10045/J XXV. GP

Eingelangt am 08.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vollzug der Registrierkassenpflicht

BEGRÜNDUNG

 

Im Jahr 2015 wurde die gesetzliche Grundlage für die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht geschaffen. Die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht wurde mit 15.000 Euro pro Jahr (davon 7.500 Euro in bar) niedrig angesetzt. Die Liste der Ausnahme von dieser allgemeinen Regel wurde zuletzt erweitert. Manipulationssicher müssen die Kassensysteme ab dem Jahr 2017 sein.

Generell ist die lückenlose Aufzeichnung aller Umsätze im Sinne eines fairen Wettbewerbs zu begrüßen, da von dieser Regelung vor allem jener Großteil der UnternehmerInnen profitiert, die bereits bisher ihre Abgaben korrekt abgeführt haben. Die konkrete Regelung in Österreich und die Umsetzung durch das BMF war jedoch sehr mangelhaft. Zum einen wurden die Übergangsfristen zu eng angesetzt und zum anderen wurde auf die spezifische Situation mancher UnternehmerInnen nicht ausreichend eingegangen (Stichwort: Kalte Hände Regelung). Die Planungs- und Rechtssicherheit war nicht ausreichend gegeben.

Das Bundesministerium für Finanzen ging im Frühjahr 2015 davon aus, dass das Maßnahmenpaket allein 2016 900 Mio. Euro zur Gegenfinanzierung der Tarifreform 2015/16 beisteuert. Trotz nachträglicher Änderungen und Fristverlängerungen bei der Registrierkassenpflicht hält Finanzminister Schelling an dieser Einnahmenschätzung fest. Mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute äußerten von Beginn an Zweifel an den budgetierten Mehreinnahmen von 900 Mio. Euro aus der Umsatzsteuer 2016.

Die Anfrage dient einer Bestandsaufnahme über den Vollzug der gesetzten Maßnahmen und den daraus resultierenden budgetären Implikationen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Nachschauen, Betriebsprüfungen oder sonstige Prüfungen wurden zum Zweck der Überprüfung der neuen Regeln seit 1.1.2016 durchgeführt?

2)    In welchem Verhältnis steht die Anzahl dieser Prüfungen zur Anzahl der Unternehmen in Österreich?

3)    Wie verteilt sich die Anzahl dieser Prüfungen auf die einzelnen Prüfungsarten (Nachschau der Finanzpolizei, Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, etc.)?

4)    Wie verteilt sich die Anzahl dieser Prüfungen auf die Monate Jänner bis Juli?

5)    Wie verteilt sich die Anzahl dieser Prüfungen auf die einzelnen ÖNACE-Branchen?

Der BMF-Erlass zur Compliance-Nachschau verpflichtet die Finanzbehörden den/die UnternehmerIn vor der Prüfung anzurufen und zu fragen, ob die FinanzbeamtInnen vorbeikommen dürfen.

6)    Ist dieser Erlass noch in Kraft bzw. sind diese Anrufe noch gelebte Praxis?

7)    Wenn nein, warum und wann wurde dieser Erlass geändert?

8)    Wenn nein, was beinhaltet der neue Erlass zur Compliance-Nachschau?

9)    Wenn ja, wie viele Anrufe wurden im Rahmen des BMF-Erlasses zur Compliance-Nachschau seit 1.1.2016 getätigt?

10) Wenn ja, in welchem Verhältnis steht die Anzahl der Anrufe zur Anzahl aller Prüfungen (siehe oben)?

11) Welchen Zweck verfolgen die Finanzbehörden mit der Compliance-Nachschau im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht?

12) Definiert das Risikomanagement der Finanzverwaltung „Problembranchen" für Zwecke der Aufzeichnungssicherheit?

a.    Wenn ja, welche Branchen sind das, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?

b.    Wenn ja, hat sich diese Risikoauswahl auf die Intensität der Nachschauen, Betriebsprüfungen, etc. ausgewirkt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

Die Verwaltungsstrafe für die Nicht-Erfüllung der Registrierkassenpflicht beträgt bis zu 5.000 Euro.

13) Wie viele Fälle von wie vielen Unternehmen sind der Finanzverwaltung bekannt, in denen die Registrierkassenpflicht seit 1.5.2016 nicht erfüllt wurde?

14) Wie oft wurde die Strafe seit 1.5.2016 verhängt?

15) Wie verteilt sich die Anzahl der Strafen über die Höhe der verhängten Verwaltungsstrafe (in 1.000er-Schritten)

16) Führt das Fehlen einer Registrierkasse trotz Verpflichtung zur Benutzung einer solchen zur steuerlichen Aufzeichnung auch unmittelbar zu einer Schätzung des steuerpflichtigen Umsatzes bzw. Einkommens?

a.    Wenn nein, warum nicht?

17) Laut Medienberichten erfüllen 25% der Betriebe die Registrierkassenpflicht nicht[1]. Stimmen Sie dieser Zahl zu?

a.    Wenn ja, was haben Sie dagegen unternommen bzw. planen Sie dagegen zu unternehmen?

b.    Wenn nein, bitte um Angabe der korrekten Zahl.

 

Die Verwaltungsstrafe für Nicht-Erfüllung der Belegerteilungspflicht beträgt bis zu 5.000 Euro.

 

18) Wie viele Fälle von wie vielen Unternehmen sind der Finanzverwaltung bekannt, in denen die Belegerteilungspflicht seit 1.1.2016 nicht erfüllt wurde?

19) Wie oft wurde die Strafe seit 1.1.2016 verhängt?

20) Wie verteilt sich die Anzahl der Strafen über die Höhe der verhängten Verwaltungsstrafe (in 1.000er-Schritten)?

21) Führt die Nicht-Erteilung eines Beleges unmittelbar zu einer Schätzung des steuerpflichtigen Umsatzes bzw. Einkommens?

a.    Wenn nein, warum nicht?

22) Bleiben Sie nach wie vor bei Ihrer Einschätzung, dass die Maßnahmen rund um die Registrierkassenpflicht zu Mehreinnahmen in Höhe von 900 Mio Euro im Jahr 2016 führen wird?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

23) Wie stellen sich die Umsätze aus den Umsatzsteuervoranmeldungen zwischen Jänner 2014 und Juli 2016 im Monatsvergleich nach ÖNACE-Branchen dar?

24) Ist in den Daten ein Effekt durch die neuen Regeln sichtbar?

a.    Wenn ja, welcher?

25) Welche Aufgaben kommen der Finanzpolizei in der Prüfkette der neuen Regelungen aus Sicht des BMF genau zu?

26) Wie viele Personalstunden der Finanzpolizei wurden seit 1.1.2016 in die Kontrolle der neuen Regelungen investiert (z.B. Ausbildungseinheiten, Kontrolltätigkeiten in Betrieben, etc.)?

27) Wie viele Personalstunden von sonstigen Organen der Finanzverwaltung (zB Betriebsprüfung) wurden seit 1.1.2016 in die Kontrolle der neuen Regelungen investiert?

 

 



[1] http://derstandard.at/2000036084505/Jeder-dritte-Haendler-noch-ohne-Registrierkasse (zugegriffen am 3.8.2016)