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2005/berichte/berichte_bund/bund_2005_07/Bund_2005_07.pdf#34 (zugegriffen am 2.8.2016)

[3] http://kurier.at/politik/inland/steuerfahnder-schelling-holt-100-beamte-aus-ruhestand-zurueck/134.381.878